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   OLG München, 26.07.2001 - 29 U 3265/01   

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https://dejure.org/2001,1662
OLG München, 26.07.2001 - 29 U 3265/01 (https://dejure.org/2001,1662)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2001 - 29 U 3265/01 (https://dejure.org/2001,1662)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 29 U 3265/01 (https://dejure.org/2001,1662)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    TDG § 6 Nr. 2; MDStV § 6 Abs. 1 und Abs. 2
    Anbieterkennzeichnungen nach § 6 Nr. 2 TDG

  • stroemer.de

    Anbieterkennzeichnung I

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbraucherschutz; Anbieterkennzeichnung; Nutzung von Telediensten; Angabepflichtige Daten; Internet-Angebot; Inhaltsverantwortlichkeit

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Vertretungsangaben auf Homepage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 348
  • MMR 2002, 173
  • BB 2001, 2500
  • K&R 2002, 256
  • afp 2002, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 2681/03

    Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung in einem Internet-Portal - Verstoß

    a) Bei § 6 TDG handelt es sich, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, um ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 UKlaG (vgl. Senat ZUM-RD 2002, 158, 159 f; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 2 UKlaG, Rdn. 11, 13).
  • OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02

    Wettbewerbsrecht: Verletzung der einer Telekommunikationsdiensteanbieterin im

    Wie sich aus den Erwägungsgründen zur Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31 EG vom 08.06.2000 ergibt, soll durch die Richtlinie - deren Umsetzung das Teledienstgesetz dient - neben der Förderung der Informationsgesellschaft und des wirtschaftlichen Fortschritts auch ein einheitliches Schutzniveau im Bereich des Verbraucherschutzes gewährleistet werden (ABl. EG Nr. 1 L 178 S. 1 ff.; vgl. auch OLG München MMR 2002, 173).
  • OLG Naumburg, 16.03.2006 - 10 W 3/06

    Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1 TDG wegen fehlender Angaben

    Der Gesetzgeber hat mit dem TDG die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 umgesetzt, um neben der Förderung der Informationsgesellschaft und des wirtschaftlichen Fortschritts auch ein einheitliches Schutzniveau im Bereich des Verbraucherschutzes zu gewährleisten (OLG München, NJW-RR 2002, 348).
  • OLG Naumburg, 03.03.2006 - 10 U 53/05

    Kein Anspruch auf Unterlassung der Werbung durch die Verknüpfung von

    Der Gesetzgeber hat mit dem TDG die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 umgesetzt, um neben der Förderung der Informationsgesellschaft und des wirtschaftlichen Fortschritts auch ein einheitliches Schutzniveau im Bereich des Verbraucherschutzes zu gewährleisten (OLG München, NJW-RR 2002, 348).
  • OLG München, 14.07.2009 - 6 W 1774/09

    Internetauftritt, Anbieterkennzeichnung, Vertretungsberechtigter,

    In der Entscheidung des 29. Zivilsenats des OLG München vom 26.07.2001 (- 29 U 3265/01 - NJW-RR 02, 348 = CR 2002, 55) zu der damals geltenden Fassung des § 6 Nr. 2 TDG (2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten) wurde die Auffassung vertreten, dass unter dem Vertretungsberechtigten nicht notwendigerweise der gesetzliche Vertreter zu verstehen ist.
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