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   BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02   

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BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02 (https://dejure.org/2002,2169)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.2002 - 2Z BR 41/02 (https://dejure.org/2002,2169)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 2Z BR 41/02 (https://dejure.org/2002,2169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - Wirtschaftspläne als Anspruchsgrundlage für Wohngeldvorschüsse - Wohngeldforderung aufgrund beschlossener Jahresabrechnung - Einführung von Lastschriftverfahren und Fälligkeitsregelungen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Anwendung des Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlerhafte Anwendung eines Kostenverteilungsschlüssels; Gemeinschaftsordnung; Jahresabrechnung; Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Rückständiges Wohngeld; Wohngeldvorauszahlungen; Mängel der Bestellung eines Verwalters; Wirksamkeit der Beschlüsse

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 41 UR II 1/99
  • LG Traunstein - 4 T 497/02
  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1665
  • NZM 2002, 743
  • ZMR 2002, 850
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    Schließlich macht auch die fehlende Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung die dort gefassten Beschlüsse allenfalls anfechtbar, nicht nichtig (BGHZ 142, 290; vgl. auch OLG Celle ZWE 2002, 276/277 f.).

    Eine Schuldumschaffung findet durch einen Folgebeschluss über die Jahresabrechnung für das betreffende Jahr grundsätzlich nicht statt (BGHZ 131, 228/231; BGHZ 142, 290/296; BayObLG ZMR 1999, 119/120).

  • OLG Hamburg, 06.04.1998 - 2 Wx 97/97

    Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Abgabe einer

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    Ob an der Auffassung des Senats, dass es dem einzelnen Wohnungseigentümer grundsätzlich freistehe, wie er die pünktliche Zahlung des Wohngelds sicherstellt (WUM 1996, 490/491), festzuhalten ist, kann dahinstehen (vgl. auch OLG Hamburg MDR 1998, 706 mit Anm. Riecke).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    Eine Schuldumschaffung findet durch einen Folgebeschluss über die Jahresabrechnung für das betreffende Jahr grundsätzlich nicht statt (BGHZ 131, 228/231; BGHZ 142, 290/296; BayObLG ZMR 1999, 119/120).
  • KG, 15.09.2000 - 24 W 747/99
    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    d) Auch mit Rücksicht auf die getroffenen Fälligkeitsregelungen (dazu KG ZMR 2001, 60; Wenzel aaO; siehe auch BayObLG WuM 1995, 56) sind die angefochtenen Eigentümerbeschlüsse jedenfalls nicht nichtig.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    Eine absolute Beschlussunzuständigkeit wegen Eingriffs in die Gemeinschaftsordnung mit der Folge der Nichtigkeit (BGHZ 145, 158) ist damit nicht verbunden.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    Erst eine rechtskräftige Ungültigerklärung (§ 23 Abs. 4 i.V.m. § 45 Abs. 2 WEG) hat rückwirkende Ungültigkeit zur Folge (BGHZ 106, 113).
  • BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94

    Bestimmung der Verzinsung rückständiger Wohngelder im Verwaltervertrag

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    d) Auch mit Rücksicht auf die getroffenen Fälligkeitsregelungen (dazu KG ZMR 2001, 60; Wenzel aaO; siehe auch BayObLG WuM 1995, 56) sind die angefochtenen Eigentümerbeschlüsse jedenfalls nicht nichtig.
  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    Schließlich macht auch die fehlende Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung die dort gefassten Beschlüsse allenfalls anfechtbar, nicht nichtig (BGHZ 142, 290; vgl. auch OLG Celle ZWE 2002, 276/277 f.).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    Wenn, wie der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren behauptet hat, sein Miteigentumsanteil unrichtig bemessen und die Verwaltervergütung nicht zutreffend nach der individuellen Wohnungsgröße ausgerichtet ist, sind dies Fehler, die allenfalls die Anfechtbarkeit, nicht aber die Nichtigkeit der jeweiligen Beschlüsse bedingen (BayObLG WUM 2001, 572; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 f.).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
    Dies bindet die Beteiligten nach § 45 Abs. 2 WEG, und zwar sowohl in bezug auf Anfechtungsgründe als auch auf Nichtigkeitsgründe (vgl. BayObLGZ 1980, 29/30).
  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18

    Kompetenz der Wohnungseigentümer zu einem Beschluss über die Fortgeltung eines

    Aus § 28 Abs. 5 WEG folgt aber die Kompetenz der Wohnungseigentümer, zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 2002, 1665, 1666; KG, NJW 2002, 3482 und NJW-RR 1990, 1298; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1161; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 39; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 7; BeckOK WEG/Bartholome [1.9.2018], § 28 Rn. 21; BeckOGK/Hermann [1.7.2018], WEG, § 28 Rn. 33; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 13; Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7; Reichel-Scherer in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 28 WEG, Rn. 23; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 28 WEG Rn. 157; Gottschalg, NZM 2001, 950; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 unter III.2.c.; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).
  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels

    Auch die beschlossene Fortgeltung der Wirtschaftspläne über das Jahr 2014 hinaus stellt sich als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung dar und fällt in die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung (BayOLG, Beschluss vom 28.06.2002, 2Z BR 41/02, Rn. 20 - zitiert nach juris; Bärmann/Becker, a.a.O., Rn. 39; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 14).
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    Die für die Begründung der konkreten Beitragsschuld unerlässlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG (siehe BGHZ 131, 228/231; 142, 290/295 ff.) sowohl über die Gesamt- als auch über die Einzelabrechnungen (siehe z.B. BayObLGZ 1987, 86/96; BayObLG Beschluss vom 28.6.2002, 2Z BR 41/02) liegen vor.

    Denn solange der Beschluss gerichtlich nicht für ungültig erklärt ist (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG), bindet er und wirkt gemäß § 10 Abs. 3 und 4 WEG gegenüber allen Wohnungseigentümern (Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 23 WEG Rn. 8; BayObLG Beschluss vom 28.6.2002, 2Z BR 41/02).

  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

    Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren -

    Gegenstand der Beschlussfassung ist hier nicht die Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens für Wohngelder (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2002, 1665; OLG Hamm FGPrax 2000, 100; OLG Hamburg ZMR 2002, 961; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 116 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter

    Ist aber ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses rechtskräftig als unbegründet abgewiesen worden, so ist dieser sowohl in Bezug auf Anfechtungsgründe als auch auf Nichtigkeitsgründe wegen der materiellen Rechtskraft der Entscheidung als rechtswirksam zu erachten (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 43 Rz. 63; § 45 Rz. 120 unter Hinweis auf BayObLG 1980, 29, 36; ZWE 2002, 580, 582; § 23 Rz. 147; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 43 Rz. 45).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
    Aus § 28 Abs. 5 WEG folgt aber die Kompetenz der Wohnungseigentümer, zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 2002, 1665, 1666; KG, NJW 2002, 3482 und NJW-RR 1990, 1298; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 854; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1161; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 175; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 9a; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 39; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 7; BeckOK WEG/Bartholome [1.9.2018], § 28 Rn. 21; BeckOGK/Hermann [1.7.2018], WEG, § 28 Rn. 33; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 13; Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., WEG § 28 Rn. 7; Reichel-Scherer in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 28 WEG, Rn. 23; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 16a; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 28 WEG Rn. 157; Gottschalg, NZM 2001, 950; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 unter III.2.c.; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

    Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung

    Würde man dies anders sehen, hätten also die Wohnungseigentümer den Wirtschaftsplan erst nach Beginn des Wirtschaftsjahres genehmigt und das Wohngeld nicht rückwirkend ab Beginn des Wirtschaftsjahres, sondern erst ab dem Monatsersten nach der Beschlussfassung festgesetzt (OLG Köln WuM 1990, 47; BayObLG NZM 2002, 743), so bekäme die Wohnungseigentümergemeinschaft, für alle Wohnungseigentümer erkennbar, nicht den Jahresbetrag der Wohngelder, der indes nach dem Wirtschaftsjahr zur Deckung der Kosten erforderlich ist (KK-WEG-Happ 2006 § 28 Rdz. 71).
  • OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05

    Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer

    So können beschlossene Wirtschaftspläne auch dann noch eine Anspruchsgrundlage für die Anforderung von Wohngeldvorschüssen bilden, wenn inzwischen eine Jahresabrechnung beschlossen wurde (vgl. BayObLG ZMR 2002, 850 = WuM 2002, 510 = NZM 2002, 743).

    Die in einer von dem Verwalter zwischenzeitlich einberufenen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bleiben ebenfalls wirksam (vgl. ausdrücklich für Jahresabrechnungen BayObLG ZMR 2002, 850 = WuM 2002, 510 = NJW-RR 2002, 1665 = NZM 2002, 743; allgemein vgl. Bärmann-Pick-Merle § 26 Rz 213 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 91, 531, 532; NJW-RR 92, 787; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312 f.).

  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 4319/10

    Wohnungseigentum: Haftung eines Erstehers für Wohngeldrückstände des

    Ein Beschluss über die Jahrsabrechnung hat, soweit es um die bereits durch den Wirtschaftplan begründeten Wohngeldansprüche geht, lediglich bestätigende Wirkung (BGH NJW 1999, 3713, 3714; BayObLG NJW-RR 2002, 1665, 1666; OLG Düsseldorf NZM 2007, 690, 691; OLG Hamm NZM 2009, 820, 821; Spielbauer/Then, WEG; § 28 Rz. 83; Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 28 Rz. 86; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 158).
  • OLG München, 30.03.2006 - 32 Wx 40/06

    Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Anspruchsgegner bei Rückforderung

    Dies hat aber nicht die Nichtigkeit der über die Jahresabrechnungen gefassten Eigentümerbeschlüsse zur Folge (BayObLG NZM 2002, 743), da diese lediglich vereinbarungswidrig, nicht aber, wie der am 11.10.1993 gefasste Eigentümerbeschluss, vereinbarungsabändernd sind.
  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 5342/09

    Wohnungseigentum: Anrechnung der Leistung bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und

  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04

    Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung

  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04

    Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 52/02

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht -

  • OLG Oldenburg, 06.04.2005 - 5 W 204/04

    Anforderungen an die Geltendmachung von Fehlbeträgen aus der Jahresabrechnung;

  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 151/03

    Zeitliche Voraussetzungen für die Anforderung von Wohngeldvorschüssen

  • BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 124/02

    Verfahrensgegenstand bei Ansprüchen aus verschiedenen Abrechnungen -

  • LG Stuttgart, 14.12.2009 - 19 S 18/09
  • OLG Hamm, 14.08.2009 - 15 Wx 27/08

    Keine Anfechtbarkeit eines Wiederholungsbeschlusses bei rechtskräftigem

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