Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.01.2002 - 5 U 465/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7632
OLG Koblenz, 31.01.2002 - 5 U 465/01 (https://dejure.org/2002,7632)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.01.2002 - 5 U 465/01 (https://dejure.org/2002,7632)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 5 U 465/01 (https://dejure.org/2002,7632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Tierhalterhaftung; Mitverschulden durch den Aufenthalt in der Nähe eines Pferdes; Körperliche und gesundheitliche Verletzung durch ein Tier; Mitverschulden durch nahes Vorbeigehen an einem Pferd; Verletzung durch Auskeilen/Ausschlagen eines Pferdes; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; BGB § 847; BGB § 249; BGB § 254; ZPO § 256
    Bemessung des Mitverschuldens wegen zu nahen Vorbeigehens an einem festgebundenen Pferd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 833 § 254 Abs. 1
    Tierhalterhaftung; Haftungsquote bei mitverschuldeter Verletzung durch ein auskeilendes Pferd

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1106
  • VersR 2003, 1317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Es ist allgemein bekannt, dass sich hinter einem Pferd ein spezifischer ("Austreten") Gefahrenbereich befindet (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 U 465/01 -, juris, VersR 2003, 1317; OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Januar 2011 - 5 U 114/10 -, juris Rn 23).

    Die Tiergefahr ist dabei bei einem Reitpferd schon im Hinblick auf die Größe, Masse und Kraft im Sinne einer "Betriebsgefahr" hoch zu veranschlagen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 U 465/01 -, juris, VersR 2003, 1317).

  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    (1) Ein Mitverschulden des Klägers kann allerdings noch nicht alleine darin gesehen werden, dass es vorliegend unstreitig der Kläger gewesen ist, der sich - letztlich ohne erkennbaren Anlass - dem Hund genähert hat (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 31.01.2002 - 5 U 465/01, VersR 2003, 1317; Staudinger/Eberl-Borges, BGB, 2012, § 833 Rn. 204).

    Verhält sich der Geschädigte bei der Annäherung unvorsichtig, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen (OLG Koblenz, Urt. v. 31.01.2002 - 5 U 465/01, VersR 2003, 1317; jurisPK-BGB/Moritz, 6. Aufl. 2012, § 833 BGB Rn. 39).

  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    Ein Drittel Mithaftung hat das OLG Koblenz angenommen (U. v. 31.01.2002, 5 U 465/01, NJW-RR 2002, 1106), als die verletzte Reitschülerin "ohne Not" mit einem Abstand von weniger als 1, 40 Meter hinter einem anderen Pferd vorbeigegangen ist, ohne sich vorher bemerkbar zu machen, was das OLG als leicht fahrlässig eingestuft hat.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 5 U 21/05

    Tierhalterhaftung: Wegfall des Schadensersatzanspruch bei erheblichem

    Soweit die Klägerin in ihrer Berufung sich zum Beleg gegen die Auffassung des Landgerichts, es bestünde ein überwiegendes, eine Haftung der Beklagten ausschließendes Mitverschulden der Klägerin, auf das Urteil des OLG Koblenz vom 31.01.2002 - 5 U 465/01 -, NJW-RR 2002, 1106, 1107 stützt, geht dieser Hinweis fehl.
  • LG Göttingen, 23.02.2017 - 8 O 200/15

    Tierhalterhaftung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Hengstes

    Die Tiergefahr kann, z.B. bei fehlender Beaufsichtigung des Tieres durch den Beklagten, gegenüber der Tiergefahr eines anderen Tieres auch gänzlich zurücktreten (OLG Oldenburg, r+s 2002, 155, 156; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 242) oder den klägerischen Anspruch lediglich zu einem Teil mindern (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 598, 599, 1/3; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1106, Minderung um 1/3; OLG München, VersR 2011, 1412, 30 Prozent).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht