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   OLG Zweibrücken, 27.08.2002 - 5 WF 60/02   

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https://dejure.org/2002,7798
OLG Zweibrücken, 27.08.2002 - 5 WF 60/02 (https://dejure.org/2002,7798)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.08.2002 - 5 WF 60/02 (https://dejure.org/2002,7798)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. August 2002 - 5 WF 60/02 (https://dejure.org/2002,7798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Justizvollziehung eines Arrestbefehls; Neuer Fristlauf nach Bestätigung des Arrestbefehls auf Widerspruch hin durch Urteil; Unterscheidung zwischen der Erforderlichkeit und der Möglichkeit einer neuen Vollziehung; Schuldnerschutz

  • Judicialis

    ZPO § 929 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929 Abs. 2
    Justizvolliehung eines Arrestbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1657
  • Rpfleger 2003, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 4 U 243/97

    Pizza-direkt ist nicht gleich pizza-direct

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.08.2002 - 5 WF 60/02
    Werden Beschlussverfügung bzw. Arrest auf Widerspruch hin aufgehoben, in der Berufungsinstanz aber "bestätigt" und damit neu erlassen, ist eine eigene erneute Vollziehung erforderlich (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 929 Rdnr. 15 m. w. N.; Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl., § 929 Rdnr. 5 m. w. N.; Thomas-Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 929 Rdnr. 3 m. w. N.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 631).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2013 - 6 B 11027/13

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber Behörde

    Der mit der Entscheidung über die Beschwerde erneut beginnende Lauf der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO wird auch insoweit dem Schuldnerschutz gerecht, als durch die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO verhindert werden soll, dass eine einstweilige Anordnung vollzogen wird, obwohl sich seit ihrem Erlass die maßgeblichen Umstände wesentlich verändert haben (vgl. PfOLG Zweibrücken, 5 WF 60/02, NJW-RR 2002, 1657, juris, m.w.N.).
  • VG Trier, 17.09.2013 - 1 N 822/13

    Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung - Vornahme einer

    Die Kammer schließt sich der zuletzt vermehrt vertretenen Auffassung an, wonach dann, wenn der Arrest auf Widerspruch hin durch Urteil - auch ohne wesentliche Änderungen - bestätigt wird, mit Verkündung des Urteils bzw. hier einer Beschwerdeentscheidung zugunsten des Gläubigers immer eine neue Vollziehungsfrist zu laufen beginnt (in diesem Sinne: Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 929, Rdnr. 7 m.w.N., Thomas/Putzo, a.a.O., § 929, Rdnr. 3 m.w.N.; MüKo/Heinze, a.a.O., § 929, Rdnr. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. August 2002, Az.: 5 WF 60/02 - juris -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 15 TaBVGa 2087/19

    Zustellung innerhalb eines Monats im Beschlussverfahren bei einstweiliger

    Der Hinweis auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (20.8.2002 - 5 WF 60/02 - juris) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • VG Ansbach, 14.09.2020 - AN 14 V 20.01544

    Herausgabe der Corona-Zahlen an Presse, Vollstreckungsantrag

    Er ist daher nicht schutzwürdig (vgl. OLG Zweibrücken, B.v. 27.8.2002 - 5 WF 60/02 - NJW-RR 2002, 1657; OLG Frankfurt a.M, B.v. 14.5.1985 - 20 W 421/84 - NJW 1986, 64).
  • VG Ansbach, 13.08.2020 - AN 14 V 20.01444

    Festsetzung eines Zwangsgelds

    Er ist daher nicht schutzwürdig (vgl. Drescher a.a.O, Rn. 6 m.w.N.; OLG Zweibrücken, B.v. 27.8.2002 - 5 WF 60/02 - NJW-RR 2002, 1657; OLG Frankfurt a.M, B.v. 14.5.1985 - 20 W 421/84 - NJW 1986, 64).
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