Rechtsprechung
LG Hanau, 27.03.2003 - 1 O 1510/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- autokaufrecht.info
Keine Beweislastumkehr (§ 476 BGB) bei Gebrauchtwagen
- IWW
- Prof. Dr. Lorenz
Sachmangel i.S.v. § 434 BGB bei gebrauchten Sachen; Wissenserklärung und Beschaffenheitsvereinbarung; Mängelvermutung nach § 476 beim Kauf gebrauchter Sachen; Erfordernis der Fristsetzung bei Sachmängeln, Anforderungen an eine Erfüllungsverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
GW-Handel - "Motor überholt" begründet keine Haftung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1561
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 21.12.2007 - 22 O 212/06
GW-Handel - Kein Rücktritt bei "Schadensausweitung" durch Kunden
Soweit eine Gegenauffassung eine Ausnahme von der grundsätzlich gegebenen Beweislastumkehr bei gebrauchten Sachen annehmen will, bei denen die von vornherein anzunehmende unterschiedliche Abnutzung zu berücksichtigen sei (LG Hanau, NJW-RR 2003, 1561;… Palandt, BGB, 65. Aufl., § 476, Rdn. 10, nicht mehr vertreten in der 66. Auflage; unklar: OLG Köln MDR 2006, 1391) ist diese durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt klarstellend BGH NJW 2007, 2621) überholt.