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   OLG München, 21.11.2000 - 5 U 2889/00   

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https://dejure.org/2000,4566
OLG München, 21.11.2000 - 5 U 2889/00 (https://dejure.org/2000,4566)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2000 - 5 U 2889/00 (https://dejure.org/2000,4566)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2000 - 5 U 2889/00 (https://dejure.org/2000,4566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mindesttemperatur in Büroräumen - Rechtsanwaltskanzlei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Raumtemperaturen in einer Rechtsanwaltskanzlei; Adäquate Raumtemperaturen als wesentliches Merkmal eines Mietvertrages; Ermittlung einer angemessenen Raumtemperatur für Arbeitsstätten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Temperatur; Mindesttemperatur; Kanzlei; Rechtsanwaltskanzlei; Büroraum; Raumtemperatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 729
  • NZM 2001, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 U 57/17

    Keine Schätzung von Kosten für gasbetriebene Heizungsanlage gemäß § 9 a HeizkV

    Das gilt, so keine abweichenden Abreden getroffen werden (und im Hinblick auf § 2 HeizkV getroffen werden können), auch für die Geschäftsraummiete, wenn der Vertragszweck dieses erfordert (BGH NJW 1991, 1750 [1753] [BGH 15.05.1991 - VIII ZR 38/90] ; OLG München NZM 2001, 382 [382]; AG Hanau BeckRS 2014, 14592; Häublein in Münchener Kommentar zum BGB 7. Aufl. 2016 § 535 Rn. 76; Eisenschmid in Schmidt/Futterer Mietrecht 13. Aufl. 2017 § 535 Rn. 388; Zehelein in BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck 44. Edition Stand: 1.11.2017§ 535 Rn. 502 f.).
  • AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10

    Pflicht des Vermieters zur Beseitigung von Schimmel in der Mietwohnung;

    Nicht zu verwechseln ist das Recht der Klägerin, ihre Wohnung mit 18 °C zu beheizen, mit der von der Rechtsprechung angenommenen Pflicht des Vermieters, eine Durchschnittstemperatur über 18 °C zu ermöglichen (vgl. dazu OLG München, NJW-RR 2001, 729; LG Berlin, NZM 1999, 1039).
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