Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.07.2002

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HK O 9434/01   

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https://dejure.org/2002,8753
LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HK O 9434/01 (https://dejure.org/2002,8753)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07.05.2002 - 2 HK O 9434/01 (https://dejure.org/2002,8753)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 2 HK O 9434/01 (https://dejure.org/2002,8753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf diesen über

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschäftsführerdienstverhältnis - fristlose Kündigung - Urlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    E-Mail - Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf diesen über

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Urlaubsantritt eines Geschäftsführers, Zugang einer Email

  • beck.de (Leitsatz)

    Zugang einer E-Mail

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 35 GmbHG; §§ 620, 621, 622 BGB
    Wirksame Kündigung per E-Mail

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1721
  • MMR 2003, 620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HKO 9434/01
    Der Umstand, daß die email dem Kläger während dessen Urlaubs zugesandt wurden, ist für die Feststellung des Zugangs der Mitteilung unschädlich (BAG NJW 1989, 606; BAG NJW 1989, 2213).
  • OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92

    Anscheinsbeweis; Zugang per Telefax; Beweis der Absendung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HKO 9434/01
    Der Kläger, der für den unterbliebenen Zugang elektronischer Mitteilungen beweispflichtig ist (OLG München, NJW 1994, 527 zum Faxzugang) , hat jedoch nicht dargelegt, weshalb er am Ausleeren seiner Mailbox mittels eines emailclient (Microsoft Outlook) gehindert gewesen wäre.
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HKO 9434/01
    Der Umstand, daß die email dem Kläger während dessen Urlaubs zugesandt wurden, ist für die Feststellung des Zugangs der Mitteilung unschädlich (BAG NJW 1989, 606; BAG NJW 1989, 2213).
  • BGH, 06.10.2022 - VII ZR 895/21

    Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

    Insoweit wird angenommen, dass ein Abruf der E-Mails spätestens bis zum Ende der Geschäftszeit zu erwarten ist (vgl. Härting, Internetrecht, 6. Aufl. Rn. 681; Köhler/Fetzer, Recht des Internet, 8. Aufl. Rn. 181; Redeker, IT-Recht, 7. Aufl. Rn. 926; Thalmair, NJW 2011, 14, 16; Ultsch, NJW 1997, 3007, 3008; Krüger/Bütter, WM 2001, 221, 228; Glatt, ZUM 2001, 390, 394; BeckOGK BGB/Gomille, Stand: 1. September 2022 § 130 Rn. 75; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 7. Mai 2002 - 2HK O 9434/01, NJW-RR 2002, 1721, juris Rn. 35).
  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10

    Korrektur einer Online-Bestellung

    Nach anderer Ansicht kann von Unternehmen, die auf ihre elektronische Erreichbarkeit im Rechtsverkehr hinweisen, erwartet werden, dass sie mindestens einmal am Tag ihre elektronische Post abrufen (Wietzorek, MMR 2007, 156, 156; Herwig, MMR 2001, 145, 146; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 2002, 1721).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2011 - 1 U 505/10

    Rechtsanwaltshonorar: Androhung eines Rechtsanwalts des Nichtauftretens in einem

    Mit Eingang im Postfach des Empfängers ist die Willenserklärung damit zugegangen, da sie derart in den Machtbereich gelangte, dass die Beklagte davon Kenntnis nehmen konnte (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17. Mai 2002 - 2 HK O 9432/01 -, NJW-RR 2002, S. 1721, 1722).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2002 - IX ZB 25/02   

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https://dejure.org/2002,4582
BGH, 17.07.2002 - IX ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,4582)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2002 - IX ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,4582)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - IX ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,4582)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - PKH-Antrag - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristverlängerung - Beim BGH zugelassener Rechtsanwalt - Notfrist

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; ZPO § 78 b; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 1 Satz 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 575 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 830 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1721
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - IX ZB 25/02
    Da der Antragsteller nichts mehr von sich hören ließ, hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde durch Beschluß vom 6. Mai 2002 unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02 (veröffentlicht in ZInsO 2002, 425 = ZVI 2002, 123 = ZIP 2002, 1003) als unzulässig verworfen, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden war.
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZB 306/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Die Rechtsbeschwerde ist außerdem unzulässig, weil sie nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist, § 575 Abs. 1, § 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, ZIP 2002, 1003; v. 17. Juli 2002 - IX ZB 25/02, NJW-RR 2002, 1721; v. 17. Dezember 2002 - X ZB 36/02).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 148/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Einlegung durch ein beim BGH

    Der von der Antragsgegnerin selbst gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gemäß § 236, § 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 16 Abs. 1 AVAG unzulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juli 2002 - IX ZB 25/02, NJW-RR 2002, 1721).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 43/06

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist und

    Der vom Kläger selbst gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gemäß § 236, § 575 Abs. 1 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO unzulässig (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2002 - IX ZB 25/02, NJW-RR 2002, 1721).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 46/06

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist und

    Der ebenfalls von der Beklagten selbst gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gemäß § 236, § 575 Abs. 1 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO unzulässig (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2002 - IX ZB 25/02, NJW-RR 2002, 1721).
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