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   BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99   

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https://dejure.org/2000,5342
BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99 (https://dejure.org/2000,5342)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99 (https://dejure.org/2000,5342)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 71/99 (https://dejure.org/2000,5342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 996
  • AnwBl 2001, 180
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante

    Auszug aus BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99
    Die Antragsbefugnis setzt deshalb voraus, daß der Antragsteller mit seinem Antrag geltend macht, durch den angegriffenen Beschluß in seinen Rechten verletzt zu sein (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 49/84 - NJW 1986, 992 unter 1 b, aa); er muß schlüssig darlegen, daß eine Verletzung seiner Rechte aufgrund seines Tatsachenvortrags jedenfalls möglich ist.

    Zum anderen ist eine Verletzung des Mitglieds in eigenen Rechten in solchen Fällen angenommen worden, in denen etwa geltend gemacht worden war, der angegriffene Beschluß verletze das Mitglied in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, weil die Kammer mit dem Beschluß ihren Aufgabenbereich überschreite und sich ein politisches Mandat anmaße (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1985, aaO; BayEGH, BRAK-Mitt. 1993, 48 ff.).

  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61

    Umlage der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99
    a) Eine Befugnis des Mitglieds, sich mit einem Antrag gemäß § 90 Abs. 1 BRAO gegen Beschlüsse der Kammerversammlung zu wenden, ist in der Rechtsprechung bisher vor allem in Fällen bejaht worden, in denen dem angegriffenen Beschluß unmittelbare Auswirkungen auf Leistungspflichten des Mitglieds gegenüber der Kammer zukam (BGHZ 35, 292 ff. - Erhebung einer Umlage - BGH, Beschluß vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 16/70 - EGE XI, 41 - Festsetzung des Kammerbeitrags - BGHZ 66, 297 ff. - Gewährung von Zuschüssen mit Erhöhung des Kammerbeitrags - EGH Berlin, BRAK-Mitt. 1986, 230 - Änderung der Sterbegeldregelung -).
  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 16/70

    Kammerbeitrag der Simultananwälte

    Auszug aus BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99
    a) Eine Befugnis des Mitglieds, sich mit einem Antrag gemäß § 90 Abs. 1 BRAO gegen Beschlüsse der Kammerversammlung zu wenden, ist in der Rechtsprechung bisher vor allem in Fällen bejaht worden, in denen dem angegriffenen Beschluß unmittelbare Auswirkungen auf Leistungspflichten des Mitglieds gegenüber der Kammer zukam (BGHZ 35, 292 ff. - Erhebung einer Umlage - BGH, Beschluß vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 16/70 - EGE XI, 41 - Festsetzung des Kammerbeitrags - BGHZ 66, 297 ff. - Gewährung von Zuschüssen mit Erhöhung des Kammerbeitrags - EGH Berlin, BRAK-Mitt. 1986, 230 - Änderung der Sterbegeldregelung -).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99
    a) Eine Befugnis des Mitglieds, sich mit einem Antrag gemäß § 90 Abs. 1 BRAO gegen Beschlüsse der Kammerversammlung zu wenden, ist in der Rechtsprechung bisher vor allem in Fällen bejaht worden, in denen dem angegriffenen Beschluß unmittelbare Auswirkungen auf Leistungspflichten des Mitglieds gegenüber der Kammer zukam (BGHZ 35, 292 ff. - Erhebung einer Umlage - BGH, Beschluß vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 16/70 - EGE XI, 41 - Festsetzung des Kammerbeitrags - BGHZ 66, 297 ff. - Gewährung von Zuschüssen mit Erhöhung des Kammerbeitrags - EGH Berlin, BRAK-Mitt. 1986, 230 - Änderung der Sterbegeldregelung -).
  • BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84

    Anfechtung eines Geschäftsverteilungsplans

    Auszug aus BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99
    Daran fehlt es, wenn eine Verletzung in eigenen Rechten auch unter Berücksichtigung dieses Vortrags nach keiner Betrachtungsweise gegeben sein kann (vgl. EGH Hamburg, NJW 1985, 1084 unter 1 a).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    Insoweit hat die Kammerversammlung einen Anspruch auf die erforderliche Unterrichtung und Information (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, 997).
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Pauschalierte Beanstandung der Höhe des

    Darüber hinaus obliegt die Wahrnehmung der Haushaltskontrolle nach § 89 Abs. 2 Nr. 6 BRAO nicht einem einzelnen Mitglied, sondern der Kammerversammlung in ihrer Gesamtheit; ihrer autonomen Entscheidung bleibt es auch überlassen, die Anforderungen an die Rechnungslegung und die Haushaltsplanung näher zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, 997; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, aaO, § 112f Rn. 19).

    Die Rechtsstellung des Klägers als Mitglied der Kammerversammlung wird demgegenüber durch das ihm zukommende Stimmrecht und das Recht konkretisiert, vor Beschlussfassung selbst Anträge zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 71/99, aaO).

  • AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

    Ist eine Verletzung in eigenen Rechten nicht ausreichend dargetan, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis, so dass eine Sachprüfung von vornherein ausscheiden muss; der Antrag ist in einem solchen Fall unzulässig (z.B. BGH, Beschluss vom 16.10.2000, Az. AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, Rn. 10 bei juris).

    Daneben ist als ausreichend bewertet worden, dass ein Mitglied in einem Beschluss eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG sah, weil die Kammer mit diesem ihren Aufgabenbereich überschreite und sich ein politisches Mandat anmaße (BGH, Beschluss vom 13.05.1985, Az. AnwZ (B) 49/84, NJW 1986, 992, Rn. 28 bei juris; BGH, Beschluss vom 16.10.2000, Az. AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, Rn. 11 bei juris).

    So ist auch die zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe erforderliche Unterrichtung und Information der Kammerversammlung zu erteilen (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 7 BRAO), ohne dass insoweit und hierauf bezogen durch Gesetz oder Satzung ein Anspruch ihres einzelnen Mitglieds begründet worden ist (BGH, Beschluss vom 16.10.2000, Az. AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, Rn. 13 bei juris).

  • AGH Hessen, 05.11.2007 - 2 AGH 18/06

    Aufgabenbereich der Rechtsanwaltskammern: Öffentlichkeitsarbeit in Form einer

    Dies ist einerseits der Fall, wenn dem angegriffenen Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf Leistungspflichten des Mitglieds gegenüber der Kammer zukommen, andererseits wenn das Kammermitglied geltend macht, der Beschluss verletze es in seinem allgemeinen Freiheitsrecht aus Artikel 2 I GG, weil die Kammer mit ihrem Beschluss außerhalb des Verbandszwecks der Rechtsanwaltskammer wahrnehme (BGH, Beschluss vom 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99 - in: BRAK-Mitt 2001, 88; BayEGH, Beschluss vom 29.12.1992 - BayEGH I - 6/92 - in: AnwBl 1993, 288; AGH Hamburg Beschluss vom 13.02.2004 - II ZU 9/03 - in: NJW 2004, 1174).
  • AGH Bayern, 22.03.2022 - BayAGH III - 4 - 1/21

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

    Daneben ist als ausreichend bewertet worden, dass ein Mitglied in einem Beschluss eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 I GG erkannt hat, weil die Kammer mit diesem ihren Aufgabenbereich überschreite und sich ein politisches Mandat anmaße (BGH, Beschl. v. 13.5.1985 - AnwZ (B) 49/84, juris Rn. 28; BGH, vgl. auch Beschl. v. 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99, juris Rn. 11 ff.).
  • AGH Hamburg, 13.02.2004 - II ZU 9/03

    Zulässigkeit der Erhebung einer unbefristeten zweckgebundenen Umlage für die

    In einem solchen Fall findet keine Sachprüfung statt, der Antrag ist unzulässig (BGH, NJW 1986, 992; BGH, BRAK-Mitt. 2001, 88, 89 = AnwBl. 2001, 180).
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