Rechtsprechung
OLG Celle, 19.09.2002 - 11 U 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung des Reiseveranstalters: Schadenersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit bei Reiserücktritt nach Vertragskündigung seitens des Reiseveranstalters wegen Überbuchung der gebuchten Hotelunterkunft unter Vorschlag eines nicht akzeptierten Alternativangebots
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abhilfeverlangen des Reisenden; Konkludente Kündigung durch Reiseveranstalter; Alternativurlaub zur Schadensminderung; Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches; Nichtantritt einer Reise
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abhilfeverlangen des Reisenden; Konkludente Kündigung durch Reiseveranstalter; Alternativurlaub zur Schadensminderung; Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches; Nichtantritt einer Reise
- Judicialis
BGB § 651 f Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 651f Abs. 2
Vertragsrecht; Reise - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Reiseziel kurzfristig änderbar?
- archive.is (Leitsatz)
Ausfall der Reise
- drschmel.de (Kurzinformation)
Schadenersatz bei überbuchter Ferienreise
- drschmel.de (Kurzinformation)
Schadenersatz bei überbuchter Ferienreise
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.11.2001 - 20 O 1328/01
- OLG Celle, 19.09.2002 - 11 U 1/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1711
- MDR 2003, 258
- MDR 2003, 258 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.1984 - VII ZR 325/83
Mängelanzeige beim Reisevertrag
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2002 - 11 U 1/02
Ob ein Abhilfeverlangen des Reisenden auch dann Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 651 f. Abs. 2 ist, wenn die Reise gar nicht angetreten wird und dies darauf beruht, dass der Reiseveranstalter mitteilt, die gebuchte Reise sei nicht möglich, was einer Kündigung seinerseits gleichkommt, ergibt sich aus der Entscheidung BGHZ 92, 177 ff. nicht.Ob ein Abhilfeverlangen der Reisenden auch dann Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 651 f. Abs. 2 ist, wenn die Reise gar nicht angetreten wird und dies darauf beruht, dass der Reiseveranstalter mitteilt, die gebuchte Reise sei nicht möglich, was einer Kündigung seinerseits gleichkommt, ergibt sich aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung BGHZ 92, 177 ff. nicht.
Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHZ 92, 177 ff. enthält die vorliegende Entscheidung nicht.
- BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03
Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung …
Grundsätzlich obliegt es deshalb nicht dem Reisenden, Rechtfertigungsgründe für seine Nichtannahme des Ersatzangebotes vorzutragen (so richtig OLG Celle NJW-RR 2002, 1711), sondern ist es Sache des Reiseveranstalters, besondere Umstände darzutun und erforderlichenfalls zu beweisen, deretwegen die Ablehnung des Reisenden ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstieß. - BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07
Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds
In dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 14. Januar 2002 (II ZR 40/00 - NJW-RR 2002, 1711) ergaben die Feststellungen nicht, dass die in Anspruch genommene Treuhandkommanditistin zu den Gründungsmitgliedern gehörte. - OLG Celle, 10.04.2019 - 11 U 13/19
Vollständige Vereitelung einer Reise
Der Senat selbst hatte einem Reisenden wegen vollständiger Vereitelung der Reise in seinem Urteil vom 19. September 2002 (11 U 1/02, juris Rn. 21 ff.) eine Entschädigung in Höhe von knapp zwei Dritteln des Reisepreises zuerkannt.
- OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Pauschalreisevertrag: Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters …
Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR. - AG Bad Homburg, 13.02.2007 - 2 C 5253/06
Reisevertrag: Rücktritt des Reisenden wegen Nichtverfügbarkeit der …
Selbst wenn man jedoch das Erfordernis einer Fristsetzung vor Ausübung des Rücktrittsrechts grundsätzlich bejahen würde, wäre ein Abwarten der Klägerin mit der Ausübung ihres Rücktrittsrechts nach dem ergebnislosen Ablauf der Verhandlungen mit der Kundenbetreuerin am 20.7.2006 bis zum Rückruf der Kundenbetreuerin am nächsten Tag nicht zumutbar gewesen, da von ihr nicht erwartet werden konnte, mit der endgültigen Klärung der Frage, ob sie nun verreisen würde oder nicht, bis zum Mittag des letzten Tages vor dem vereinbarten Reisebeginn zu warten (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1711). - AG Bad Homburg, 13.02.2007 - 2 C 3253/06
Leistungsverweigerung führt zu Rücktrittsrecht
Selbst wenn man jedoch das Erfordernis einer Fristsetzung vor Ausübung des Rücktrittsrechts grundsätzlich bejahen würde, wäre ein Abwarten der Klägerin mit der Ausübung ihres Rücktrittsrechts nach dem ergebnislosen Ablauf der Verhandlungen mit der Kundenbetreuerin am 20.07.2006 bis zum Rückruf der Kundenbetreuerin am nächsten Tag nicht zumutbar gewesen, da von ihr nicht erwartet werden konnte, mit der endgültigen Klärung der Frage, ob sie nun verreisen würde oder nicht, bis zum Mittag des letzten Tages vor dem vereinbarten Reisebeginn zu warten (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1711 [OLG Celle 19.09.2002 - 11 U 1/02] ).