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   BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01   

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https://dejure.org/2001,1526
BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01 (https://dejure.org/2001,1526)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2001 - XI ZR 83/01 (https://dejure.org/2001,1526)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01 (https://dejure.org/2001,1526)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1149
  • MDR 2002, 288
  • WM 2001, 2402
  • BB 2002, 170
  • DB 2002, 789
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a.

    Auszug aus BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01
    Diese Grundsätze entsprechen der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 27. September 1988 - Rs. 189/87 "Kalfelis", EuGHE 1988, 5579, 5582 ff. Rdn. 6-13 und vom 27. Oktober 1998 - Rs. C-51/97 "Réunion européenne", EuGHE 1998 I, 6534, 6548 f. Rdn. 46-52) und sind auch auf den mit Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ wortgleichen Art. 6 Nr. 1 LugÜ anwendbar.

    Später hat er jedoch - was das Berufungsgericht übersehen hat - die Ansicht vertreten, daß der für die Anwendung des Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ erforderliche Zusammenhang nicht gegeben ist, wenn von zwei im Rahmen einer einzigen Schadensersatzklage gegen verschiedene Beklagte gerichteten Klagebegehren das eine auf vertragliche, das andere aber auf deliktische Haftung gestützt wird (Urteil vom 27. Oktober 1998 aaO Rdn. 50).

  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01
    Diese Grundsätze entsprechen der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 27. September 1988 - Rs. 189/87 "Kalfelis", EuGHE 1988, 5579, 5582 ff. Rdn. 6-13 und vom 27. Oktober 1998 - Rs. C-51/97 "Réunion européenne", EuGHE 1998 I, 6534, 6548 f. Rdn. 46-52) und sind auch auf den mit Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ wortgleichen Art. 6 Nr. 1 LugÜ anwendbar.

    b) Die Frage, wann im einzelnen zwischen den Klagen gegen unterschiedliche Beklagte ein so enger Zusammenhang besteht, daß zur Vermeidung widersprechender Entscheidungen eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten ist, hat der Europäische Gerichtshof zunächst nicht näher präzisiert, sondern der Beurteilung durch die nationalen Gerichte überlassen (Urteil vom 27. September 1988 aaO Rdn. 12).

  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01
    § 549 Abs. 2 ZPO, der die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges der revisionsrechtlichen Überprüfung entzieht, gilt nicht - auch nicht entsprechend - für die internationale Zuständigkeit (Senatsurteile BGHZ 115, 90, 91 m.w. Nachw. und vom 20. April 1993 - XI ZR 17/90, WM 1993, 1109, 1110).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01
    Auf jeden Fall gebietet es das Interesse des internationalen Rechtsanwendungseinklangs und der Einheitlichkeit der Auslegung von Staatsverträgen, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des EuGVÜ auch außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des EuGVÜ Rechnung zu tragen (BGHZ 132, 105, 113).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01
    Auch § 512 a ZPO, der für Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche eine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz ausschließt, ist auf die Frage der internationalen Zuständigkeit nicht anwendbar (BGHZ 44, 46).
  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

    Auszug aus BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01
    § 549 Abs. 2 ZPO, der die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges der revisionsrechtlichen Überprüfung entzieht, gilt nicht - auch nicht entsprechend - für die internationale Zuständigkeit (Senatsurteile BGHZ 115, 90, 91 m.w. Nachw. und vom 20. April 1993 - XI ZR 17/90, WM 1993, 1109, 1110).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Der Hinweis, daß das EuGVÜ den Beklagtenschutz durch die gemäß Art. 6 Nr. 1 und Nr. 2 eröffnete Möglichkeit, Klagen gegen mehrere (in verschiedenen Staaten lebende) Beklagte in einem Vertragsstaat zu erheben, selbst durchbreche, rechtfertigt eine Annexzuständigkeit für nichtdeliktische Ansprüche im Deliktsgerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ schon deshalb nicht, weil diese Konzentrationsmöglichkeit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gerade nicht in Fällen gilt, in denen das Klagebegehren gegen den einen Beklagten auf deliktische, das gegen den anderen Beklagten auf vertragliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - Rs C-51/97, Slg. I 1998, 6511, 6549, Rz. 50 - Réunion européenne; ebenso Senat, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01, WM 2001, 2402, 2404).

    Er hat vielmehr einen einheitlichen Gerichtsstand auch in den Fällen abgelehnt, in denen das Klagebegehren gegen den einen Beklagten auf deliktischen, das gegen den anderen Beklagten auf vertraglichen Anspruchsgrundlagen beruht (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 aaO S. 6549, Rz. 50; ebenso Senat, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01, WM 2001, 2402, 2404) oder in denen über eine Klage zu entscheiden ist, die auf zwei sich aus demselben Vertrag ergebende gleichrangige Verpflichtungen gestützt wird, die in unterschiedlichen Vertragsstaaten zu erfüllen wären (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1999 - Rs C-420/97, NJW 2000, 721, 723, Rz. 42 - Leathertex).

  • BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09

    Aktienkauf - Internationale Zuständigkeit bei Klagen gegen Täter und Gehilfen

    Eine Divergenz zur Entscheidung vom 23. Oktober 2001 des XI. Zivilsenats des BGH (XI ZR 83/01, NJW-RR 2002, 1149 f.) liegt schon deswegen nicht vor, weil die Beklagten jeweils sowohl aus deliktischen als auch aus vertraglichen Anspruchsgrundlagen verklagt werden, der XI. Zivilsenat aber entscheidend darauf abgestellt hat, dass der für eine internationale Zuständigkeit gem. Art. 6 Nr. 1 LugÜ erforderliche Zusammenhang fehlt, wenn das Klagebegehren gegen den einen Beklagten auf deliktische Anspruchsgrundlagen, das gegen den anderen Beklagten dagegen auf vertragliche oder bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird.

    Es entspricht der Rechtsprechung des BGH, dass bei der Auslegung des Art. 6 Nr. 1 LugÜ die Parallelvorschrift des Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ und die insoweit ergangene Rechtsprechung des EuGH zu beachten sind (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01, NJW-RR 2002, 1149, 1150).

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    a) Unter der Geltung des Art. 27 Nr. 2 LugÜ sind dabei diejenigen Grundsätze heranzuziehen, welche durch die Rechtsprechung des EuGH im Jahre 1985 zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ entwickelt worden sind (zur Einheitlichkeit der Auslegungsgrundsätze von EuGVÜ und LugÜ vgl. BGH Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01 - NJW-RR 2002, 1149, 1150).
  • OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 12/06

    Aktienrecht: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus qualifiziertem

    b) Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung des EuGH hat der Bundesgerichthof entschieden, dass keine enge Beziehung besteht, die eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zur Vermeidung von widersprechenden Entscheidungen gebietet, wenn ein Beklagter wegen einer deliktischen Haftung und der in einem anderen Staat ansässige andere Beklagte aus Vertrag oder Bereicherungsrecht in Anspruch genommen wird (BGH NJW-RR 2002, 1149, 1150 für das Luganer Übereinkommen; ebenso bereits EuGH EuZW 1999, 59).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 11 AR 234/12

    Zuständigkeitsbestimmung bei Schadenersatzklage wegen Dividendenstripping

    Nicht erforderlich ist, dass die Klagen gegen mehrere Beteiligte auf denselben Rechtsgrundlagen beruhen (EuGH, Urt. v. 11. Oktober 2007 - C 98/06 - Freeport plc, NJW 2007, 3702, 3704 Tz. 38; BGH NJW-RR 2010, 644, 645 - anders noch BGH NJW-RR 2002, 1149 in Anlehnung an EuGH vom 27.10.1998 - Sr C-51/97 - Réunion européenne).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 44/16

    Drehratensensor

    Bei der Auslegung des LugÜ ist die Rechtsprechung des EuGH zu den Parallelvorschriften in der EuGVVO zu beachten, insbesondere, wenn es sich um Vorschriften des LugÜ handelt, die wortgleich denen der EuGVVO entsprechen (BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09 - Rn. 4 bei Juris sowie BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01 - Rn. 16 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 43/16

    Mikromechanische Gehäusung

    Bei der Auslegung des LugÜ ist die Rechtsprechung des EuGH zu den Parallelvorschriften in der EuGVVO zu beachten, insbesondere, wenn es sich um Vorschriften des LugÜ handelt, die wortgleich denen der EuGVVO entsprechen (BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09 - Rn. 4 bei Juris sowie BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 83/01 - Rn. 16 bei Juris).
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