Weitere Entscheidung unten: OLG München, 25.10.2001

Rechtsprechung
   AG Münster, 17.02.2003 - 48 C 2430/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3714
AG Münster, 17.02.2003 - 48 C 2430/02 (https://dejure.org/2003,3714)
AG Münster, Entscheidung vom 17.02.2003 - 48 C 2430/02 (https://dejure.org/2003,3714)
AG Münster, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 48 C 2430/02 (https://dejure.org/2003,3714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ersatzpflicht des Mieters bei Schlüsselverlust

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verlust eines Schlüssels während des Bestands eines Mietverhältnisses; Begründung eines Schadenspostens durch Erneuerung einer Schließanlage wegen der Gefahr des Eindringens Unbefugter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesucht: der dritte Schlüssel - Mieter muss für Verlust geradestehen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Haftung des Mieters bei Schlüsselverlust

  • vermoegenaufbauen.de (Kurzinformation)

    Verlust eines Schlüssels

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mieter Schlüssel verliert, kann es teuer werden

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mieter Schlüssel verliert, kann es teuer werden

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 280 BGB n.F.
    Schlüsselverlust und Schadenersatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsschlüssel verloren: Vermieter darf Wohnungsschloss auf Kosten des Mieters auswechseln lassen - Mieter zu Schadenersatz verpflichtet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 280 § 535
    Ersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines Wohnungsschlüssels

Besprechungen u.ä.

  • schiedsstellen.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Verlust der Wohnungs-/Hausschlüssel (Franz Rustige)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1230
  • MDR 2003, 801
  • NZM 2003, 641 (Ls.)
  • ZMR 2003, 583
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2001 - 19 U 3447/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22674
OLG München, 25.10.2001 - 19 U 3447/01 (https://dejure.org/2001,22674)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2001 - 19 U 3447/01 (https://dejure.org/2001,22674)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 19 U 3447/01 (https://dejure.org/2001,22674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie auf Ermittlung des Werts der einzelnen Nachlassgegenstände

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie auf Ermittlung des Werts der einzelnen Nachlassgegenstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter erbt Vermögen - Betreuer klagt für geistig behinderten Sohn den Pflichtteil ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

    Auszug aus OLG München, 25.10.2001 - 19 U 3447/01
    Das Landgericht und das Oberlandesgericht sprachen dem Kläger einen Pflichtteilsanspruch zu, da dieser im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte (BVerfG NJW 2001, 1484 ).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 3. August 2017 ausgeführt hat, ist die Bestimmung des § 2333 BGB abschließend und nicht analogiefähig; eine ausdehnende Anwendung auf andere Tatbestände als die darin bezeichneten ist daher ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 1. März 1974 - IV ZR 58/72, NJW 1974, 1084; RG, Urteil vom 11. November 1941 - VII 73/41, RGZ 168, 39, 41; OLG München, NJW-RR 2003, 1230; Birkenheier in juris-PK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 2333 Rdn. 59).
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