Rechtsprechung
BGH, 29.05.2002 - XII ZR 263/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 394; ZPO § 850 b Abs. 1 Nr. 2
Aufrechnung gegen Unterhaltsabfindung - Wolters Kluwer
Revision - Aufrechnung - Forderung - Abfindung - Unterhaltsansprüche - Nachehelicher Unterhalt
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Aufrechnung gegen Forderungen auf Abfindung von Unterhaltsansprüchen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 394; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 2
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Abfindung von Unterhalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unterhalt - Keine Aufrechnung gegen Kapitalabfindungen zur Regelung des gesetzlichen Unterhalts
Verfahrensgang
- BGH, 21.11.2001 - XII ZR 263/00
- BGH, 29.05.2002 - XII ZR 263/00 (1)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1513
- MDR 2002, 1125
- FamRZ 2002, 1179
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 18.07.2013 - VII ZR 241/12
Zwangsvollstreckungsabwehrklage: Vollstreckungshindernis für eine Forderung bei …
Dies gilt selbst dann, wenn die Aufrechnung in einem Prozess erklärt und die Forderung in einem anderen Prozess eingeklagt wird (BGH, Urteil vom 11. November 1971 - VII ZR 57/70, BGHZ 57, 242, 243; Urteil vom 29. Mai 2002 - XII ZR 263/00, NJW-RR 2002, 1513, 1514;… Staudinger/Gursky, BGB [2011], § 387 Rn. 148 m.w.N.). - BGH, 07.12.2011 - IV ZR 16/11
Formbedürftigkeit dinglicher Vollzugsgeschäfte im Zusammenhang mit einem Erb- und …
So hat der XII. Zivilsenat entschieden, eine Abrede über nachehelichen Unterhalt, die für sich genommen formfrei sei, unterliege insgesamt dem Formzwang notarieller Beurkundung, wenn sie zusammen mit einem formpflichtigen Zugewinn- und Versorgungsausgleich vertraglich geregelt werde (Urteil vom 29. Mai 2002 - XII ZR 263/00, FamRZ 2002, 1179 unter 1). - OLG Bremen, 11.03.2010 - 5 UF 76/09
Anforderungen an die Form der Abänderung eines notariell beurkundeten …
Da der Ehevertrag vom 11.9.1991 Regelungen zum Güterrecht, Versorgungsausgleich, Hausrat und nachehelichem Unterhalt enthält, die nach dem Willen der Parteien und angesichts der Bedeutung der im Vertrag getroffenen Regelungen in einem untrennbaren Zusammenhang standen, bedurften alle Vereinbarungen der notariellen Beurkundung (BGH, FamRZ 2002, 1179), auch wenn Regelungen zum nachehelichen Unterhalt nach altem Recht formfrei möglich waren (§ 1585 c BGB a.F.).
- OLG Jena, 28.01.2010 - 1 UF 150/09
Inhaltskontrolle für einen Ehevertrag: Ausschluss von Betreuungsunterhalt; …
Voraussetzung sei, dass die Teile nach dem Willen der Parteien ein einheitliches Rechtsgeschäft sind (BGH, FamRZ 2002, 1179). - OLG Hamburg, 25.06.2021 - 2 UF 14/21
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem den Kindes- und Ehegattenunterhalt …
Der Anwendung dieses Aufrechnungsverbots steht nicht entgegen, dass es sich bei der titulierten Forderung der Antragsgegnerin nicht um laufende Unterhaltsforderungen, sondern um einmalige Abfindungszahlungen nach § 1585 Abs. 2 BGB handelt (vgl. BGH, FamRZ 2002, 1179; FamRZ 1997, 544).Ein Unterhaltsanspruch verliert seinen Charakter als gesetzlicher Anspruch nicht schon deshalb, weil die Parteien ihn zum Gegenstand einer vertraglichen Regelung machen, jedenfalls dann, wenn die Parteien - wie im vorliegenden Fall - den Bestand des gesetzlichen Anspruchs unberührt lassen und ihn lediglich inhaltlich nach Höhe, Dauer und Modalitäten der Unterhaltsgewährung näher festlegen und präzisieren (vgl. BGH, NJW 1960, 572; FamRZ 1997, 544; FamRZ 2002, 1179).
- OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 19 U 148/03
Formbedürftigkeit einer Unterhaltsvereinbarung: Abänderung eines Ehevertrages
Nach der Rechtsprechung des BGH unterliegt bei einer rechtlichen Einheit von Ehevertrag und Unterhaltsvereinbarung auch letztere der Form des § 1410 BGB (BGH FamRZ 2002, 1179; ebenso OLG Düsseldorf OLGR 1993, 9). - OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20 Bei der Auslegung des hiesigen formbedürftigen (§§ 1408, 1410 BGB) Vertrags können außerhalb der Vertragsurkunde liegende, eine ergänzende Vertragsauslegung rechtfertigende Umstände nur berücksichtigt werden, wenn der von einem Vertragspartner behauptete rechtsgeschäftliche Wille der Beteiligten in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat, sogenannte "Andeutungstheorie" (BGH NJW-RR 2002, 1513;… Reetz a. a. O. § 1408 Rn. 79).
- LG Kassel, 21.03.2005 - 3 T 757/04
Hinderung an der Zahlung eines einmalig zu zahlenden Unterhaltsbetrags; Pfändung …
Sie gilt damit auch für einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (vgl. BGH NJW 1997, 1441 ), insbesondere Unterhaltsrückstände, um die es hier geht (vgl. BGH NJW 1960, 572; BGH NJW 1997, 1441 ; BGH NJW-RR 2002, 1513 ).