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   BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02   

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https://dejure.org/2002,6860
BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02 (https://dejure.org/2002,6860)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.2002 - 3Z BR 148/02 (https://dejure.org/2002,6860)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 2002 - 3Z BR 148/02 (https://dejure.org/2002,6860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 32
    Eventualeinberufung der Wiederholungsversammlung aufgrund Vereinssatzung - Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung - Eintragungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eventualeinberufung; Satzungsmäßige Grundlage für die Eventualladung; Ordnungsgemäße Ladung; Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung; Eintragung im Vereinsregister

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 2156/02
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1612
  • NZM 2002, 1001 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 266
  • Rpfleger 2003, 90
  • NZG 2002, 1069
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 216/96

    Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Gesellschafterversammlung

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02
    Die zweite Ladung ist geeignet, die Vereinsmitglieder nochmals ausdrücklich davor zu warnen, dass in der nunmehr anstehenden Versammlung die angekündigten satzungsändernden Beschlüsse durch eine relative Minderheit gefasst werden können, und ihnen die Möglichkeit zu geben, nach dem Scheitern der ersten Versammlung mit den anderen Mitgliedern zur Klärung der Standpunkte in Kontakt zu treten und durch ein Erscheinen in der zweiten Versammlung ihre eigenen, möglicherweise entgegenstehenden Vorstellungen zu den anstehenden Fragen zu vertreten (vgl. Reichert aaO; Stöber aaO;. vgl. auch BGH NJW 1998, 1317).

    Schon aus dem Wortlaut ergibt sich, dass die Beschlussunfähigkeit der ersten Versammlung Voraussetzung für die Einberufung der zweiten Versammlung mit geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit sein, die Einberufung der zweiten Versammlung also erst nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit der ersten Versammlung zulässig sein soll (vgl. auch Reichert aaO; BGH NJW 1998, 1317 für GmbH).

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02
    b) Folge der nicht ordnungsgemäßen Ladung zur Mitgliederversammlung, in der die Satzungsänderung verabschiedet wurde, ist die Nichtigkeit des Beschlusses (vgl. BGHZ 59, 369/373; Soergel/Hadding BGB 13. Aufl. § 32 Rn. 14; Palandt/Heinrichs § 32 Rn. 9; Sauter/Schweyer/Waldner Der eingetragene Verein 17. Aufl. Rn. 204).
  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 51/88

    Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02
    aa) Die Ladung zur zweiten Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung unter erleichterten Voraussetzungen (sogenannte Eventualladung), wie sie der Verein hier praktiziert hat, begegnet zwar im Grundsatz keinen rechtlichen Bedenken (BGH NJW-RR 1989, 376).
  • OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98

    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02
    Dies entspricht im übrigen auch der Auffassung, die für vergleichbare Fallgestaltungen bei anderen Gemeinschaften für die Zulässigkeit einer Eventualladung vertreten wird (vgl. z.B. im Rahmen des § 25 Abs. 3 und 4 WEG für die Wohnungseigentümergemeinschaft OLG Köln MDR 1999, 799).
  • BayObLG, 04.02.1998 - 3Z BR 462/97

    Anmeldung der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02
    Er hat vor dem Registergericht den Antrag gestellt, die Eintragung der angemeldeten Satzungsänderung vorzunehmen (vgl. BayObLGZ 1998, 29).
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2014 - 3 W 57/13

    Eintragung in das Vereinsregister: Anmeldung der einzutragenden Vorstandsänderung

    Das Erstgericht geht zwar im Ansatz zutreffend davon aus, dass nur wirksame Beschlüsse eintragungsfähig sind und die Wirksamkeit der in der Jahreshauptversammlung des Vereins vom 19. Oktober 2012 getroffenen Beschlüsse - und damit auch die gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Eintragung angemeldete Vorstandsänderung - davon abhängig ist, dass die Mitglieder der Jahreshauptversammlung satzungsgemäß zu dieser geladen worden sind (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 2002, 1612; OLG Schleswig, NZG 2005, 444).
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 43/08

    Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung; Wirksamkeit

    Zwar begegnet die Ladung zur weiteren Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung unter erleichterten Voraussetzungen (sogenannte Eventualladung), wie sie der Verein anscheinend bereits seit Jahren praktiziert hat, im Grundsatz keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH NJW-RR 1989, 376; BayObLG FGPrax 2002, 266).

    Eine solche Verschlechterung der Rechtsstellung der Vereinsmitglieder bedarf daher einer eindeutigen Regelung in der Satzung (BayObLG FGPrax 2002, 266; so auch OLG Köln [16. Zivilsenat], OLGR 1999, 120 für die Wohnungseigentümerversammlung).

    Für das Vereinsrecht gilt der Grundsatz, dass der Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung den Beschluss nichtig macht (BGHZ 59, 369 [373]; BayObLG FGPrax 2002, 266; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, aaO, § 32 Rn. 9 m.w.N.; Sauter/Schweyer/Waldner, aaO, Rn. 204).

    Die Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse ist von Amts wegen zu beachten, das Registergericht darf aufgrund solcher Beschlüsse keine Eintragung im Vereinsregister vornehmen (BayObLG, FGPrax 2002, 266 [267] m.w.N.).

  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    Im Genossenschaftsrecht gilt - ähnlich dem Vereinsrecht - der Grundsatz, dass der Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung einen Beschluss nichtig machen können ( BGH , Urteil vom 09.11.1972, Az.: II ZR 63/71, u.a. in: NJW 1973, Seite 235; OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; OLG Köln , Beschluss vom 04.02.2009, Az.: 2 Wx 56/08, u.a. in: FGPrax 2009, Seiten 82 ff.; BayObLG , Beschluss vom 18.09.2002, Az.: 3Z BR 148/02, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 1612 f. ).
  • OLG Köln, 04.02.2009 - 2 Wx 56/08

    Vereinsinterne Zuständigkeit für den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds aus dem

    Für das Vereinsrecht gilt der Grundsatz, dass der Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung den Beschluss nichtig macht (BGHZ 59, 369 [373]; BayObLG FGPrax 2002, 266; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, aaO, § 32 Rn. 9 m.w.N.; Sauter/Schweyer/Waldner, aaO, Rn. 204).

    Die Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse ist von Amts wegen zu beachten, das Registergericht darf aufgrund solcher Beschlüsse keine Eintragung im Vereinsregister vornehmen (BayObLG, FGPrax 2002, 266 [267] m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Wx 167/15

    Zulässigkeit der Wiederholung einer zurückgenommenen Anmeldung zum

    Die "vorsorgliche" Einberufung in Verbindung mit der Einberufung der ersten Mitgliederversammlung ist ohne satzungsmäßige Grundlage nicht ordnungsgemäß (vgl. Bay ObLG, NJW-RR 2002, 1612[1613]; Reuter in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 6. Aufl., 2012, § 36, Rdz. 7).
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