Rechtsprechung
BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zum Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 auf Schutz vor unverhältnismäßiger Belastung durch Unterhaltsleistungen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unverhältnismäßige Belastung durch Unterhaltsleistungen
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Unterhaltszahlungen - Höhe von Unterhaltszahlungen - Handlungsfreiheit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Billigkeit - Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
Verletzung des Beschwerdeführers in dem bezeichneten Umfang in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruchs ist damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, ...
- Judicialis
GG Art. 3; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- RA Kotz
Unterhaltszahlungen - unverhältnismäßige Belastungen nicht verfassungsgemäß?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 1603 Abs. 2 § 1581
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch die Unterhaltspflicht hat ihre Grenzen!
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 11.07.1997 - 11 UF 187/96
- BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 73
- FamRZ 2001, 1685
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Diese ist jedoch nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, soweit dieses mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (BVerfGE 57, 361 ).Der ausgeurteilte Unterhalt darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unterhaltspflichtigen führen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 ).
Wird die Grenze des Zumutbaren eines Unterhaltsanspruchs überschritten, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (BVerfGE 57, 361 ).
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Dabei darf die Auslegung und Anwendung verfassungsgemäßer unterhaltsrechtlicher Normen nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen (vgl. BVerfGE 80, 286 ).Der ausgeurteilte Unterhalt darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unterhaltspflichtigen führen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 ).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Der ausgeurteilte Unterhalt darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unterhaltspflichtigen führen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 ). - BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 15/88
Höhe des angemessenen Unterhalts
Auszug aus BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Die Grenze der finanziellen Belastbarkeit hat unter Berücksichtigung dieser Annäherungswerte ab Juli 1996 zwischen 1.100,- und 1.500,- DM gelegen (vgl. BGH, FamRZ 1989, S. 272 f.;… zu den Eckregelsätzen eines Haushaltsvorstands gemäß § 22 BSHG ab dem 1. Juli 1996, vgl. FamRZ 1996, S. 1264).
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Wird bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs hingegen die Grenze des Zumutbaren überschritten, ist die damit verbundene Beschränkung der finanziellen Dispositionsfreiheit des Verpflichteten nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (BVerfGE 57, 361, 381; BVerfG FamRZ 2001, 1685).Die Gerichte haben deswegen im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den beanspruchten Unterhalt zu zahlen oder ob dieser - unbeschadet der Zulässigkeit der Zurechnung fiktiven Einkommens - die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen übersteigt (BVerfG FamRZ 2001, 1685).
Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen wäre es dem Unterhaltsschuldner nicht zumutbar, durch seine Unterhaltszahlungen immer tiefer in Schulden zu geraten (BVerfG FamRZ 2001, 1685, 1686; 2002, 1397, 1399; vgl. auch BGH Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272 f.).
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04
Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt
Die finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG FamRZ 2001, 1685 f.; zur Höhe vgl. Klinkhammer FamRZ 2004, 1909, 1910 ff. und Schürmann FamRZ 2005, 148 f.). - BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung
Mit dem notwendigen Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen in den Mangelfällen des § 1603 Abs. 2 BGB auch seinen minderjährigen Kindern gegenüber verbleiben muß (vgl. BVerfG-K FamRZ 2001, 1685 f;… BGH, Urt. v. 28. März 1984 - IVb ZR 53/82, NJW 1984, 1614; v. 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88, NJW 1989, 523, 524), darf der notwendige Unterhalt des Vollstreckungsschuldners nicht gleichgesetzt werden.Dies gilt unbeschadet einer möglicherweise abweichenden Praxis bei § 1603 Abs. 2 BGB (vgl. dazu BVerfG-K FamRZ 2001, 1685, 1686;… BGH, Urt. v. 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88, aaO).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Hinzu kommt, dass der Barunterhaltspflichtige durch den Selbstbehalt davor geschützt ist, allein wegen seiner Unterhaltspflichten selbst unter den Sozialhilfebetrag zu fallen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2001, S. 1685 f.), während der betreuende Elternteil bei unzureichenden Unterhaltsleistungen des Barunterhaltspflichtigen letztlich mit dem betreuten Kind auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe angewiesen ist. - BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und …
Dem Unterhaltspflichtigen muss vielmehr schon aus verfassungsrechtlichen Gründen jedenfalls der Betrag verbleiben, der seinen eigenen Lebensbedarf nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen sicherstellt (stRspr, vgl nur BGH Urteil vom 15.3.2006 - XII ZR 30/04 - BGHZ 166, 351 RdNr 16 mwN) ; daher endet seine finanzielle Leistungsfähigkeit jedenfalls dort, wo er nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG Beschluss vom 20.8.2001 - 1 BvR 1509/97 - FamRZ 2001, 1685 f) . - BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06
Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden …
Diese endet dort, wo er nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG FamRZ 2001, 1685 f. und FamRZ 2002, 1397, 1398 f.).Das wird durch den doppelten Eckregelsatz der Sozialhilfe (vgl. zu diesem früheren Maßstab Senatsurteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272, 273; BVerfGE FamRZ 2001, 1685 f.) bestätigt, der zum 1. Juli 1999 für Alleinstehende in Baden-Württemberg monatlich 1.096 DM (548 DM x 2) betrug.
- BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; …
Die finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 - 1 BvR 1509/97 - NJW-RR 2002, 73 f. = FamRZ 2001, 1685 f. und vom 25. Juni 2002 - 1 BvR 2144/01 - NJW 2002, 2701 f. jeweils m.w.N.; vgl. ferner [zum existenznotwendigen Bedarf als Untergrenze für den steuerlichen Zugriff] Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 und vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - BVerfGE 120, 125).Für die Konkretisierung der Zumutbarkeitsgrenze auch der kostenbeitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist es jedenfalls verfassungsrechtlich statthaft - sofern nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung bedingen -, auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgelegten (an der sog. Düsseldorfer Tabelle orientierten) und grundsätzlich (etwas) über dem Sozialhilfebedarf liegenden Selbstbehaltsätze abzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 a.a.O. …und vom 25. Juni 2002 a.a.O.; BSG…, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O. Rn. 32 ff.;… BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O. …und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
- BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der …
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass mit dem Erfordernis der Titulierung durch fachkundige familienrechtliche Stellen regelmäßig die Beachtung unterhaltsrechtlicher Grundsätze, nach denen dem Unterhaltspflichtigen jedenfalls der Betrag verbleiben muss, der seinen eigenen Lebensbedarf nach sozialhilfe- bzw grundsicherungsrechtlichen Grundsätzen sicherstellt (BGH Urteil vom 9.1.2008 - XII ZR 170/09 - FamRZ 2008, 594; BGH Urteil vom 15.3.2006 - XII ZR 30/04 - BGHZ 166, 351, 356 = FamRZ 2006, 683, 684; BVerfG FamRZ 2001, 1685 f) , angenommen werden kann. - OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07
Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres …
Der Senat folgt vielmehr der auch vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 2006, 247 ff.; NJW-RR 2002, 73), wonach allein die Bestimmung des Mittelwerts einer gesetzlichen Rahmengebühr billigem Ermessen entspricht, wenn keine besonderen Umstände vorliegen (vgl. auch BGH NJW 2004, 1043, 1046 zur Mindestgebühr). - BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
Andernfalls werde deren Handlungsfreiheit verletzt (BVerfG Beschluss vom 20.8.2001, 1 BvR 1509/97) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2018 - L 11 AS 1373/14
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Aufwendungen …
- LSG Hessen, 28.08.2017 - L 9 AS 228/17
1. Unterhaltsbezogene Aufwendungen sind nur dann nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 …
- BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung …
- LAG Hamm, 19.12.2008 - 14 Ta 464/08
Prozesskostenhilfe; Einkommen; Dienstwagen
- OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter: Kein Unterhaltsanspruch der Mutter …
- OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 5 UF 197/07
Kindesunterhalt: Leistungs(un-)fähigkeit unter Berücksichtigung der gesteigerten …
- OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
Auslegung einer vor dem Jugendamt abgegebenen Unterhaltsverpflichtungserklärung
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - L 2 AS 292/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von …
- OLG Celle, 01.02.2008 - 21 UF 195/07
Differenzierung zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen beim notwendigen …
- OLG Stuttgart, 22.11.2019 - 4 Rv 26 Ss 1199/19
Unterhaltspflichtverletzung, Leistungsfähigkeit, Grundsicherung
- VG Köln, 20.09.2012 - 26 K 1803/12
Kostenbeitrag Kindergeld Selbstbehalt
- SG Berlin, 20.12.2006 - S 37 AS 11401/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragsbefugnis des zur Bedarfsgemeinschaft …
- KG, 28.01.2002 - 25 WF 88/01
Höhe des Selbstbehalts bei Minderjährigenunterhalt in sog. "Ost-West-Fällen"; …
- BSG, 05.03.2012 - B 4 AS 257/11 B
- OLG Hamm, 08.01.2002 - 1 UF 180/01
Prüfung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners für ein minderjähriges …
- SG Stuttgart, 20.03.2007 - S 3 AS 1933/07
Einkommenseinsatz eines Partners auf die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft …
- SG Oldenburg, 11.01.2007 - S 44 AS 1265/06
- LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 SO 3511/12
- OLG Hamm, 23.12.2009 - 8 UF 85/09
Ehevertrag; Wirksamkeitskontrolle; Ausübungskontrolle; Begrenzung und Befristung …
- LG Magdeburg, 06.09.2013 - 11 T 314/13
Berücksichtigung der Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren …
- SG Oldenburg, 07.03.2007 - S 45 AS 175/07