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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03   

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https://dejure.org/2003,3812
LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03 (https://dejure.org/2003,3812)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14.10.2003 - 5 S 75/03 (https://dejure.org/2003,3812)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 5 S 75/03 (https://dejure.org/2003,3812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufsichtspflichtverletzung, 5-jähriges Kind, Radweg, Bürgersteig, Gehweg

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 832, StVO § 2 Abs. 5
    Aufsichtspflichtverletzung, 5-jähriges Kind, Radweg, Bürgersteig, Gehweg

  • verkehrslexikon.de

    Doppelte Rückschaupflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der elterlichen Aufsichtspflicht i.F.d. Fahrens mit dem Fahrrad in einem Abstand von 7 m vor einem 5 jährigen Kind; Anpassung der Reichweite der Aufsichtspflicht an die konkreten Verkehrsumstände; Auswirkung der Tatsache des Fahrens des Kindes auf dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach - 5 C 86/03
  • LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1604
  • MDR 2004, 397
  • NZV 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 18.09.1998 - 17 S 9784/98

    Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Gefahren durch

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03
    Bereits bei einem dreieinhalbjährigen Kind ist nicht zu verlangen, dass die Eltern permanent die Lenkstange halten (LG München, VersR 2000, Seite 1022).
  • LG Düsseldorf, 03.03.1993 - 23 S 185/92

    Vorliegen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Verletzung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03
    So bedarf es zur Erfüllung der Aufsichtspflicht der Eltern über ein selbständig fahrradfahrendes Kind eines ständigen Sichtkontaktes (LG Düsseldorf, VersR 1994, Seite 484).
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 92/99

    Gegenstand, Inhalt und Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht; Gefahren durch

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 S 75/03
    Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen Dritter zu verhindern (OLG Hamm, MDR 2000, Seite 454).
  • AG Augsburg, 24.01.2018 - 73 C 4417/17

    Zusammenstoß eines fünfjährigen Fahrradfahrers mit geparktem Auto

    Wouska (DAR 82, 108,112) vertritt dagegen die Ansicht, dass die Fahrradbenutzung wegfalle, sofern die Gehwege für fahrradfahrende Kinder nicht geeignet seien, also z.B. bei zu schmalen Gehwegen (a.A. LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2003, Az: 5 S 75/03 bei beck-online).
  • LG München II, 08.11.2011 - 8 O 2828/11

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen Verletzung der elterlichen

    Es genügt aber zur Erfüllung der Aufsichtspflicht ein ständiger Blickkontakt und die Möglichkeit, durch warnende Zurufe auf das Kind einzuwirken (Übersicht bei Staudinger, 2007, Rdn. 102 zu § 832 BGB; AG Darmstadt ZfS 1992, 3; LG Düsseldorf VersR 1994, 484; LG Saarbrücken ZfS 2004, 9; LG Mönchengladbach NJW-RR 2003, 1604).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - I-8 U 62/02   

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https://dejure.org/2003,8586
OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - I-8 U 62/02 (https://dejure.org/2003,8586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2003 - I-8 U 62/02 (https://dejure.org/2003,8586)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - I-8 U 62/02 (https://dejure.org/2003,8586)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1604
  • VersR 2005, 694
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1983 - 8 U 22/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 8 U 62/02
    Das weitergehende Verlangen des Klägers, ihm die ladungsfähigen Personalien des medizinischen und pflegerischen Personals der Klinik mitzuteilen, kann zwar im Einzelfall ebenfalls berechtigt sein (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670).
  • OLG Hamm, 23.02.2018 - 26 U 91/17

    Ungewollt schwanger - Gynäkologe haftet nicht

    Das ist dann der Fall, wenn die Zeugen nicht zum Beweis der entscheidungserheblichen Behauptung angeboten werden, dass ein bestimmter Mitarbeiter der Klinik einen bestimmten Fehler begangen habe, sondern beabsichtigt ist, durch die Vernehmung der Zeugen erst die Ermittlung der seines Erachtens verantwortlichen Person zu erreichen (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.01.2003 - I-8 U 62/02 - Juris unter Rz.30).
  • OLG Köln, 15.08.2018 - 5 W 18/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Patienten gegen den Träger eines

    Sind die behandelnden oder aufklärenden Ärzte aus den Behandlungsunterlagen ohne weiteres ersichtlich, worauf die Kammer hier abstellt, soll nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 236; OLG München Beschl. v. 30.7.2008 - 1 W 1646/08 - juris) ein Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, was jedoch eine Frage der Begründetheit ist.
  • LG Köln, 11.05.2010 - 3 O 477/08

    Kostenauferlegung auf Klägerseite nach Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    Die Klägerin hatte einen Anspruch auf Herausgabe der bisher noch nicht herausgegebenen Teile der Behandlungsdokumentation im Zusammenhang mit der Behandlung durch den Beklagten in der Zeit vom 04.12.2002 bis zum 06.04.2004 in gut lesbarer Kopie gegen Kostenersatz gemäß §§ 611, 242 BGB (vgl.zur Herausgabepflicht von Kopien gegen Kostenerstattung: BGH NJW 1983, 328, 329; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694; OLG Koblenz VersR 2004, 1323; OLG Köln GesR 2006, 93; Lutterbeck in Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, Kapitel 5 Rdn. 125; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl.2007, S. 449 m.w.N.).
  • OLG München, 30.07.2008 - 1 W 1646/08

    Arzthaftung: Anspruch auf Auskunft über im Operationssaal anwesende Personen

    In der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003, Az. 8 U 62/02 = VersR 2005, 694; OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2000, Az. 3 U 145/99 = NJW-RR 2001, 236; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.09.2004, Az. 8 U 67/04 = VersR 2006, 81) wird das Verlangen eines Patienten, Angaben über Ärzte bzw. Pflegepersonal zu erlangen, differenziert beurteilt.
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