Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.12.2000 - 8 W 252/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2988
OLG Hamburg, 08.12.2000 - 8 W 252/00 (https://dejure.org/2000,2988)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2000 - 8 W 252/00 (https://dejure.org/2000,2988)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 8 W 252/00 (https://dejure.org/2000,2988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1 § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 788
  • MDR 2001, 294
  • BB 2001, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2000 - 8 W 252/00
    Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung des OLG Frankfurt, wonach Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgeld des Prozessbevollmächtigten in diesen Fällen grundsätzlich erstattungsfähig sein sollen (MDR 2000, 1215 , JurBüro 2000, 587 ).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Eine entsprechende Anwendung von § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf am Prozeßgericht nicht zugelassene (im Sinne der §§ 18 ff BRAO) auswärtige Rechtsanwälte (dafür: OLG Hamburg NJW-RR 2001, 788 = JurBüro 2001, 203; OLG München MDR 2001, 773; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdnr. 18) ist nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Die Bestimmung des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO, nach der die Reisekosten des beim Prozeßgericht zugelassenen, aber nicht am Ort des Prozeßgerichts ansässigen Rechtsanwalts generell nicht zu erstatten sind, findet im Streitfall - entgegen einer in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Ansicht (vgl. OLG Hamburg OLG-Rep 2001, 96, 97; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1001, 1002; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 18; Bischof, MDR 2000, 1357, 1359) - keine Anwendung.
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht