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   OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01   

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OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01 (https://dejure.org/2002,2965)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.04.2002 - 7 U 938/01 (https://dejure.org/2002,2965)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. April 2002 - 7 U 938/01 (https://dejure.org/2002,2965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauzeitverzögerung bei der Erbringung von Gerüstbauarbeiten; Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel; Inhaltskontrolle; Kumulierung von Einzelvertragsstrafen ; Überschreitung mehrerer Zwischentermine; Verwirkung

  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 6; ; ZPO § ... 92 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 3 a F.; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 546 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; AGBG § 9; ; AGBG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von Zwischenfristen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe wegen Überschreitung von Zwischenfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Vertragsstrafenklausel für Zwischenfristen unwirksam? (IBR 2002, 542)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1178
  • MDR 2002, 1245
  • BauR 2002, 1135
  • BauR 2003, 1416
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
    Eine geltungserhaltende Reduktion bzw. Anpassung der nichtigen Klausel ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unzulässig (BGHZ 120, 122; BGH, NJW 2000, 1110, 1113).
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Zwischentermine

    Auszug aus OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
    Insoweit hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofes bereits in seiner Entscheidung vom 14.01.1999 (BGH, BauR 1999, 645) in einem obiter dictum Zweifel bei einer derartigen Regelung, welche bei Überschreitung eines frühen Zwischentermins zur Kumulierung mehrerer Einzelvertragsstrafen wegen der Überschreitung von Zwischenterminen zu einer sehr hohen Vertragsstrafe führt, daran gehegt, ob diese einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG Stand hält und ist eine derartige Vertragsstrafenklausel in diesem Sinne von Obergerichten für unwirksam erachtet worden (OLG Hamm, BauR 2000, 1202, 1203; OLG Koblenz, NzBau 2000, 330).
  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 377/96

    Wirksamkeit einer Nachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
    Bei einer mindestens 3-maligen Verwendung handelt es sich um AGB (BGH, NJW 1998, 2286).
  • BGH, 12.06.1975 - VII ZR 55/73

    Ersatz von Verzögerungsschäden; Bezeichnung der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
    a) Zwar ist grundsätzlich anerkannt - wie es auch das Landgericht zutreffend in seiner Entscheidung festgestellt hat - dass ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, diese von seinem Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B als Mindestschaden ersetzt verlangen kann, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten beruht (BGH, NJW-RR 2000, 684; NJW 1998, 1493; NJW 1975, 1701).
  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter

    Auszug aus OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
    a) Zwar ist grundsätzlich anerkannt - wie es auch das Landgericht zutreffend in seiner Entscheidung festgestellt hat - dass ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, diese von seinem Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B als Mindestschaden ersetzt verlangen kann, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten beruht (BGH, NJW-RR 2000, 684; NJW 1998, 1493; NJW 1975, 1701).
  • BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97

    Schadensersatzanspruch des Unternehmers gegen den Subunternehmer wegen

    Auszug aus OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
    a) Zwar ist grundsätzlich anerkannt - wie es auch das Landgericht zutreffend in seiner Entscheidung festgestellt hat - dass ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes an seinen Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, diese von seinem Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B als Mindestschaden ersetzt verlangen kann, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten beruht (BGH, NJW-RR 2000, 684; NJW 1998, 1493; NJW 1975, 1701).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
    Insoweit hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofes bereits in seiner Entscheidung vom 14.01.1999 (BGH, BauR 1999, 645) in einem obiter dictum Zweifel bei einer derartigen Regelung, welche bei Überschreitung eines frühen Zwischentermins zur Kumulierung mehrerer Einzelvertragsstrafen wegen der Überschreitung von Zwischenterminen zu einer sehr hohen Vertragsstrafe führt, daran gehegt, ob diese einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG Stand hält und ist eine derartige Vertragsstrafenklausel in diesem Sinne von Obergerichten für unwirksam erachtet worden (OLG Hamm, BauR 2000, 1202, 1203; OLG Koblenz, NzBau 2000, 330).
  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
    c) Nachdem die Vertragsstrafenregelung in den zwischen der Beklagten mit ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nach § 9 AGBG unwirksam ist, sind die Klauseln insgesamt nichtig, was der Senat von Amts wegen zu beachten hat (EuGH, NJW 2000, 2571).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2018 - 8 U 55/17

    VOB-Vertrag: Einrede des nichterfüllten Vertrags wegen Sachmängeln bei

    Ein angemessenes Gleichgewicht der Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer ist mithin nicht gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 133/11 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2010 - 13 U 201/10 -, juris Rn. 15 ff.; OLG Celle, Urteil vom 13.07.2005 - 7 U 17/05 -, juris Rn. 43 f.; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 10.04.2002 - 7 U 938/01 -, juris Rn. 46).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 133/11

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von

    In Literatur und Rechtsprechung werden insoweit Bedenken geäußert, die Rechtsprechung des Senats zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen die Überschreitung des Fertigstellungstermins unter Vertragsstrafe gestellt wird, ohne weiteres auf Zwischenfristen anzuwenden (vgl. Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 2. Aufl., S. 453 Rn. 297; Ingenstau/Korbion/Döring, 17. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 26; Kemper in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, 4. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 43; Leinemann-Hafkesbrink, 3. Aufl., § 11 VOB/B Rn. 26; OLG Hamm, BauR 2000, 1202; OLG Dresden, BauR 2001, 949; Thüringer Oberlandesgericht, NJW-RR 2002, 1178; OLG Celle, BauR 2005, 1780).
  • BGH, 27.11.2013 - VII ZR 371/12

    Streit um die Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Überschreitung des

    Das OLG Jena (BauR 2003, 1416) zitiert zwar die Entscheidung des Senats vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, befasst sich jedoch nicht mit der Frage, ob die Vertragsstrafe für die Endtermine einer eigenen Inhaltskontrolle zugängig ist.
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2011 - 22 U 186/10

    Wirksamkeit Vertragsstrafenregelung zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer

    Nach zutreffender ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zu vgl. BGH , NJW 1998, 1493, 1494; BGH , NZBau 2000, 195; zustimmend: OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178; Kniffka , in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 7.

    Zwar ist die in der Klausel getroffene Bestimmung der Vertragsstrafenhöhe von 0, 159 % pro Werktag bei einer 5%igen Höchstgrenze für sich alleine nicht schon unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, da die von der Rechtsprechung aufgestellte Obergrenze bei 0, 3% pro Werktag liegt (zu vgl. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178, 1179; Kniffka , a.a.O., 7. Teil Rn. 55 m.w.N.).

    Gleichwohl ist eine derartige Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Überschreitung jeder vertraglich vereinbarten Zwischenfrist mit einer Vertragsstrafe in derselben Höhe, die für die Überschreitung des Endtermins vorgesehen ist, sanktioniert, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da eine solche Klausel dazu führen kann, dass bei nur geringfügiger Überschreitung mehrerer Zwischentermine durch die Kumulierung der Einzelvertragsstrafen innerhalb weniger Tage die gesamte Vertragsstrafe verwirkt sein kann, und zwar unabhängig davon, ob der Endtermin eingehalten wird oder nicht (zu vgl. OLG Hamm , Urteil vom 10. Februar 2000, 21 U 85/98, BeckRS 2000, 30095098 unter Hinweis auf BGH , NJW 1999, 1108 f.; OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178 f.; OLG Nürnberg , NJW-RR 2010, 1242; Werner , a.a.O., Rn. 2583; Kniffka , a.a.O., 7. Teil Rn. 55).

    Insoweit ist nämlich bei der vorzunehmenden überindividuell generalisierenden Betrachtungsweise (zu vgl. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178, 1179; Grüneberg , a.a.O., § 307 Rn. 8) auch zu berücksichtigen, dass sich der für eine Zwischenfrist eingetretene Verzug regelmäßig auf die Folgezwischenfristen und ggf. die Endausführungsfrist auswirken kann und bei Nichteinhaltung derselben als Folge wiederum eine eigenständige Vertragsstrafe ausgelöst wird (zu vgl. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178, 1179; OLG Nürnberg , NJW-RR 2010, 1242, 1243).

    Soweit der Streithelfer in seinem nicht nachgelassenen Schriftsatz weiter darauf hinweist, dass hier die Ausnahmegenehmigung seitens der Behörde nur erteilt worden sei, weil zu diesem Zeitpunkt bereits das alte Deichtor ausgebaut gewesen sei und ansonsten der Deich innerhalb der Hochwasserzeit geöffnet gewesen wäre, sind die konkreten Einzelheiten, die hier zu der Ausnahmegenehmigung geführt haben, im Rahmen der bei der Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmenden überindividuell generalisierenden Betrachtungsweise (zu vgl. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178, 1179; Grüneberg , a.a.O., § 307 Rn. 8) unerheblich.

  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 1 U 51/11

    Nacherfüllung beim Bauvertrag: Umfang der Mängelbeseitigungspflicht; Ersatz von

    Eine solche Klausel kann dazu führen, dass bei nur geringfügiger Überschreitung mehrerer Zwischenfristen durch die Kumulierung der Einzelvertragsstrafen innerhalb weniger Tage die gesamte Vertragsstrafe verwirkt sein kann und zwar unabhängig davon, ob der Endtermin eingehalten wird oder nicht (OLG Jena Urteil vom 10.4.2002 - 7 U 938/01 - [BauR 2003m 1416, 1417]).
  • OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Verzug des Unternehmers

    Ist dies der Fall, so ist Klausel gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (so z. B. OLG Hamm BauR 2000, S. 1202; OLG Jena NJW-RR 2002, S. 1178).
  • LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11

    Handwerksbetrieb hat Anspruch auf Zahlung von Werklohn wegen Unwirksamkeit einer

    Ist dies der Fall, so ist Klausel gemäß § 307 Abs. 1 § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (so OLG Hamm, MDR 200, 881; Thüringer OLG, NJW-RR 2002, 1178).
  • LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2

    Unabhängig vom Einwand des Beklagten, dass sich bei einem Objekt wie demjenigen im vorliegenden Fall mit einer mehrjährigen Bauzeit dieselbe anfängliche Verzögerung nur äußerst unwahrscheinlich auch bis zum Ende der Bauzeit fortsetzt, ist zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung bei der Formulierung von Vertragsstrafenvereinbarungen stets darauf zu achten ist, dass die Kumulierung von Tatbeständen, welche Vertragsstrafen auslösen können, nicht dazu führen darf, dass der Höchstbetrag bei an sich nur geringfügigen Verzögerungen bereits vollständig verwirkt ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 73/98; BGH, Urt. v. 18.01.2001 - VII ZR 238/00; OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2000 - 21 U 85/98; OLG Jena, Urt. v. 10.04.2002 - 7 U 938/01).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 121/10

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 1 S. 3 BGB

    Auch verkennt der Senat nicht, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Höchstsätze von ca. 0,2 % je Arbeits-/Werk- oder Kalendertag (vgl. bspw. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178 [1179], 0,2 % pro Tag, sowie BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 8 mwN., 0,3 % pro Werktag) und 5 % des gesamten Vergütungsanspruchs (vgl. BGH NJW 2003, 1805 [1808]) ebenso eingehalten sind wie eine Anknüpfung an ein Verschulden des Auftragnehmers erfolgt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 9 mwN.).
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