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   OLG Celle, 21.03.2002 - 11 U 139/01   

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https://dejure.org/2002,2267
OLG Celle, 21.03.2002 - 11 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2267)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2002 - 11 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2267)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2002 - 11 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verkehrsunfall auf einer Ausflugsfahrt: Passivlegitimation des vom Pauschalreiseveranstalter verschiedenen Ausflugsveranstalters; Fristwahrung bei Geltendmachung übergeleiteter Ansprüche eines verletzten Ausflugsteilnehmers durch einen ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 SGB X; § 651 a BGB; § 651 g BGB
    Zustandekommen eines Reisevertrages im eigentlichen Sinne; Übergang des Schadensersatzanspruches im Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger ; Ausschluss von Ansprüchen durch mangelhafte Erfüllung der Darlegungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Reisevertrages im eigentlichen Sinne; Übergang des Schadensersatzanspruches im Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger ; Ausschluss von Ansprüchen durch mangelhafte Erfüllung der Darlegungspflicht

  • reise-recht-wiki.de

    Reisevertrag über ein eigenständiges Besichtigungsprogramm

  • Judicialis

    SGB X § 116; ; BGB § 651 a; ; BGB § 651 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116; BGB § 651a § 651g
    Zustandekommen eines eigenen Reisvertrags zwischen Reisendem und Ausflugsveranstalter, wenn dieser nicht zu erkennnen gibt den Ausflug nur zu vermitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei Ausflug mit fremdem Veranstalter

  • archive.is (Leitsatz)

    Reiseveranstalter / Verkehrsunfall auf Ausflugsfahrt / Passivlegitimation / Fristwahrung bei Geltendmachung übergeleiteter Ansprüche eines verletzten Ausflugsteilnehmers durch Sozialversicherungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1637
  • MDR 2002, 873
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 06.11.1989 - 24 S 536/88
    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 11 U 139/01
    a) § 651 g Abs. 1 BGB erlegt nicht nur dem Reisenden, sondern auch dem Sozialversicherungsträger die Obliegenheit auf, die Ausschlussfrist selbst zu wahren (so auch LG Frankfurt/Main in NJW 1990, 520; Führich, § 12, Rn. 363; Kommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, a. a. O.).
  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 61/06

    Haftung des Reiseveranstalters für einen Zusatzausflug

    a) Rechtlich nicht zu beanstanden ist die tatrichterliche Würdigung des Berufungsgerichts, dass die im Reiseprospekt der Beklagten enthaltenen Fremdleistungserklärungen nicht ausreichten, um den von ihr am Urlaubsort hervorgerufenen starken Eindruck einer Eigenleistung aufzuheben (so auch OLG Celle NJW-RR 2002, 1637).

    Diese Bemühungen - die Werbeanstrengungen der Beklagten, der Einsatz ihres Namens und der Buchungs- und Inkassoaufwand, der normalerweise dem Veranstalter obliegt und hier von Personen durchgeführt wurde, die jedenfalls aus der Sicht der Reisenden Reiseleiter und damit Mitarbeiter der Beklagten waren - gingen über eine bloße Unterstützung der Reisenden bei der Beschaffung einer Fremdleistung hinaus und ließen in starkem Maße auf eine eigene Veranstaltung der Beklagten schließen, bei der sie sich der C. als des Leistungsträgers bediente (so auch OLG Celle NJW-RR 2002, 1637; OLG Düsseldorf RRa 2004, 121).

  • BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03

    Zur Anwendung der reiserechtlichen Ausschlußfrist auf den

    (1) Soweit der Gewährleistungsanspruch nach § 651 f Abs. 1 BGB auf den Ersatz unfallbedingter Heilbehandlungskosten gerichtet ist und daher gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X schon im Zeitpunkt des Unfalls auf die Krankenkasse (den Sozialversicherungsträger) übergeht (BGHZ 48, 181, 188 ff.; 155, 342 ff.), ist es der Sozialversicherungsträger, dem die rechtzeitige Anmeldung des Anspruchs obliegt (so auch OLG Celle RRa 2002, 159; LG Frankfurt a.M. RRa 2003, 70; Führich, Reiserecht, 4. Aufl., § 12 Rdn. 361; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl., § 651 g Rdn. 2; Tonner, RRa 2003, 74; Kommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, § 116 SGB X Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 99/14

    Haftung des Veranstalters einer Pauschalreise für Schäden bei einem Ausflug

    Das Oberlandesgericht Celle hat danach eine Haftung des Pauschalreiseveranstalters für einen erst vor Ort gebuchten Ausflug in einer Konstellation bejaht, in der der Ausflug ausschließlich bei der Reiseleitung der Beklagten gebucht werden konnte, ohne dass die Reisenden darauf hingewiesen wurden, dass die Beklagte nur als Vermittlerin auftrat (OLG Celle NJW-RR 2002, 1637).
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