Weitere Entscheidung unten: AG Bonn, 25.10.2001

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   BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02   

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BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02 (https://dejure.org/2002,1729)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.2002 - 3Z BR 55/02 (https://dejure.org/2002,1729)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 3Z BR 55/02 (https://dejure.org/2002,1729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1567/01
  • BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1363
  • FGPrax 2002, 185
  • BB 2002, 1386
  • DB 2002, 1649
  • Rpfleger 2002, 536
  • BayObLGZ 2002, 137
  • NZG 2002, 882
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 06.05.1998 - 3Z BR 421/97

    Kostenrechtliche Bewertung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
    Würde diese Rechtsauffassung allerdings zum Ansatz von Gebühren führen, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, so sind diese Gebühren nach § 16 KostO nicht zu erheben (BayObLGZ 1979, 176/181; BayObLG NJW-RR 1998, 1565 und 1566; KG Rpfleger 1989, 98).

    Wird eine solche Veränderung im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um einen Fall der Richtigstellung tatsächlicher Angaben, der nicht unter § 60 Abs. 1, sondern unter § 67 Abs. 1 Satz 1 KostO fällt (vgl. BayObLG JurBüro 1996, 265; NJW-RR 1998, 1565 und 1566; Mitt-BayNot 2000, 133).

    Der Senat hat deshalb entschieden, dass keine Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO anfällt für die Eintragung einer KG, die aus einer OHG durch Formwechsel unter gleichzeitigem Eintritt einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin entstanden ist (BayObLG NJW-RR 1998, 1565).

    Der vorliegende Fall kann deshalb nicht anders behandelt werden als der durch den Senat bereits entschiedene Fall des Formwechsels einer OHG in eine KG unter Eintritt eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 1565).

  • KG, 16.08.1988 - 1 W 6463/87
    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
    Würde diese Rechtsauffassung allerdings zum Ansatz von Gebühren führen, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, so sind diese Gebühren nach § 16 KostO nicht zu erheben (BayObLGZ 1979, 176/181; BayObLG NJW-RR 1998, 1565 und 1566; KG Rpfleger 1989, 98).

    Deshalb wurde der Anfall einer vollen Gebühr angenommen, als die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft unter Wegfall eines Gesellschafters als GbR eingetragen wurden (vgl. KG Rpfleger 1989, 98/99), ebenso als eine GbR nach Eintritt eines weiteren Gesellschafters und anschließender Umwandlung unmittelbar als OHG eingetragen wurde (OLG Düsseldorf VersR 1978, 45 - Volltext in juris).

  • OLG Oldenburg, 23.04.1997 - 5 W 33/97

    Höhe der Gebühr für eine Grundbuchberichtigung bei einer Umwandlung einer

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
    Ist der Eigentümer eine Gesellschaft, liegt eine solche bloße Bezeichnungsänderung insbesondere auch bei der Eintragung eines Formwechsels vor, wenn bei diesem Rechtsvorgang der Rechtsträger derselbe geblieben ist, sich also die Inhaberschaft hinsichtlich des Eigentums am Grundstück nicht geändert hat (identitätswahrender Formwechsel, vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 1129; Korintenberg/Lappe § 60 Rn. 16 und 16a).
  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
    aa) Bei einer Personenhandelsgesellschaft bleibt eine Veränderung im Gesellschafterbestand ohne Auswirkungen auf ihre Identität (vgl. auch BGHZ 44, 229/231), selbst wenn die Gesellschaft gleichzeitig ihre Form wechselt.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
    bb) Der Bundesgerichtshof stellt neuerdings in Bezug auf die Rechtsfähigkeit die nach außen auftretende GbR den Handelsgesellschaften weitgehend gleich (vgl. BGHZ 146, 341; NJW 2002, 1207/1208).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95

    Eintragung der BGB-Gesellschafter als Eigentümer statt ursprünglich eingetragener

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
    Wird eine solche Veränderung im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um einen Fall der Richtigstellung tatsächlicher Angaben, der nicht unter § 60 Abs. 1, sondern unter § 67 Abs. 1 Satz 1 KostO fällt (vgl. BayObLG JurBüro 1996, 265; NJW-RR 1998, 1565 und 1566; Mitt-BayNot 2000, 133).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
    bb) Der Bundesgerichtshof stellt neuerdings in Bezug auf die Rechtsfähigkeit die nach außen auftretende GbR den Handelsgesellschaften weitgehend gleich (vgl. BGHZ 146, 341; NJW 2002, 1207/1208).
  • BayObLG, 23.05.1979 - BReg. 3 Z 111/75
    Auszug aus BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
    Würde diese Rechtsauffassung allerdings zum Ansatz von Gebühren führen, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, so sind diese Gebühren nach § 16 KostO nicht zu erheben (BayObLGZ 1979, 176/181; BayObLG NJW-RR 1998, 1565 und 1566; KG Rpfleger 1989, 98).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 63/07

    Keine Haftung der GbR-Gesellschafter auf Abgabe einer von der Gesellschaft

    Ihre Rechtsfähigkeit umfasst die Fähigkeit, Eigentümer von Grundstücken zu sein (BGH, Urt. v. 25. September 2006, II ZR 218/05, DNotZ 2007, 119 f. m. Anmerkung Volmer; Nagel, NJW 2003, 1646, 1647; Häublein, EWiR 2007, 279, 280; ferner Senat, Beschl. v. 6. April 2006, V ZB 158/05; BayObLGZ 2002, 137, 141 f.).
  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 9 W 167/05

    Formwechsel einer GbR in eine KG; Kosten für die Eintragung ins Grundbuch

    Die Eintragung in das Grundbuch ist kostenrechtlich eine Richtigstellung gemäß § 67 Abs. 1 KostO, die eine Viertelgebühr auslöst (Anschluss an BayObLG, NJW-RR 2002, 1363 ff.).

    Die Kammer verkenne nicht, dass das Bayrische Oberste Landesgericht in dem Beschluss vom 7. Mai 2002 (NJW-RR 2002, 1363 ff.) ausgeführt habe, die Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft sei auch bei gleichzeitigen Eintritt eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters ein identitätswahrender Formwechsel, der bei Eintragung in das Grundbuch kostenrechtlich als Richtigstellung zu behandeln sei und deshalb lediglich ein Viertel der vollen Gebühr auslöse.

    Zutreffend geht das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss davon aus, dass in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zunächst die Art des tatsächlich vorgenommenen Geschäfts bestimmt, welche Gebühr angefallen ist und bei Grundbucheintragungen insoweit das äußere Erscheinungsbild der Eintragung maßgeblich ist (vgl. Senatsbeschluss, SchlHA 1992, 50; BayObLG, NJW-RR 2002, 1363).

    Ferner nimmt das Landgericht auch zu Recht an, dass eine Korrektur des Kostenansatzes gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 KostO zu erfolgen hat, wenn eine unrichtige Sachbehandlung erfolgt und hierdurch Kosten veranlasst werden, die bei einer richtigen Sachbehandlung nicht entstanden wären (BayObLG, NJW-RR 2002, 1363).

    Dem Landgericht ist nicht zuzustimmen, dass - entgegen dem zitierten Beschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 7. Mai 2002 (NJW-RR 2002, 1363) - die materielle Bewertung hinter der Frage der Grundbuchfähigkeit zurücktrete und wegen der - streitigen - Grundbuchunfähigkeit einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts keine identitätswahrende Umwandlung der materiell berechtigten Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft, sondern die Eintragung der Kommanditgesellschaft als Neueigentümer anzunehmen sei.

    Zumindest dann, wenn - wie vorliegend - aus der Eintragung in dem Grundbuch erkennbar wird, dass die Gesellschafter in Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Eigentum an dem Grundstück inne haben, und materiellrechtlich ein bloßer Formwandel vorgenommen wird, ist lediglich eine Berichtigung des Grundbuchs mit der Kostenfolge aus § 67 KostO vorzunehmen (vgl. BayObLG, NJW-RR 2002, 1363; auch Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, KostO, § 67, Rn. 9; a. A. Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Auflage, § 60, Rn. 12).

  • OLG München, 30.11.2015 - 34 Wx 70/15

    Zur Richtigstellung des Grundbuchs bei identitätswahrendem Formwechsel einer GbR

    Mithin ist die Gesellschaft selbst Berechtigte und ein Wechsel auf Gesellschafterebene für die Identität des Rechtsträgers nicht relevant (vgl. KG Rpfleger 2009, 229/230; OLG Hamm FGPrax 2008, 84/85; BayObLG Rpfleger 2002, 536/537).

    Dies hat zur Folge, dass keine Berichtigung, sondern eine bloße Richtigstellung des Grundbuchs erforderlich wird (vgl. KG Rpfleger 2009, 229/230; OLG Hamm FGPrax 2008, 84/85; BayObLG Rpfleger 2002, 536/537; OLG Saarbrücken vom 22.3.2010, 5 W 78/10, juris; KG RNotZ 2009, 239; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 995h; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 22 Rn. 88).

  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 70/02

    Keine Grundbuchfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat in seiner Entscheidung vom 7.5.2002 (BayObLGZ 2002, 137 Rpfleger 2002, 536 mit Anm. Demharter) in einer Kostensache die Auffassung vertreten, bei Eintragung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" als Eigentümer eines Grundstücks, also bei einer Eintragung wie sie hier vorliegt, sei die BGB-Gesellschaft als Eigentümerin eingetragen.
  • BGH, 11.05.2006 - V ZB 70/05

    Anforderungen an die Begründung von Beschwerdeentscheidungen

    Da die Beklagte zu 2 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 ihre Rechtsform identitätswahrend von einer offenen Handelsgesellschaft in eine Kommanditgesellschaft geändert hat (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 1565 und 2002, 1363) und seither als Shopping-Center-A. M. & L. GmbH & Co. KG firmiert, ist das Rubrum entsprechend zu berichtigen.
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 5 U (Lw) 6/08

    Pachtvertrag: Erfordernis eines Vertreterzusatzes beim Abschluss eines

    45 Eine GbR kann sich unter Wahrung ihrer Identität durch einen Rechtsformwechsel in eine OHG umwandeln, indem sie die zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen dieser Gesellschaftsform erfüllt (§ 190 Abs. 2 UmwG; s. BayObLG NJW-RR 2002, S. 1363, 1364; LG München I, MittBayNot 2001, S. 482, 483; Palandt/Sprau, aaO., § 705 Rdn. 6; Münch. Komm.-Ulmer, BGB, Bd.5, 5.Aufl. 2009, vor § 705 Rdn. 3 und § 705 Rdn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2010 - 5 W 78/10

    Grundbuchverfahren: Namensberichtigung nach Umwandlung einer BGB-Gesellschaft in

    Ist mithin die Gesellschaft selbst Berechtigte, so ist ein Wechsel auf Gesellschafterebene für die Identität des Rechtsträgers nicht relevant (vgl. KG, Rpfleger 2009, 54; OLG Hamm, OLGR Hamm 2008, 230; BayObLG, Rpfleger 2002, 536).

    Entsprechend hat die Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Personenhandelsgesellschaft keine Berichtigung, sondern eine bloße Richtigstellung des Grundbuchs zur Folge (vgl. KG, Rpfleger 2009, 54; OLG Hamm, OLGR Hamm 2008, 230; BayObLG, Rpfleger 2002, 536; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdn. 985; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 22, Rdn. 86; BT-Drucks. 16/13437, S. 25), denn als KG ist die Gesellschaft mit ihrer Firma einzutragen (vgl. §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB, § 15 Abs. 1 b) GBV alter und neuer Fassung).

  • BFH, 11.04.2013 - IV R 11/10

    Auslegung eines Antrags auf Fortgeltung einer früheren Rechtslage nach Maßgabe

    So kann durch vertragliche Beteiligungsumwandlung der Gesellschafter und Eintragung im Handelsregister aus einer GbR eine KG werden (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7. Mai 2002  3Z BR 55/02, NJW-RR 2002, 1363).
  • OLG München, 03.07.2008 - 34 Wx 36/08

    Kosten einer Grundbucheintragung: Eintragung des Gesellschafterwechsels einer

    Hiernach kann beim Wechsel eines BGB-Gesellschafters § 60 Abs. 1 KostO nicht zur Anwendung kommen (OLG Hamm FGPrax 2008, 84; schon BayObLGZ 2002, 137/139 ff.; OLG Schleswig OLG-Report 2005, 702; vgl. auch Demharter GBO 26. Aufl. § 22 Rn. 65; Wilsch JurBüro 2007, 397/399; a. A. noch OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 187; KG OLG-Report 2008, 358; Demharter GBO 25. Aufl. § 22 Rn. 63; Hügel/Kral a.a.O. Rn. 88).

    (3) Soweit nach der Rechtsprechung des früher zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts für den Kostenansatz grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Rechtspflegers auszugehen ist, der das die Gebühr auslösende Geschäft vorgenommen hat, und bei Grundbucheintragungen insoweit das äußere Erscheinungsbild der Eintragung maßgebend ist (BayObLGZ 2002, 137/139 m.w.N.), steht dies der Bewertung als sonstige Eintragung (§ 67 KostO) hier nicht entgegen.

  • OLG München, 25.05.2011 - 34 Wx 90/11

    Kosten des Grundbuchverfahrens: Eintragung der früheren Kommanditistin als

    Ob der von der Beteiligten zu 1 erwähnten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7.5.2002 (Rpfleger 2002, 536) für den Fall zu folgen ist, dass eine im Grundbuch eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine KG umgewandelt wird, kann auf sich beruhen.
  • LG Berlin, 18.09.2007 - 86 T 335/07

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines gesetzlichen Formwechsels des Eigentümers

  • OLG Hamm, 25.10.2007 - 15 W 361/06

    Eintragungsgebühr bei BGB-Gesellschafterwechsel

  • OLG Jena, 26.03.2007 - 9 U 869/06

    Dienstbarkeitsbestellung an GbR-Grundstück

  • OLG Zweibrücken, 14.02.2012 - 3 W 80/11

    Grundbuchverfahren: Berichtigung bzw. Richtigstellung des Grundbuchs bei

  • VG Ansbach, 03.12.2019 - AN 1 K 17.02722

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages zur Wasserversorgung

  • LG Wuppertal, 11.09.2007 - 6 T 646/07

    Bestimmung der für eine Grundbucheintragung anzusetzenden Kosten in einer vom

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.03.2008 - 7 T 1706/08

    BGB-Gesellschaft als Grundstückseigentümerin: Gebühren für die

  • VG Gera, 27.03.2003 - 4 K 429/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eigentum;

  • LG Itzehoe, 03.03.2006 - 10 O 75/06

    BGB-Gesellschaft: Rechtsstreit wegen Kaufpreisforderung aus

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Rechtsprechung
   AG Bonn, 25.10.2001 - 3 C 193/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8714
AG Bonn, 25.10.2001 - 3 C 193/01 (https://dejure.org/2001,8714)
AG Bonn, Entscheidung vom 25.10.2001 - 3 C 193/01 (https://dejure.org/2001,8714)
AG Bonn, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 3 C 193/01 (https://dejure.org/2001,8714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LawCommunity.de

    Beweiswert einer E-Mail

  • JurPC

    Beweiskraft von E-Mails

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Maklerlohn wegen Vermittlung eines Vertrages zwischen zwei Firmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1363
  • MMR 2002, 614
  • K&R 2002, 614
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