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   OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97   

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OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97 (https://dejure.org/2000,2742)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.2000 - 1 U 1645/97 (https://dejure.org/2000,2742)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 2000 - 1 U 1645/97 (https://dejure.org/2000,2742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung; Schwimmbad; Staatshaftung; Aufsichtsperson; Aufsichtspflicht; Ertrinkungstod; Schmerzensgeld; Vererbarer Schmerzensgeldanspruch

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 844; ; BGB § 845; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 844 Abs. 1; ; BGB § 1968; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; GG Art. 34 Satz 1; ; GG Art. 34; ; VwVfG § 35 Satz 2; ; Badeordnung § 11; ; Badeordnung § 3 Nr. 1; ; Badeordnung § 3 Nr. 4; ; Badeordnung § 1 Nr. 2; ; Badeordnung § 3 Nrn. 3-5; ; Badeordnung § 1 Nr. 3; ; Badeordnung § 10 Nr. 1 Satz 2; ; KAG § 7 Abs. 1; ; RVO § 636; ; RVO § 637 Abs. 4; ; ZPO § 287; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Amtshaftung für öffentlichen Schwimmbad - Aufsichtspflichten - Schmerzensgeld mittelbar Geschädigter - Beschränkung der Amtshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • michaelbertling.de (Auszüge)

    Amtshaftung für Bademeister im Schwimmbad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1 § 847 S. 1
    Haftung einer Gemeinde für einen Todesfall im Schwimmbad; Zulässigkeit einer Haftungsbeschränkung; Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs naher Angehöriger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 318
  • SpuRt 2001, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94

    Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Bleiben bei der Gesamtabwägung Zweifel, so wird man davon auszugehen haben, dass die öffentlichen Anstalten hoheitliche Aufgaben grundsätzlich in öffentlich-rechtlicher Form erfüllen (BGH NJW 1963, 41; anderer Auffassung offenbar OLG Hamm, VersR 1996, 727/728).

    Offenbleiben kann auch, ob und inwieweit sich Haftungsbeschränkungen auf Ansprüche auswirken, die auf die Verletzung von Pflichten im öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Benutzungsverhältnis (positive Vertragsverletzung) zurückgeführt werden (vgl. z.B. OLG Hamm, VersR 1996, 727) und inwieweit die Beschränkung oder der Ausschluss der Haftung auf deliktische Ansprüche bürgerlichen Rechts durchschlagen kann (vgl. dazu Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 9 AGBG Rdnr. 39 m.w.N. und § 276 Rdnr. 57).

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1989, 2317; BGHZ 56, 163) versagt das geltende Recht Ersatzansprüche für seelischen Schmerz, soweit dieser nicht Auswirkung der Verletzung des (eigenen) Körpers oder der (eigenen) Gesundheit ist.

    Sie schon deshalb rechtlich als Gesundheitsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen, widerspräche der Absicht des Gesetzgebers, die Deliktshaftung gerade in § 823 Abs. 1 BGB sowohl nach den Schutzgütern als auch den durch sie geschützten Verhaltenspflichten auf klar umrissene Tatbestände zu beschränken, insbesondere Beeinträchtigungen, in denen sich die Schutzgutverletzung eines anderen bei Dritten auswirkt, soweit diese nicht selbst in ihren eigenen Schutzgütern betroffen sind, mit Ausnahme der §§ 844, 845 BGB ersatzlos zu lassen (BGH NJW 1989, 2317 rechte Spalte).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anscheinsbeweis gerechtfertigt, wenn sich in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, zu deren Verhinderung Unfallverhütungsvorschriften erlassen worden sind und aus den gleichen Erwägungen ist die Anwendung des Anscheinsbeweises auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geboten, die wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften durch genaue Verhaltensanweisungen typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, wenn sich in dem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung der konkreten Verhaltenspflichten begegnet werden sollte (BGH NJW 1994, 945/946).
  • BGH, 11.02.1954 - III ZR 62/53

    Schmerzensgeld und Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Die Haftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG - der Amtshaftungsanspruch ist öffentlich-rechtlicher Natur (BVerfGE 61; 149; BGHZ 12, 278) - kann nicht durch die Badeordnung, sei es, dass sie in Form der Allgemeinverfügung, sei es, dass sie durch kommunale Satzung ergeht, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    In einem solchen Fall gibt es keine Verweisung (BGH NJW 1990, 2615/2616).
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Zu diesem Zweck hat er die einzelnen Schwimmbecken darauf überwachen zu lassen, ob dort Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten (BGH MDR 2000, 884).
  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Erfasst sind auch die über das unbedingt Notwendige hinausgehenden Kosten, wie unter anderem die Kosten der Überführung der Leiche, Reisekosten eines nahen Angehörigen und Kosten der landesüblichen Feierlichkeiten (vgl. BGHZ 61, 238; BGHZ 32, 72; Staudinger-Marotzke, BGB, 13. Bearbeitung, § 1968 Rdnrn. 2-9).
  • OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 306/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Dies kann nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen (BGH NJW 1984, 617; NJW 1973, 1741), so dass die die Haftung einschränkenden Bestimmungen der Badeordnung schon aus diesem Grund ohne Wirkung sind.
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Dies gilt auch, soweit wegen des Vorliegens eines Schulunfalls versicherungsrechtliche Leistungen erbracht sein sollten (vgl. BGH NJW 1981, 623: Aufgabe der früheren Rechtsprechung).
  • BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59

    Ersatzfähigkeit der Reisekosten eines Angehörigen zur Beerdigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
    Erfasst sind auch die über das unbedingt Notwendige hinausgehenden Kosten, wie unter anderem die Kosten der Überführung der Leiche, Reisekosten eines nahen Angehörigen und Kosten der landesüblichen Feierlichkeiten (vgl. BGHZ 61, 238; BGHZ 32, 72; Staudinger-Marotzke, BGB, 13. Bearbeitung, § 1968 Rdnrn. 2-9).
  • BGH, 17.05.1973 - III ZR 68/71

    Schlachthof - § 839 BGB, Verwaltungsschuldverhältnis, Haftungsfreizeichnung

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

  • OLG Frankfurt, 07.06.1982 - 1 U 154/81
  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 80/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 24.09.1962 - III ZR 201/61

    Psychiatrisches Landeskrankenhaus (Baden)

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

  • BGH, 15.01.1998 - I ZB 20/97

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer AOK

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

  • OLG Naumburg, 07.03.2005 - 12 W 118/04

    Schmerzensgeldanspruches bei Tod eines nahen Angehörigen

    Die Beschwerdeführer rügen insoweit zu Recht, dass ein auf den Tod eines nahen Angehörigen gestützter Schmerzensgeldanspruch nach ganz überwiegender Auffassung nur dann in Betracht kommt, wenn über den hiermit üblicher Weise einhergehenden seelischen Schmerz hinaus eine pathologisch fassbare Gesundheitsbeschädigung von einigem Gewicht und einiger Dauer vorliegt (z. B. BGH NJW 1989, 2317; OLG Koblenz NJW-RR 2001, 318; KG NZV 2002, 38, 39; OLG Hamm NZV 2002, 234; OLGR Jena 2003, 495).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98

    Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen bei tödlichem Bahnunfall einer

    Deshalb kommt eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dann in Betracht, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (vgl. BGH, a.a.O., OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 318 ff; OLG Hamm, OLGR 2001, 153 ff; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 820; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 258).
  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

    Um diesen vielfältigen Aufgaben nachzukommen, ist der Bademeister verpflichtet, seinen Standpunkt regelmäßig zu wechseln, um so das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln überprüfen zu können (BGH, NJW 1980, Seite 392, 393; OLG Koblenz, NJW-RR 2001, S. 318, 320; OLG Hamm, Urteil v. 30.11.2000, Az. 6 U 172/99).
  • OLG Dresden, 19.08.2015 - 13 U 271/15
    Zu einer solchen ist bereits mehrfach entschieden worden, dass es sich wegen des Vorrangs des zuerst gekommenen Bewerbers um eine diskriminierende Ausgestaltung des Ein-Platz-Prinzips handelt (OLG München, Urt. v. 20.06.2013 - U 3431/12 Kart, SpuRt 2014, 110; Urt. v. 25.06.2009 - U(K) 5327/08, SpuRt 2009, 251; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.08.2000 - 12 U 33/00, SpuRt 2001, 71).
  • OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von

    So muss der Betreiber unter anderem der Aufsichtsperson einen geeigneten Standort zuweisen, von dem aus sie das gesamte Schwimmbad überblicken und Sicht in die Schwimmerbecken haben kann; erforderlichenfalls muss er die Aufsicht anweisen, den Standort öfters zu wechseln, um das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln verfolgen und nötigenfalls rechtzeitig eingreifen zu können (BGH MDR 2000, 884 = VersR 2000, 984 = DVBl 2000, 1712 = LM BGB § 823 (Dc) Nr. 210; OLG Hamm VersR 1996, 727 und NJW-RR 2001, 318; Staudinger-Hager; BGB, 13. Bearbeitung; § 823, Rz. E 314 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Das kann - ebenso wie in den Fällen, in denen die Verletzungshandlung sofort zum Tode führt - selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zu Folge haben und der alsbaldige Tod nach den konkreten Umständen des Falles - insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod sowie nach dem Ablauf des Sterbevorgangs (Hervorhebung durch Unterstreichung jeweils durch den Senat) - derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O., Rn 19, dort verneint bei Tod nach einer Stunde Bewusstlosigkeit nach einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall; vgl. zu ähnlichen Fällen auch OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.2000, 1 U 1645/97, juris, dort Rn 26-31 mwN: Tod durch Ertrinken; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2008, I-1 U 79/06, juris, dort Rn 58 ff. mwN: Tod durch Verkehrsunfalls nach ca. 2 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1996, 1 U 52/95, juris, Rn 8 ff. und OLG Köln, Urteil vom 22.08.2008, I-1 U 59/07, Rn 30 ff., jeweils: Tod durch Verkehrsunfall nach 3 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Schleswig, Urteil vom 14.05.1998, 7 U 87/96, dort Rn 4 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen: Tod durch Verkehrsunfall nach 7 Tagen Bewusstlosigkeit; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.05.1993, 4 U 1329/92, juris, Rn 44: Tod eines LKW-Fahrers durch Auffahren auf einen auf der Autobahn querstehenden Panzer; vgl. auch: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 12. Auflage 2016, Rn 282-288 ff. mwN nebst Differenzierungen/Fallgruppen; IMM-DAT-Slizyk, 14. Auflage 2018, Rn 281 ff., insbes.
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