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   OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01   

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https://dejure.org/2002,3503
OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01 (https://dejure.org/2002,3503)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2002 - 14 W 45/01 (https://dejure.org/2002,3503)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01 (https://dejure.org/2002,3503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406
    Ablehnung eines über seinen Gutachtenauftrag hinausgehenden Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    Ablehnung des Sachverständigen wegen eigenmächtiger Ausdehnung des Gutachtenauftrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 2 O 2401/00
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 135
  • VersR 2003, 1593
  • BauR 2003, 599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
    Mit dieser Vorgehensweise hat der Sachverständige dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrgenommen und dem LG den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits gewiesen (vgl. die vergleichbar gelagerten Fallkonstellationen, die den Beschlüssen des OLG Köln v. 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198 f., und des OLG Bamberg v. 22.3.1993 - 8 W 5/93, MedR 1993, 351 f., zugrunde lagen).

    Richtigerweise hätte der Gutachter auf eine Ergänzung der Beweisfragen hinwirken, es aber letztlich dem LG überlassen müssen, ihn auch insoweit zu beauftragen (vgl. OLG Köln v. 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198 f.; Musielak, 2. Aufl., § 406 ZPO Rz. 11).

  • OLG Koblenz, 10.01.1992 - 4 W 2/92

    Sachverständiger; Außergerichtliche Gutachtertätigkeit; Ablehnungsgrund

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
    Man würde diese Sachverständige disqualifizieren, wenn man ihnen als gerichtliche Sachverständige in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Versicherungsunternehmen Partei ist oder hinter einer Partei steht, generell mit Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit begegnete (vgl. OLG Koblenz v. 10.1.1992 - 4 W 2/92, NJW-RR 1992, 1470 [1471] m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
    Mit dieser Vorgehensweise hat der Sachverständige dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrgenommen und dem LG den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits gewiesen (vgl. die vergleichbar gelagerten Fallkonstellationen, die den Beschlüssen des OLG Köln v. 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198 f., und des OLG Bamberg v. 22.3.1993 - 8 W 5/93, MedR 1993, 351 f., zugrunde lagen).
  • OLG Koblenz, 13.07.1998 - 4 W 407/98
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
    Wird der Ablehnungsgrund aus einem schriftlichen Gutachten hergeleitet, so muss der Ablehnungsantrag unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens gestellt werden, wobei der antragstellenden Partei eine den Umständen des Falles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist zuzubilligen ist (vgl. OLG Koblenz v. 13.7.1998 - 4 W 407/98, OLGReport Koblenz 1998, 470 [471] m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07

    Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme

    Mit dieser "Anweisung" hat der Sachverständige unzulässigerweise dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrgenommen (vgl. OLG Celle, VersR 2003, 1593 m w N) und dem Amtsgericht am 23.11.2006 den von ihm für richtig gehaltenen Weg gewiesen, auf dem das Amtsgericht ihm gefolgt ist, ohne das Gutachten des Sachverständigen zu kennen und ohne den Parteien rechtliches Gehör zu gewähren.
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