Weitere Entscheidung unten: AG Bensheim, 17.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00   

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https://dejure.org/2002,9542
OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00 (https://dejure.org/2002,9542)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.01.2002 - 9 U 1616/00 (https://dejure.org/2002,9542)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 9 U 1616/00 (https://dejure.org/2002,9542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretungsvereinbarung; Beweiswürdigung; Berufungsbegründung; Beweislast; Ungerechtfertigte Bereicherung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 812; ; BGB § 286; ; BGB § 288

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 1; BGB § 812 § 286 § 288
    Keine Beweislaständerung bei Zahlung zur Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts aus einer Zwangslage heraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 1 O 214/00
  • OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 784
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00
    Indes gilt dies dann nicht, wenn der Gläubiger seine Leistung in der Weise unter Vorbehalt erbracht hat, dass den Leistungsempfänger in einem späteren Rückforderungsstreit die Beweislast für das Bestehen des Anspruchs treffen soll; dann muss der Bereicherungsschuldner entsprechend der ursprünglichen Beweislastverteilung die Berechtigung seiner Gegenforderung beweisen (vgl. BGH NJW 1983, 1111 und 1999, 494; Staudinger/Lorenz, a.a.O., Rdn. 11; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 812 Rdn. 31), wobei allerdings die Beweislast für die Erklärung eines Vorbehalts wiederum den Leistenden trifft (OLG Hamm NJW-RR 1987, 985; Staudinger/Lorenz, a.a.O., § 814 Rdn. 11; Baumgärtel/Strieder, a.a.O. Rdn. 32 und 40).

    Dieser Fall ist nicht anders zu beurteilen wie die Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil oder einem durch eine etwaige Aufhebung im Nachverfahren auflösend bedingten Vorbehaltsurteil (BGH NJW 1978, 43 und 1983, 1111), die Zahlung im Laufe eines Rechtsstreits unter Fortsetzung der Rechtsverteidigung (BGH NJW 1999, 494) oder aber eine Zahlung aufgrund Drohung mit Klageerhebung (Baumgärtel/Strieder, a.a.O., Rdn. 40).

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00
    Indes gilt dies dann nicht, wenn der Gläubiger seine Leistung in der Weise unter Vorbehalt erbracht hat, dass den Leistungsempfänger in einem späteren Rückforderungsstreit die Beweislast für das Bestehen des Anspruchs treffen soll; dann muss der Bereicherungsschuldner entsprechend der ursprünglichen Beweislastverteilung die Berechtigung seiner Gegenforderung beweisen (vgl. BGH NJW 1983, 1111 und 1999, 494; Staudinger/Lorenz, a.a.O., Rdn. 11; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 812 Rdn. 31), wobei allerdings die Beweislast für die Erklärung eines Vorbehalts wiederum den Leistenden trifft (OLG Hamm NJW-RR 1987, 985; Staudinger/Lorenz, a.a.O., § 814 Rdn. 11; Baumgärtel/Strieder, a.a.O. Rdn. 32 und 40).

    Dieser Fall ist nicht anders zu beurteilen wie die Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil oder einem durch eine etwaige Aufhebung im Nachverfahren auflösend bedingten Vorbehaltsurteil (BGH NJW 1978, 43 und 1983, 1111), die Zahlung im Laufe eines Rechtsstreits unter Fortsetzung der Rechtsverteidigung (BGH NJW 1999, 494) oder aber eine Zahlung aufgrund Drohung mit Klageerhebung (Baumgärtel/Strieder, a.a.O., Rdn. 40).

  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77

    Prozeßbürgschaft für Wechselvorbehaltsurteile

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00
    Dieser Fall ist nicht anders zu beurteilen wie die Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil oder einem durch eine etwaige Aufhebung im Nachverfahren auflösend bedingten Vorbehaltsurteil (BGH NJW 1978, 43 und 1983, 1111), die Zahlung im Laufe eines Rechtsstreits unter Fortsetzung der Rechtsverteidigung (BGH NJW 1999, 494) oder aber eine Zahlung aufgrund Drohung mit Klageerhebung (Baumgärtel/Strieder, a.a.O., Rdn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 261/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00
    Zwar trifft es zu, dass der Bereicherungsgläubiger in der Regel beweisen muss, seine Leistung ohne Rechtsgrund erbracht zu haben, wenn der Schuldner einen solchen substantiiert darlegt (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1992, 1216; Staudinger/Lorenz, BGB, Bearbeitung April 1999, § 812 Rdn. 29).
  • OLG Hamm, 09.01.1987 - 20 U 263/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00
    Indes gilt dies dann nicht, wenn der Gläubiger seine Leistung in der Weise unter Vorbehalt erbracht hat, dass den Leistungsempfänger in einem späteren Rückforderungsstreit die Beweislast für das Bestehen des Anspruchs treffen soll; dann muss der Bereicherungsschuldner entsprechend der ursprünglichen Beweislastverteilung die Berechtigung seiner Gegenforderung beweisen (vgl. BGH NJW 1983, 1111 und 1999, 494; Staudinger/Lorenz, a.a.O., Rdn. 11; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 812 Rdn. 31), wobei allerdings die Beweislast für die Erklärung eines Vorbehalts wiederum den Leistenden trifft (OLG Hamm NJW-RR 1987, 985; Staudinger/Lorenz, a.a.O., § 814 Rdn. 11; Baumgärtel/Strieder, a.a.O. Rdn. 32 und 40).
  • AG München, 30.12.2011 - 424 C 28560/10

    Abschleppen eines unberechtigt auf einem Privatparkplatz abgestellten Fahrzeugs:

    Denn wer zur Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts zahlt, weil er auf den zurückgehaltenen Gegenstand dringend angewiesen ist, will sich erkennbar eine Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast vorbehalten (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 784).
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Rechtsprechung
   AG Bensheim, 17.01.2002 - 6 C 1073/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24668
AG Bensheim, 17.01.2002 - 6 C 1073/01 (https://dejure.org/2002,24668)
AG Bensheim, Entscheidung vom 17.01.2002 - 6 C 1073/01 (https://dejure.org/2002,24668)
AG Bensheim, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 6 C 1073/01 (https://dejure.org/2002,24668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten gegen den Pflichtigen Fahrzeugeigentümer nur zugunsten desöffentlich-rechtlichen Rechtsträgers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrzeugherausgabe gegen Schuldanerkenntnis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 784
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