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   BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01   

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https://dejure.org/2001,3559
BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3559)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2001 - VIII ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3559)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - VIII ZB 8/01 (https://dejure.org/2001,3559)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Versäumnisurteil - Beschwerde - Einspruch - Verschulden - Notfrist - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 182; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 181; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 114

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Keine Zurechnung des Verschuldens der als Hilfspersonen bei möglichen Zustellungen fungierenden 14- bzw. 15-jährigen Töchter der abwesenden Prozesspartei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233, 182
    Ersatzzustellung und Verschulden einer Fristversäumnis bei längerem Auslandsaufenthalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausreichende Vorsorge bei Abwesenheit während Prozess

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 681 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 137
  • VersR 2002, 1169
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1981 - VI ZR 180/79

    Anrechnung der Versicherungsleistung auf einen Haftpflichtanspruch in der

    Auszug aus BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01
    Erforderlich ist insoweit lediglich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 13. Januar 1981 - VI ZR 180/79 - NJW 1981, 1613 unter 1 a), daß die Person nach ihrem Auftreten und äußerem Erscheinungsbild erwarten läßt, sie werde das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben und die Person ihrer körperlichen Entwicklung nach einem Erwachsenen ähnlich ist.
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Auszug aus BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01
    Die beiden in der Wohnung verbliebenen Töchter waren indes nicht seine Bevollmächtigten; sie waren seine Hilfspersonen, die ihm halfen, seinen Obliegenheiten bei möglichen Zustellungen nachzukommen (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99 - NJW-RR 2000, 444 unter 2 b).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05

    Fehlende Unterschrift

    Für ein etwaiges Verschulden des S. im Zusammenhang mit der Zustellung des Versäumnisurteils und der Information der Beklagten haftet diese nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.7.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. v. 6.6.2001 - VIII ZB 8/01, NJW-RR 2002, 137).
  • BSG, 23.06.2010 - B 12 KR 14/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Voraussetzung für ordnungsgemäße Ersatzzustellung

    Dieses Verschulden kann der Klägerin nicht zugerechnet werden (BFH, Beschluss vom 23.10.2001 - VIII B 51/01; BGH, Beschluss vom 6.6.2001 - VIII ZB 8/01 - NJW-RR 2002, 137) .
  • LG München I, 18.01.2017 - 22 O 770/16

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Dabei kann die Erreichbarkeit auch durch einen mangelfrei ausgeführten Nachsendeauftrag oder die Anweisung an verlässliche Angehörige, z.B. die Ehefrau, die Post zu lesen und den Ehepartner zu verständigen (BGH VIII ZB 8/01) sichergestellt werden.
  • LG Arnsberg, 26.10.2009 - 6 T 258/09

    Anspruch auf Restschuldbefreiung i.R.e. Insolvenzverfahrens; Wahrung der

    Erforderlich ist insoweit lediglich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2002, 137; BGH NJW 1981, 1613), dass die Person nach ihrem Auftreten und äußerem Erscheinungsbild erwarten lässt, sie werde das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben und die Person ihrer körperlichen Entwicklung nach einem Erwachsenen ähnlich ist.
  • OVG Thüringen, 17.07.2020 - 3 ZKO 456/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigene Sorgfaltspflichten bei Einsatz

    Zwar ist es dem Kläger nicht verwehrt für Verrichtungen einfacher Art wie die Durchsicht von Posteingängen sich solcher Hilfspersonen zu bedienen (BVerwG, Urteil vom 08.05.1991 - 3 C 68.89 - juris Rdn. 14; BGH, Beschluss vom 06.06.2001 - VIII ZB 8/01 - juris Rdn. 6 f.), gleichwohl enthebt ihn dies nicht einer eigenen Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Auswahl, der Anweisung und der Kontrolle deren Tätigkeit.
  • LG Arnsberg, 14.04.2010 - 6 T 258/09
    Erforderlich ist insoweit lediglich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2002, 137; BGH NJW 1981, 1613), dass die Person nach ihrem Auftreten und äußerem Erscheinungsbild erwarten lässt, sie werde das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß weitergeben und die Person ihrer körperlichen Entwicklung nach einem Erwachsenen ähnlich ist.
  • VG Saarlouis, 20.08.2015 - 6 K 31/14

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung an Familienangehörige

    LG Arnsberg, Beschluss vom 26.10.2009 - 6 T 258/09 -, juris, unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2002, 137, und BGH NJW 1981, 1613; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 68. Auflage, § 178 Rn. 15.
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