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   OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 7 U 205/00   

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https://dejure.org/2001,12810
OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 7 U 205/00 (https://dejure.org/2001,12810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2001 - 7 U 205/00 (https://dejure.org/2001,12810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 7 U 205/00 (https://dejure.org/2001,12810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 182, 313 S. 2 § 2347 Abs. 2 S. 1 § 2348
    Wirksamkeit eines Erbverzichtsvertrages

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 584
  • FamRZ 2002, 1147
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19

    Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner

    Die "Abschichtung" erfolgte allein zur Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses und hatte nicht das Ausscheiden des Miterben aus der Erbengemeinschaft zur Folge (LG Stuttgart, ZEV 2002, 237 [OLG Düsseldorf 06.07.2001 - 7 U 205/00] ).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 3 Wx 56/11

    Zur Beurkundung einer vorweggenommenen Erbfolge

    Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes höchstpersönliches Rechtsgeschäft, bei dem die Vertretung des Erblassers sowohl im Willen als auch in der Erklärung ausgeschlossen ist (allg. Meinung, BGHZ 37, 319 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 584; Staudinger/Schotten BGB, Neubearbeitung 2010, § 2347, Rdnr. 22 Palandt-Weidlich, BGB, § 2347, Rdnr. 2; Beck'scher Online-Kommentar/J. Mayer, BGB, § 2347, Rdnr. 6).

    Da der Notar lediglich die Beglaubigungserklärung unterschreiben hat, nicht jedoch die Genehmigungserklärung selbst, liegt auch keine Niederschrift im Sinne der §§ 8 BeurkG vor (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 584).

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 16/11

    Formbedürftigkeit dinglicher Vollzugsgeschäfte im Zusammenhang mit einem Erb- und

    Dies hat etwa zur Folge, dass der Mangel der Form des Erbverzichts nicht durch einen im Vertrag gleichzeitig enthaltenen Grundstücksübertragungsvertrag gemäß § 313 Satz 2 BGB a.F. geheilt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 584).
  • OLG Hamm, 12.07.2023 - 11 U 148/22

    Notarhaftung; Pflichtteilsverzichtsvertrag; Höfeordnung ; Formmangel;

    Es handelt sich lediglich um eine Unterschriftsbeglaubigung gemäß § 39 BeurkG, welche auch nicht in eine Niederschrift umgedeutet werden kann (vgl. dazu auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juli 2001 - 7 U 205/00 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.12.2010 - 1 U 113/10

    Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag: Erstreckung der Beurkundungspflicht auf

    Es ist anerkannt, dass bei der Verbindung eines Erbverzichts mit einer Grundstücksübertragung sowohl § 2348 BGB als auch § 311 b Abs. 1 BGB zu beachten sind (vgl. nur Staudinger/Schotten, aaO, RN 16 zu § 2348 BGB; Keller, aaO, S. 232) und dass die Heilung jeweils getrennten Regeln folgt, also die Eintragung im Grundbuch nicht den Erbverzicht heilt (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 584).
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