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   AG Dortmund, 01.04.2003 - 125 C 239/03   

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https://dejure.org/2003,20943
AG Dortmund, 01.04.2003 - 125 C 239/03 (https://dejure.org/2003,20943)
AG Dortmund, Entscheidung vom 01.04.2003 - 125 C 239/03 (https://dejure.org/2003,20943)
AG Dortmund, Entscheidung vom 01. April 2003 - 125 C 239/03 (https://dejure.org/2003,20943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Umfang und Zeitpunkt des Mietrückstands müssen genau angegeben werden

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 543, 569 BGB
    Begründungsanforderungen an Zahlungsverzugskündigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1095
  • NZM 2003, 596
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 94/03

    Anforderungen an die Angabe des Kündigungsgrundes bei fristloser Kündigung wegen

    Wie weit die Begründungspflicht reicht, wenn sich der Rückstand erst durch umfangreiche Berechnungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Positionen ergibt (vgl. dazu z.B. AG Dortmund, NJW-RR 2003, 1095), bedarf hier keiner Entscheidung.
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