Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 18.12.2000

Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00   

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https://dejure.org/2001,3293
BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00 (https://dejure.org/2001,3293)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2001 - V ZB 33/00 (https://dejure.org/2001,3293)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - V ZB 33/00 (https://dejure.org/2001,3293)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablauf der Begründungsfrist - Berufungseinlegung per Telefax - Wiedereinsetzung - Sofortige Beschwerde - Verschulden bei Berufungseinlegung - Dauer einer Telefaxmitteilung

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 519
    Glaubhaftmachung einer schuldlosen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Störung der Faxübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Fristwahrung per Telefax - BGH: Nicht vorschnell aufgeben, sonst keine Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 916
  • VersR 2003, 87
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00
    Eine derartige Prüfung ist im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammer-Beschl. v. 25. September 2000 - 1 BvR 2104/99, MDR 2001, 48, 49) angezeigt.
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00
    Zwar hat ein Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, daß unter normalen Umständen mit ihrem Abschluß bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, NJW 1996, 2857, 2858).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder

    a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung gestützt, hat das Gericht die zum Vergleich vorgelegten Sendeberichte zu würdigen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916).

    Diese Begründung steht mit den im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2001 (V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916) aufgestellten Grundsätzen nicht in Einklang und verkürzt den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG), was die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO eröffnet (vgl. BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).

    geltend gemacht hat, hätte das Berufungsgericht nach dem Beschluß vom 1. Februar 2001 aaO prüfen müssen, ob die mit dem Wiedereinsetzungsantrag und später zur Glaubhaftmachung (§ 236 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO) vorgelegten Sendeberichte nach Art und Empfänger der Sendungen mit der hier maßgeblichen Sendung vergleichbar sind.

  • OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19

    Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

    Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Bedient er sich für die Übersendung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916 unter II 2; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 5; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Insbesondere hat der Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, daß unter normalen Umständen mit ihrem Abschluß vor 0.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, Beschluß vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95, NJW 1996, 2857 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916, vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525).
  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax:

    Bedient sich der Verfahrensbevollmächtigte für die Übersendung des Schriftsatzes eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertagung bei Fristende zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    b) Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis zum Ablauf der Frist zu rechnen ist (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2001, 3473, 3474; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 9).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZB 6/13

    Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Er hatte - um ca. 20.00 Uhr - so rechtzeitig mit der Übermittlung der Berufungsschrift begonnen, dass unter normalen Umständen mit deren Zugang bis 24 Uhr zu rechnen war (vgl. BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - zu B II 2 der Gründe; BGH 30. September 2003 - X ZB 48/02 - zu II 2 c der Gründe; 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - zu II 2 der Gründe) .
  • OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12

    Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein -

    Auch wenn die Sorgfaltsanforderungen dabei nicht überspannt werden dürfen und die Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Erstellung und Übermittlung der Berufungsbegründung die ihr dafür eingeräumte Frist ausschöpfen durfte, musste sie jedoch für den Fall sehr später Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes sicherstellen, dass diese auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; OLG Naumburg JurBüro 2011, 149).

    Übermittelt der Rechtsanwalt eine Berufungsbegründungsschrift per Telefax an das Gericht, hat er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung unternommen, wenn er mit dem Übermittlungsvorgang so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen, normalen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr hätte gerechnet werden können (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; JurBüro 2009, 168).

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Zwar weist die Rechtsbeschwerde zutreffend darauf hin, dass der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan hat, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (BGH Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - juris Rn. 4 und vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916).
  • OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12

    Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16

    Zuzurechnendes Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Hinreichende

  • BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der

  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07

    Ingangsetzung der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil trotz unterbliebener

  • BGH, 09.11.2004 - X ZA 5/04

    Verspätete Übermittlung eines Telefaxes wegen nicht hinreichend rechtzeitiger

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • OLG Dresden, 05.12.2012 - 4 U 1590/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2010 - 2 LA 24/10

    Fristeinhaltung mit Telefax

  • LAG Köln, 28.10.2021 - 8 Sa 431/21

    OK-Vermerk kein Beweis für Zugang eines Faxes; Nachweis des Widerrufs eines

  • OLG Dresden, 15.12.2011 - 1 U 1080/11

    Verfahrensrecht - "OK"-Vermerk auf Sendebericht allenfalls Versendungsnachweis!

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 18.12.2000 - 3 O 251/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5879
LG Bonn, 18.12.2000 - 3 O 251/00 (https://dejure.org/2000,5879)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.12.2000 - 3 O 251/00 (https://dejure.org/2000,5879)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 3 O 251/00 (https://dejure.org/2000,5879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Anzahl der von einem Rechtsanwalt aufgeführten Interessenschwerpunkte; Familienrecht und Eherecht als ein einziger Interessenschwerpunkt; Angebot von Hausbesuchen bzw. Abhaltung auswärtiger Sprechtage als verbotene Einrichtung einer Zweigstelle eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zulässige Anzahl der von einem Rechtsanwalt aufgeführten Interessenschwerpunkte; Familienrecht und Eherecht als ein einziger Interessenschwerpunkt; Angebot von Hausbesuchen bzw. Abhaltung auswärtiger Sprechtage als verbotene Einrichtung einer Zweigstelle eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Werbung mit Hausbesuchen als Anwalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2483 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 916
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 25.01.2000 - 3 U 3881/99

    Tätigkeitsschwerpunkt; Rechtsetzungskompetenz; Rechtsanwalt; Standesrecht

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2000 - 3 O 251/00
    Bei einer gegen § 7 BORA verstoßenden anwaltlichen Werbung des Beklagten käme zwar ein Unterlassungsanspruch der Kläger als seiner beruflichen Konkurrenten aus dem Gesichtspunkt des unlauteren Wettbewerbs nach § 1 UWG in betracht (vgl. OLG Nürnberg NJW 2000, 1648; Henssler/Prütting, BRAO, § 43b, RN 57, 58).

    Nr. 31/99">NJW 2000, 1655, und des OLG Nürnberg, NJW 2000, 1648.

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 20 U 49/03

    Streitgegenstandsbegriff des Bundesgerichtshofes i.R.d. gewerblichen

    Dahingegen passt der teilweise als Gesetzeszweck erwähnte Umstand, dass § 28 BRAO gewährleisten solle, den zugelassenen Anwalt in der Regel an seinem Kanzleisitz erreichen zu können (so LG Bonn NJW-RR 2001, 916; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1114), nicht mehr in das heutige Berufsbild eines Rechtsanwaltes, das sich von der Vorstellung, dass der Anwalt ständig in seiner Kanzlei residieren würde und nur dort erreicht werden könne, entfernt hat.
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 20 U 49/03
    Dahingegen passt der teilweise als Gesetzeszweck erwähnte Umstand, dass § 28 BRAO gewährleisten solle, den zugelassenen Anwalt in der Regel an seinem Kanzleisitz erreichen zu können (so LG Bonn NJW-RR 2001, 916; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1114), nicht mehr in das heutige Berufsbild eines Rechtsanwaltes, das sich von der Vorstellung, dass der Anwalt ständig in seiner Kanzlei residieren würde und nur dort erreicht werden könne, entfernt hat.
  • LG Leipzig, 14.12.2001 - 5 O 8712/01

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb; Anforderungen an

    Die Beklagte benennt unter "Tätigkeitsfelder" einschließlich "time sharing" zumindest 8 "Tätigkeitsschwerpunkte" und/oder "Tätigkeitsfelder" , sieht man in den unter der jeweils herausgestellten Gruppe (z.B. privates Baurecht) sodann erwähnten Nennungen entgegen der Bewertung durch die Kläger lediglich eine erläuternde (konkretisierende) Beschreibung dessen, was beim entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt mit besonderer Sachkunde ausgeübt werden könne (s. dazu BVerfG NJW 2001, 1926 f. gegen OLG Nürnberg MDR 2000, 547; vgl. a. LG Bonn NJW-RR 2001, 916).
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