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   BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03   

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https://dejure.org/2003,1219
BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03 (https://dejure.org/2003,1219)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2003 - IXa ZB 21/03 (https://dejure.org/2003,1219)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03 (https://dejure.org/2003,1219)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwangsversteigerung eines Grundstücks; Gefahr der Verschleuderung des Grundbesitzes; Erfolgsaussichten bei Prozesskostenhilfe; Grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits; Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung; Zulassungsbeschwerde zur Einstellung des Verfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 574

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 114 574
    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1648
  • MDR 2003, 1245
  • WM 2003, 1879
  • BB 2003, 1700 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 604
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde ist - ebenso wie in der Revisionsinstanz - entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 160).

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde ist - ebenso wie in der Revisionsinstanz (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 160; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94, NJW 1997, 2745) - entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2003 - IXa ZB 89/03).

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
    Daß die Vorschrift des § 765a ZPO als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, ist zudem höchstrichterlich geklärt (vgl. BGHZ 44, 138, 143).

    Zudem ist bereits höchstrichterlich geklärt, daß die Zuschlagsbeschwerde auch dann nicht auf neue Tatsachen gestützt werden kann, wenn diese die Einstellung des Versteigerungsverfahrens nach § 765a ZPO rechtfertigen könnten (BGHZ 44, 138, 144).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
    Soweit es die Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes nach § 765a ZPO in der Zwangsversteigerung betrifft, wirft die Sache daher eine die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gebietende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029) nicht auf.

    Sie ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, als solche einer Verallgemeinerung nicht zugänglich und bietet deshalb auch keinen Anlaß zu einer Rechtsfortbildung (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029 f).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
    Entscheidet - wie hier - die Einzelrichterin in einer Sache, der sie rechtsgrundsätzliche Bedeutung beigemessen hat, gleichwohl selbst über die Beschwerde und läßt sie die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam; die Entscheidung unterliegt jedoch der Aufhebung von Amts wegen (vgl. Beschl. v. 13. März 2003 - IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254).
  • OLG Celle, 30.07.1981 - 4 W 80/81
    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
    Diese Rechtsfrage ist durch die bisher ergangene einheitliche oberlandesgerichtliche Rechtsprechung jedoch bereits dahin geklärt, daß Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen der sittenwidrigen Verschleuderung eines Grundstücks nur dann zu gewähren ist, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags konkrete Umstände vorliegen, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 1754; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 391; OLG Celle, ZIP 1981, 1005, 1006; OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1587, 1588; OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 36; ebenso Stöber, ZVG 17. Aufl. Einl. 55.3).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde ist - ebenso wie in der Revisionsinstanz (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 160; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94, NJW 1997, 2745) - entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2003 - IXa ZB 89/03).
  • OLG Hamm, 22.01.1976 - 15 W 430/75
    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
    Diese Rechtsfrage ist durch die bisher ergangene einheitliche oberlandesgerichtliche Rechtsprechung jedoch bereits dahin geklärt, daß Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen der sittenwidrigen Verschleuderung eines Grundstücks nur dann zu gewähren ist, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags konkrete Umstände vorliegen, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 1754; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 391; OLG Celle, ZIP 1981, 1005, 1006; OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1587, 1588; OLG Düsseldorf Rpfleger 1989, 36; ebenso Stöber, ZVG 17. Aufl. Einl. 55.3).
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 107/05, AnwBl 2007, 94; Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648; Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160).
  • BGH, 09.03.2006 - V ZB 178/05

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Hierfür kommt es nicht auf den vorübergehenden Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers, sondern auf den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens in der Sache selbst an (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648).

    Die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Antragsgegners wäre daher nur dann gegeben, wenn das Beschwerdegericht nach der gebotenen Zurückverweisung des Verfahrens voraussichtlich eine Entscheidung zu Gunsten des Antragsgegners zu treffen hätte oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das dafür zuständige Kollegium geböte (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO aus dem hier festgestellten krassen Missverhältnis zwischen dem Versteigerungserlös und dem tatsächlichen Grundstückswert nicht beansprucht werden kann, wenn keine Umstände vorliegen, die ein wesentlich höheres Gebot in einem neuen Termin erwarten lassen (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649 m.w.N.).

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Zuschlag nach § 765a ZPO wegen der geringen Höhe des Ergebnisses der Versteigerung versagt werden muss, sind - wie vorstehend ausgeführt - durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geklärt (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, aaO).

  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Lägen diese Voraussetzungen vor, hätte die Zuschlagsbeschwerde nach § 100 Abs. 1, 3, § 83 Nr. 6 ZVG Erfolg (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649; Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).
  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 13/21

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen Suizidgefahr

    Das gilt auch für solche neuen Tatsachen, welche die Einstellung des Versteigerungsverfahrens nach § 765a ZPO rechtfertigen könnten (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, 141 f.; Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, aaO; Beschluss vom 9. März 2006 - V ZB 178/05, FamRZ 2006, 697; Beschluss vom 22. März 2007 - V ZB 136/06, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 48/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Vertretungsvollmacht des Bieters

    Besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem festgesetzten Verkehrswert und dem Meistgebot und liegen konkrete Umstände vor, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen, ist Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649).
  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auch andere oberste Bundesgerichte folgen diesem Prüfmaßstab (vgl BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993, VI ZR 235/92 -, NJW 1994, 1160 f; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003, - IXa ZB 21/03 -, MDR 2003, 1245 f = BGHR ZPO § 114 Erfolgsaussicht 8; BFH, Beschluss vom 29. April 1981, - IV S 4/77 - BFHE 133, 253 = BStBl II 1981, 580; BFH, Beschluss vom 12. April 2000, - VI B 182/99 -).
  • BGH, 16.07.2009 - V ZB 45/09

    Verletzung des gesetzlichen Richters bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den

    Die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Verschleuderung - ein krasses Missverhältnis von Grundstückswert und Meistgebot sowie das Vorliegen konkreter Umstände, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649) - lagen bei der Entscheidung über den Zuschlag vor.

    Besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem festgesetzten Verkehrswert und dem Meistgebot und liegen konkrete Umstände vor, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen, muss der beantragte Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649).

  • BGH, 16.07.2009 - V ZB 46/09

    Verletzung des gesetzlichen Richters bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den

    Die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Verschleuderung - ein krasses Missverhältnis von Grundstückswert und Meistgebot sowie das Vorliegen konkreter Umstände, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649) - lagen bei der Entscheidung über den Zuschlag vor.

    Besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem festgesetzten Verkehrswert und dem Meistgebot und liegen konkrete Umstände vor, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen, muss der beantragte Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 25/11

    Zuschlagsbeschwerde: Verfahrensfehlerhafte Verkündung des Zuschlags bei drohender

    Es müssen Umstände hinzutreten, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649; Senat, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZR 45/09, juris Rn. 14; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 83 Rn. 25; Stöber, ZVG, 19. Aufl., Einl. Rn. 55.3 jeweils mwN).
  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 136/06

    Versagung des Zuschlags wegen sittenwidriger Verschleuderung eines Grundstücks

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei drohender sittenwidriger Verschleuderung eines Grundstücks als sonstiger Versagungsgrund im Sinne § 83 Nr. 6 ZVG nur in Betracht, dass dem Schuldner auf seinen vor der Zuschlagserteilung gestellten Antrag Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO hätte gewährt werden müssen (Senat, BGHZ 44, 138, 141; BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649; Senat, Beschl. v. 9. März 2006, V ZB 178/05, FamRZ 2006, 697).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen dem Versteigerungserlös und dem Grundstückswert nur beansprucht werden, wenn Umstände vorliegen, die ein wesentlich höheres Gebot in einem neuen Termin erwarten lassen (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649; Senat, Beschl. v. 9. März 2006, V ZB 178/05, FamRZ 2006, 697).

  • BGH, 27.09.2018 - IX ZA 4/18

    Verpflichtung des Insolvenzschuldners zur monatlichen Vorlage der

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZA 23/08

    Kontrolle des Treuhänders hinsichtlich des Widerrufs von Lastschriften durch das

  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZA 34/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Zugehörigkeit nach dem Widerruf

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZA 35/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Zugehörigkeit nach dem Widerruf

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 162/10

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel bei Erfolgsaussicht

  • BGH, 09.07.2009 - VII ZA 15/08

    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde im

  • OLG Celle, 20.03.2013 - 10 UF 33/13

    Zulässigkeit einer vertikalen Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren; Bestimmung

  • BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10

    Anfechtung eines Zuschlags für ein Grundstück eines Schuldners mit einem

  • BGH, 24.01.2013 - IX ZR 213/12

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls;

  • BGH, 14.05.2004 - V ZA 2/04
  • OLG Köln, 02.07.2004 - 2 U 167/03

    Keine Erfolgsaussicht der Berufung trotz unzulässigem Teilurteil

  • LG Bückeburg, 07.08.2006 - 4 T 166/05
  • AG Gummersbach, 10.12.2010 - 68 K 161/08

    Vollstreckungsschutz aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen dem

  • KG, 03.05.2006 - 25 W 31/05

    D (A), Abschiebungshaft, Dolmetscher, Beschwerde, Haftbefehl

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