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   OLG Oldenburg, 12.11.2001 - 9 SchH 12/01   

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https://dejure.org/2001,3035
OLG Oldenburg, 12.11.2001 - 9 SchH 12/01 (https://dejure.org/2001,3035)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.11.2001 - 9 SchH 12/01 (https://dejure.org/2001,3035)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. November 2001 - 9 SchH 12/01 (https://dejure.org/2001,3035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Franchisevertrag: Eingeschränkte Inhaltskontrolle auch bei erstmaliger Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 AGBG; § 343 HGB; § 1 Abs. 1 S. 2 VerbrKrG
    Wirksamkeit formularmäßiger Schiedsvereinbarungen gegenüber Kaufleuten; Kaufmannseigenschaft bei unternehmerischen Gründungsgeschäften; Vertragsschluss als Ausdruck der unternehmerischer Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit formularmäßiger Schiedsvereinbarungen gegenüber Kaufleuten; Kaufmannseigenschaft bei unternehmerischen Gründungsgeschäften; Vertragsschluss als Ausdruck der unternehmerischer Entscheidung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Feststellung Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen/Formwirksamkeit, AGB

  • Judicialis

    AGBG § 24

  • RA Kotz

    Formularmäßige Schiedsvereinbarung: Bei Verbraucher/Unternehmer rechtmäßig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 24
    Eingeschränkte Inhaltskontrolle eines Franchisevertrages nach § 24 AGBG Rechtskraft: ja

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    FV, Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit durch FN, eingeschränkte Inhaltskontrolle

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 641
  • BB 2001, 2499
  • DB 2002, 423
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 27.04.1989 - 1 U 256/88

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verwendung im kaufmännischen Verkehr;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.2001 - 9 SchH 12/01
    Dem Antragsteller ist zuzugestehen, dass in Rechtsprechung und Schrifttum die Frage unterschiedlich beantwortet wird, ob derjenige, der einen Vertrag abschließt, vermittels dessen die unternehmerische Tätigkeit erst begonnen werden soll, sich im Hinblick auf diesen Vertrag und seine Vereinbarkeit mit dem AGBG bereits als Kaufmann bzw. Unternehmer behandeln lassen muß oder nicht (bejahend: OLG Oldenburg NJW-RR 1989, 1081, 1081; Brandner a.a.O. Rn.15; MünchKommBasedow, 4.Aufl., § 24 AGBG Rn.3; Erdmann BB 1992, 795, 796; Ekkenga, Die Inhaltskontrolle von Franchiseverträgen, Heidelberg 1990, S.43 f; verneinend: OLG Koblenz NJW 1997, 74; Wolf/Horn/Lindacher, 4.Aufl., § 24 AGBG Rn.7; SoergelStein, 12. Aufl., § 24 AGBG Rn.4; ErmanWerner, 10.Aufl., § 24 AGBG Rn.5).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.2001 - 9 SchH 12/01
    Vielmehr hat der EuGH bereits 1997 zum Begriff der Verbrauchers ausgeführt, dass der Verbraucherschutz nicht gerechtfertigt ist "bei Verträgen, deren Zweck in einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit besteht, auch wenn diese erst für die Zukunft vorgesehen ist, da die Tatsache, dass es sich um eine erst künftig aufzunehmende Tätigkeit handelt, nichts an ihrer beruflichen oder gewerblichen Natur ändert" (EuGH WM 1997, 1549, 1551).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder

    b) Unternehmer- (§ 14 BGB) und nicht Verbraucherhandeln (§ 1031 Abs. 5 Satz 1 ZPO i.V.m. § 13 BGB) liegt schon dann vor, wenn das Geschäft, das Gegenstand der Streitigkeit ist, im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sogenannte Existenzgründung) geschlossen wird (h.M.: OLG Rostock OLGR 2003, 505, 506 ff ; OLG Oldenburg NJW-RR 2002, 641 f ; s. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 1994 - XII ZR 24/93 - NJW 1994, 2759 f ; Staudinger/Weick, BGB Neubearb.
  • OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02

    Unternehmereigenschaft des Existenzgründers

    Umgekehrt finden sich - außer in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 1989, 1081; NJW-RR 2002, 641f.) - vor allem in der Kommentar- und sonstigen Literatur Stimmen, die gegen eine Aufnahme des Existenzgründers in den Verbraucherbegriff (Staudinger/Schlosser, 12. Aufl., 1998, Einleitung zum AGB-Gesetz; §§ 1 - 30 AGB-Gesetz, § 24 a AGBG, Rdn. 31 a.E.; MünchKomm/Basedow, §§ 1 - 240 BGB; AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 24 a AGB-Gesetz, Rdn. 31; Ulmer/Brandner/Hensen, § 24 AGBG Rn. 15; Erdmann, BB 1992, 795 [796]; Ekkenga, Die Inhaltskontrolle von Franchiseverträgen, 1990, S. 43f.).

    Angesichts der Ausstrahlungswirkungen zur Ausdehnung des europäischen Gemeinschaftsrechts auf die nationalen Rechtsordnungen (vgl. zu diesen Wirkungen auch BGH, NJW 1994, 2759 ff. bei der Auslegung von § 6 HausTWG a.F.) kommt dieser Entscheidung starke Bedeutung auch für die Behandlung des Verbraucherbegriffs nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu (so wohl auch Mankowski, Anmerk. zum EuGH JZ 1998, 898 [899]; OLG Oldenburg, NJW-RR 2002, 641 [642]).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 176/05

    Verbrauchereigenschaft bei Schuldbeitritt zu einem Geschäftsdarlehen einer GmbH

    Er gibt dem Rechtsverkehr zu erkennen, dass er sich nunmehr dem Recht für Unternehmer unterwerfen und dieses seinerseits auch in Anspruch nehmen will (BGH a.a.O. mit Hinweis auf Staudinger/Weick, BGB Neubearbeitung 2004, Rdnr. 60; OLG Oldenburg NJW-RR 2002, 641, 642).
  • OLG Schleswig, 12.11.2009 - 16 U 30/09

    Wirksamkeit einer in dem die Kaufmannseigenschaft begründenden Vertrag

    Es erscheint - mit dem von Klägerseite angeführten OLG Oldenburg, NJW-RR 2002, 641 - in der Tat als schwer verständlich, dass man den entscheidenden unternehmerischen Gründungsakt noch als privatrechtlich, jedes daran anschließend weitere Handeln jedoch als - dann fraglos - kaufmännisch ansehen wollte.
  • OLG Nürnberg, 04.04.2003 - 6 U 625/02

    Existenzgründer als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB; unangemessene

    Existenzgründer sind nach Auffassung des Senats Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (ebenso: OLG Koblenz NJW 87, 74; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Rz. 3 zu § 13; Wolf/Lindacher/Horn, AGBG, 4. Aufl., Seite 1995); die gegenteilige Auffassung des OLG Oldenburg (BB 01, 2499) und mancher Kommentatoren vernachlässigt die sich aus § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verbraucherkreditgesetzes bzw. § 507 BGB n.F. ergebende Wertung des Gesetzgebers.
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 36/04
    b) Unternehmer- (§ 14 BGB) und nicht Verbraucherhandeln (§ 1031 Abs. 5 Satz 1 ZPO i.V.m. § 13 BGB) liegt schon dann vor, wen das Geschäft, das Gegenstand der Streitigkeit ist, im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) geschlossen wird (h.M.: OLG Rostock OLGR 2003, 505, 506ff. ; OLG Oldenburg NJW-RR 2002, 641 f. ; s. auch BGH, Urt. v. 4.5.1994 - XII ZR 24/93 - NJW 1994, 2759 f. ; Staudinger/Weick, BGB Neubearb.
  • LG Düsseldorf, 30.08.2006 - 14c O 10/06
    Ausschließlich die eingeschränkte Inhaltskontrolle des § 307 BGB kann hier Prüfungsmaßstab sein, denn der Beklagte war spätestens mit dem Abschluss des Franchisevertrags Kaufmann, denn dieses begründet spätesten eine solche Eigenschaft ( OLG Oldenburg, DB 2002, 423 [OLG Oldenburg 12.11.2001 - 9 SchH 12/01] ; Metzlaff, Praxishandbuch Franchising, § 17, Rdnr. 18).
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