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   OLG Zweibrücken, 28.06.2001 - 4 U 130/00   

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https://dejure.org/2001,5144
OLG Zweibrücken, 28.06.2001 - 4 U 130/00 (https://dejure.org/2001,5144)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.06.2001 - 4 U 130/00 (https://dejure.org/2001,5144)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 4 U 130/00 (https://dejure.org/2001,5144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksmakler; Maklervertrag; Anfechtung; Arglistige Täuschung; Zwischenerwerb; Grundstückskauf; Kaufvertrag; Grundstück; Strohmann; Makler; Dritter

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Anfechtung eines Maklervertrages und Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Makler, hier: Strohmanngeschäft

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1 u. 2; ; BGB § 142; ; BGB § 433; ; BGB § 652; ; BGB § 812 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückskauf - Anfechtung des Kaufvertrages - arglistige Täuschung durch Makler - Zwischenerwerber als Strohmann

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 418
  • NZM 2002, 175
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2001 - 4 U 130/00
    Die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Maklerrecht (BGH NJW 1996, 451 m.w.N.) nötigt nicht dazu, die Streitverkündete als Dritte i.S.v. § 123 Abs. 2 BGB anzusehen.
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2001 - 4 U 130/00
    Zu ersetzen sind dabei nur die tatsächlichen gezogenen Nutzungen (vgl. etwa BGHZ 102, 41, 47 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2001 - 4 U 130/00
    Diese Pflicht ergab sich aus ihrer Stellung als Maklerin der Kläger (vgl. dazu etwa BGH NJW 1981, 2685; OLG Brandenburg NJW-RR 1985, 695, 696; Palandt/Sprau, BGB 60. Aufl. § 652 Rdn. 14, jew. m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16

    Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers

    Von einem Dritten kann insbesondere bei solchen Personen nicht gesprochen werden, deren Verhalten dem Erklärungsempfänger wegen besonders enger Beziehungen zwischen beiden oder wegen sonstiger besonderer Umstände billigerweise zugerechnet werden muss (BGH NJW 1996, 1051; BGH NJW 1990, 1661, 1662; KG NJW-RR 1990, 399; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 418, 419 LG Ellwangen, Urteil vom 19.10.2016, 3 O 55/16, Rn. 45 nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 3 W 137/02

    Behandlung notarieller Urkunden: Einsichtnahmerecht in notarielle Nebenakten

    a) Allerdings nimmt der Notar im Beschwerdeverfahren nach § 54 Abs. 1 BeurkG - ebenso wie in dem Verfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO - die Stelle einer ersten Instanz nach Maßgabe der Vorschriften des FGG und nicht die eines Antrags- oder Beschwerdegegners bzw. eines Verfahrensbeteiligten ein (vgl. zu § 15 BNotO Senat OLGR 2002, 2ff1, 262 sowie FGPrax 2002, 85; Huhn/von Schuckmann aaO § 54 Rdnr. 12; Eylmann/Vaasen/Limmer aaO § 54 Rdnr. 3 jew. m. w. N.).
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