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   OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02   

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OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02 (https://dejure.org/2002,6639)
OLG München, Entscheidung vom 18.06.2002 - 21 W 1627/02 (https://dejure.org/2002,6639)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 21 W 1627/02 (https://dejure.org/2002,6639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellung; Aussetzung der Vollziehung eines Titels auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung; Rechtzeitigkeit von Nachbesserungen nach Ablauf der Aktualitätsgrenze; Abgrenzung von entgegengesetzter Darstellung zu einer berechtigten ...

  • Judicialis

    ZPO § 570; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 570 § 888
    Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellung; Aussetzung der Vollziehung eines Titels auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 6639/02
  • OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1271
  • afp 2003, 165
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 13.09.1989 - 21 U 3567/89
    Auszug aus OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02
    Die frühere Rechtsprechung des Senats zur Möglichkeit von Nachbesserungen bei fehlendem Verschulden (vgl. Senat AfP 1990, 53 = OLGZ 1989, 244) ist in der damals vertretenen weiten Form aufgegeben.
  • OLG München, 17.11.2000 - 21 U 4788/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02
    Der Senat hat allerdings zugelassen, dass eine Gegendarstellung auch nach Ablauf der Aktualitätsgrenze noch verlangt werden kann, wenn dies noch vor dem ersten Termin des Landgerichts zur mündlichen Verhandlung und damit so rechtzeitig geschieht, dass hierüber in diesem ersten Termin mit entschieden werden kann (vgl. Senat AfP 1998, 86 = NJW-RR 1998, 26 -Matratzenschlacht; AfP 1999, 72 = OLGR 1998, 297 - Birgenair; AfP 2001, 132 = OLGR 2001, 185 = ZUM-RD 2001, 163- Im Schlaraffenland).
  • OLG München, 25.07.1997 - 21 U 4051/97

    Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellung wegen eines Artikels;

    Auszug aus OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02
    Der Senat hat allerdings zugelassen, dass eine Gegendarstellung auch nach Ablauf der Aktualitätsgrenze noch verlangt werden kann, wenn dies noch vor dem ersten Termin des Landgerichts zur mündlichen Verhandlung und damit so rechtzeitig geschieht, dass hierüber in diesem ersten Termin mit entschieden werden kann (vgl. Senat AfP 1998, 86 = NJW-RR 1998, 26 -Matratzenschlacht; AfP 1999, 72 = OLGR 1998, 297 - Birgenair; AfP 2001, 132 = OLGR 2001, 185 = ZUM-RD 2001, 163- Im Schlaraffenland).
  • OLG München, 10.12.1997 - 21 U 5795/97
    Auszug aus OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02
    Der Senat hat allerdings zugelassen, dass eine Gegendarstellung auch nach Ablauf der Aktualitätsgrenze noch verlangt werden kann, wenn dies noch vor dem ersten Termin des Landgerichts zur mündlichen Verhandlung und damit so rechtzeitig geschieht, dass hierüber in diesem ersten Termin mit entschieden werden kann (vgl. Senat AfP 1998, 86 = NJW-RR 1998, 26 -Matratzenschlacht; AfP 1999, 72 = OLGR 1998, 297 - Birgenair; AfP 2001, 132 = OLGR 2001, 185 = ZUM-RD 2001, 163- Im Schlaraffenland).
  • OLG München, 28.07.2000 - 21 W 2063/00

    Anforderungen an die Aktualität eines Gegendarstellungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02
    Dies beruht auf der Überlegung, dass in solchen Fällen der Ablauf der Aktualitätsgrenze für die Entscheidung nicht kausal sein kann und eine Abweisung des nachgebrachten Gegendarstellungsantrags unverhältnismäßig wäre (vgl. Senat AfP 2001, 216 = OLGR 2001, 23 = ZUM-RD 2000, 428 - Schweigen ist Silber).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02
    Die Behauptung, es habe jemand "kurz vor dem Konkurs gestanden" ist möglicherweise überwiegend Meinungsäußerung (vgl. BGH AfP 1994, 218 = NJW 1994, 2614 - Pleite gemacht).
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 5142/00

    Gegendarstellung nach bayrischem Pressegesetz - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Auszug aus OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02
    Dieses Verlangen ist nach Ablauf der Aktualitätsgrenze gestellt, die nach der Rechtsprechung des Senats bei der Süddeutschen Zeitung bei einem durchschnittlichen Artikel bei etwa 4 Wochen liegt (vgl. Senat AfP 2001, 137 = NJW-RR 2001, 832 - Zwang zum freiwilligen Rücktritt); der Artikel ist am 11.1.2002 erschienen.
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600

    Einstweilige Anordnung; Antrag auf Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht;

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellungen beruft (vgl. OLG München, v. 18.6.2002 - 21 W 1627/02 - NJW-RR 2002, 1271; v. 8.6.1988 - 21 U 3059/88 - NJW-RR 1989, 180), sind diese Grundsätze nicht auf den streitgegenständlichen Fall anzuwenden, da es nicht um eine Gegendarstellung zu einem Zeitungsartikel geht, sondern der Antragsteller will gegenüber den Verlautbarungen der Oberlandesanwältin, die auch auf sein Vorbringen ("Satzung moderat auslegen") eingeht, seine Sicht der Dinge darlegen.
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    Der damit verbundene Zeitverlust soll in diesen Fällen selbst dann nicht als schuldhaftes Zögern angesehen werden, wenn die Gegendarstellung in ihrer ursprünglichen Fassung durch Urteil zurückgewiesen worden ist, sofern nur alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, insbesondere jede Fassung für sich betrachtet unverzüglich nach der Zurückweisung zugeleitet wird (OLG Hamburg, AfP 1978, 159, AfP 1981, 408 und 410, NJW-RR 2001, 186; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/-Schoener, a.a.O., Rn. 137; Löffler/Ricker, a.a.O., Rn. 26; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 571; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 173, a. A. OLG München, NJW-RR 2002, 1271).
  • OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03

    Bildverwechslung in Boulevardzeitung

    Die Aktualitätsgrenze liegt bei Tageszeitungen etwa bei vier Wochen, bezogen auf Artikel von durchschnittlicher Bedeutung (Senat, AfP 1998, 86 = NJW-RR 1998, 26 - Matratzenschlacht; AfP 1999, 772 = OLGR 1998, 297 - Birgenair; AfP 2001, 216 = ZUM-RD 2000, 428 - Schweigen ist Silber; AfP 2001, 137 = NJW-RR 2001, 832 - Zwang zum freiwilligen Rücktritt; AfP 2003, 165 = NJW-RR 2002, 1271 - SterniPark; OLGR 2002, 403 - Patenschaftsabos).
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