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   OLG Dresden, 17.10.2000 - 3 U 1761/00   

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https://dejure.org/2000,18748
OLG Dresden, 17.10.2000 - 3 U 1761/00 (https://dejure.org/2000,18748)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.2000 - 3 U 1761/00 (https://dejure.org/2000,18748)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 3 U 1761/00 (https://dejure.org/2000,18748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines Subunternehmers gegen den Generalunternehmer im Falle des Zusammenwirkens auf einer gemeinsamen Betriebsstätte; Vorliegen eines Haftungsprivilegs des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer; Einbeziehung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 747
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11

    Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen

    Soweit das Oberlandesgericht Dresden (6. Zivilsenat, NJW-RR 1999, 902, 904) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung (anders OLG Dresden 3. Zivilsenat, NJW-RR 2001, 747, 748) materielle Schäden wie beispielhaft Verdienstausfallschäden - dort als Folge eines Skiunfalls - als Sach- und nicht als Personenschaden eingestuft hat, widerspricht dies dem Wortlaut des Gesetzes und wird im Übrigen durch die zitierte Literaturstelle auch nicht bestätigt.

    Soweit sich die Revision in diesem Zusammenhang auf Urteile des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 2001, 747, 748: "Von der Haftungsfreistellung erfasst sind alle Schadenspositionen, für die die gesetzliche Unfallversicherung Versicherungsleistungen erbringt.") und des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2004, 3360, 3362: "Diese Kosten werden durch die Unfallversicherung nach dem Haftungsersetzungsprinzip abgedeckt.") bezieht, stützen diese die klägerische Auffassung nicht.

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    bb) Ebenso wenig folgt aus der Verweisung auf die §§ 104 und 105 SGB VII, daß die Haftungsbefreiung auch den beteiligten Unternehmern zugute kommen soll (a.A. Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozeß, 23. A. 2001, Kap. 31 Rn. 84; Imbusch, VersR 2001, 547, 552 f.; Jahnke, NJW 2000, 265; ders. VersR 2000, 155; ders. r+s 1999, 353, 354; ders. SP 1999, 307; Risthaus, VersR 2000, 1203, 1204; Wussow, WJ 2000, 140; OLG Braunschweig, r+s 1999, 459; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 373, 374 = NJW 2000, 295 ff.; OLG Stuttgart, r+s 2000, 22, 23; OLG Dresden NJW-RR 2001, 747 f.; LG Essen, r+s 2000, 241; LG Kassel, VersR 1999, 1552; LG Tübingen, MDR 2000, 956).

    Der Unternehmer erkauft sich mit den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung seiner Beschäftigten nicht seine Haftungsprivilegierung für die Schäden, die bei versicherten Beschäftigten anderer Unternehmen auf der gemeinsamen Betriebsstätte entstehen (so aber OLG Dresden NJW-RR 2001, 747, 748).

  • OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 4 U 46/11

    Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung des Schulträgers bei

    Nicht ausgeschlossen sind Sachschäden (ausgenommen die nach § 8 Abs. 3 SGB VII; OLG Dresden, Urteil vom 17.10.2000, 3 U 1761/00, Rn. 26 [juris]; Ricke in Kasseler Kommentar, 68. Erg.lfg. 2010, § 104 SGB VII Rn. 5).

    Soweit das OLG Dresden im Urteil vom 14.10.1998 (6 U 1485/98, Rn. 60 [juris]) den Verdienstausfall als ersatzfähigen materiellen Schaden angesehen hat, kann der Senat dieser Auffassung nicht folgen, denn der Verdienstausfall ist eine klassische Folge eines Personenschadens (ebenso Ricke a.a.O., Wellner in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, Kap. 31 Rn. 16; OLG Dresden, Urteil vom 17.10.2000, 3 U 1761/00, Rn. 26 [juris]).

  • LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis;

    Der Personenschaden umfasst neben dem Schmerzensgeld auch den Verdienstausfall, denn beide Forderungspositionen sind Folge der Verletzung eines Menschen (s. OLG Dresden, NJW-RR 2001, 747 [OLG Dresden 17.10.2000 - 3 U 1761/00] ; OLG Saarbrücken, RuS 1999, 374).
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