Rechtsprechung
BGH, 29.11.2001 - II ZB 13/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Begründungsfrist - Aktivrubrum - Prozesskostenhilfe - Abtretung - Auslegung
- Judicialis
ZPO § 265 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 2 S. 2
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Parteiwechsel auf Klägerseite - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 646
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95
Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger …
Auszug aus BGH, 29.11.2001 - II ZB 13/01
Der Auslegungsgrundsatz, daß im Zweifel gewollt sei, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteile v. 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537, 1538, und 27. Juni 1996 - IX ZR 324/95, NJW 1996, 2799), auf den sich die Klägerin beruft, rechtfertigt regelmäßig keine Auslegung gegen den Wortlaut eines Vorbringens. - BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93
Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung
Auszug aus BGH, 29.11.2001 - II ZB 13/01
Der Auslegungsgrundsatz, daß im Zweifel gewollt sei, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteile v. 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537, 1538, und 27. Juni 1996 - IX ZR 324/95, NJW 1996, 2799), auf den sich die Klägerin beruft, rechtfertigt regelmäßig keine Auslegung gegen den Wortlaut eines Vorbringens.
- BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12
Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für …
Eine ausschließlich für die Abtretungsempfängerin (die J GmbH) eingereichte Begründung hätte den Klägern nicht als eigene zugerechnet werden können und wäre nicht geeignet gewesen, die Begründungsfrist des § 520 Abs. 2 ZPO zu wahren (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2001 - II ZB 13/01, NJW-RR 2002, 646). - BGH, 29.03.2023 - XII ZB 409/22
Auslegung und Umdeutung von Verfahrenserklärungen in einer Säumnislage; …
Auch wenn in der Regel davon auszugehen ist, dass ein Rechtsanwalt richtige Verfahrenserklärungen abgeben will (…vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08 - NJW 2010, 3779 Rn. 6), ist regelmäßig keine Auslegung gegen den Wortlaut gerechtfertigt (vgl. BGH Beschluss vom 29. November 2001 - II ZB 13/01 - NJW-RR 2002, 646). - BGH, 15.12.2011 - V ZR 158/10
Erfolgsaussicht einer Revision im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit einer …
Denn dieser Grundsatz setzt Zweifel an dem richtigen Verständnis einer Erklärung voraus, rechtfertigt also keine Auslegung gegen den Wortlaut, wenn dieser - wie hier in Bezug auf die Verwendung des Beitrags für öffentliche Einrichtungen - nach den Umständen eindeutig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - II ZB 13/01, NJW-RR 2002, 646).
- OLG München, 31.05.2002 - 21 W 1548/02
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Veröffentlichung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 03.03.2020 - 1 U 28/20
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer herzchirurgischen Operation …
b) Der Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel gewollt sei, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht, rechtfertigt zwar regelmäßig keine Auslegung gegen den Wortlaut eines Vorbringens (BGH, Beschluss vom 29. November 2001 - II ZB 13/01 -, Rn. 6, juris). - BPatG, 27.06.2006 - 3 Ni 36/04 Wenn dieser Auslegungsgrundsatz auch mangels entgegenstehender Umstände in der Regel keine Auslegung gegen den Wortlaut zulässt und es auch nicht zulässig ist, einer Erklärung nachträglich den Sinn zu geben, der dem Erklärenden am besten dient, wenn der eindeutige Wortlaut einer derartigen Auslegung entgegensteht (BGH NJW-RR 2002, 646;… Zöller ZPO, 25. Aufl., Vor § 128 Rdn. 25), so ist vorliegend allerdings zu berücksichtigen, dass weder die Klagebegründung noch der Klageantrag im Schriftsatz vom 8. Juli 2005 eine derartige, dem wohlverstandenen Interesse der Klägerin III entgegenstehende Eindeutigkeit aufweist, welche zu der Annahme zwingt, die Klägerin habe ihre Klage auch auf die Nichtigerklärung des erloschenen Patents als weiterem eigenständigen Streitgegenstand gerichtet, zumal auch die Klagebegründung keine derartigen Anhaltspunkte enthält.
- OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 12 U 218/15 Eine Berufung, die allein namens des Zessionars als Rechtsnachfolger eingelegt wird, der in erster Instanz nicht wirksam Partei anstelle des Zedenten geworden ist, ist unzulässig.Der Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der rechtverstandenen Interessenlage entspricht (vergleiche BGH, Beschluss vom 29. November 2001, II ZB 13/01), rechtfertigt ohne konkrete Anhaltspunkte keine Auslegung gegen die klare Bezeichnung einer anderen Partei als Klägerin und Berufungsklägerin.
Rechtsprechung
BGH, 22.11.2001 - VII ZR 363/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Revision - Beweisaufnahme - Neues Verteidigungsmittel - Zeugenvernehmung - Verzögerung des Rechtsstreits - Prozeßförderungspflicht - Grobe Nachlässigkeit
- Judicialis
ZPO § 273; ; ZPO § 141; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 2; ; ZPO § 528 Abs. 2; ; ZPO § 273 Abs. 2; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 411 Abs. 4
- rechtsportal.de
ZPO § 273 Abs. 2 § 282 § 528 Abs. 2
Begriff der Verzögerung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 646
- BauR 2002, 366 (Ls.)
- BauR 2002, 518
- ZfBR 2002, 250
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1998 - VII ZR 82/97
Prozeßförderungspflicht des Gerichts; Verzögerung eines Rechtsstreits durch …
Auszug aus BGH, 22.11.2001 - VII ZR 363/99
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits eintritt, auf der Grundlage des § 273 Abs. 2 ZPO, d.h. unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Gerichts zu beantworten, durch vorbereitende Maßnahmen eine Verzögerung zu vermeiden (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - VII ZR 82/97, BGHR ZPO § 528 Abs. 2 - Verzögerung 11 m.w.N.). - BGH, 08.11.1990 - VII ZR 3/90
Begriff der groben Nachlässigkeit
Auszug aus BGH, 22.11.2001 - VII ZR 363/99
Die Feststellung der notwendigen Tatsachen setzt wiederum voraus, daß das Gericht der Partei Gelegenheit gibt, sich zu den Gründen für die Verspätung des Vorbringens zu äußern (BGH, Urteil vom 8. November 1990 - VII ZR 3/90, BauR 1991, 257, 258 = ZfBR 1991, 68 m.w.N.).
- OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05
Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei nicht vollständigem Vortrag der …
Nach gefestigter Rechtsprechung (BVerfG NJW-RR 1999, 1079, BGH NJW-RR 2002, 646) kommt eine Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung grundsätzlich nicht in Betracht, wenn eine Unklarheit des Sachverhalts auf das Verhalten des Gerichts zurückzuführen ist.