Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.08.2002 - 8 W 83/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der für das Gutachten verwendeten Lichtbilder
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch den Sachverständigen zur Erledigung des Gutachtenauftrages gefertigten Lichtbilder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch den Sachverständigen zur Erledigung des Gutachtenauftrages gefertigten Lichtbilder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 04.06.2002 - 7 OH 14/99
- OLG Oldenburg, 13.08.2002 - 8 W 83/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1655
Wird zitiert von ... (2)
- LG Konstanz, 29.12.2010 - 62 T 125/10
Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für Lichtbilder
Der Gesetzgeber nimmt ausdrücklich auf die Entscheidung des OLG Oldenburg(JurBüro 2003, 151 = NJW-RR 2003, 1655) Bezug. - LG Hannover, 17.03.2005 - 2 OH 7/04
Erstattungsfähigkeit von für die Handakten des Sachverständigen gefertigten …
Damit soll nach der Gesetzesbegründung (…BT-Drucksache 15/1971, S. 184) unter ausdrücklichen Hinweis auf die gleich lautende Ansicht des OLG Oldenburg noch zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 ZSEG (JurBüro 2003, 151) erreicht werden, dass die Erstattung nicht schon allein deshalb abgelehnt wird, weil das Lichtbild zwar - etwa als Gedankenstütze - zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich, diesem aber nicht beigefügt war.
Rechtsprechung
LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 154
Unwirksamkeit einer nicht dem Zitiergebot entsprechenden Kostenrechnung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Ansatzes einer zweiten Gebühr für die Hinzuziehung eines Notars; Umfang der Angabe der angewendeten Gebührenvorschriften; Geltung der Formstrenge der Kostenordnung (KostO) bei Auslagenpositionen; Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit einer Kostenrechnung
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1655
- MDR 2003, 959
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 09.11.1992 - 15 W 66/92
Auszug aus LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02
Entspricht die Kostenberechnung diesen Anforderungen nicht, ist sie formunwirksam und deshalb ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, vgl. OLG Hamm, JMBl. 1992, 79 und JurBüro 1993, 308.In seinem Beschluß vom 09.11.1992 hat das OLG Hamm weiter die Ansicht vertreten, daß im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Auslagenpositionen keine überspannten Anforderungen an das Zitiergebot gestellt werden dürfen, OLG Hamm JurBüro 1993, 308.
Dieser hat es nämlich selbst in der Hand, die Rechtsfolge der formellen Unwirksamkeit durch die Aufstellung einer in jeder Hinsicht formell ordnungsgemäßen Kostenberechnung zu vermeiden, OLG Düsseldorf a.a.O. unter Hinweis auf OLG Hamm JurBüro 1993, 308.
Mit dem OLG Düsseldorf, a.a.O., und dem OLG Hamm, JurBüro 1993, 308, ist die Kammer der Auffassung, daß eine Teilunwirksamkeit einer notariellen Kostenberechnung dazu führt, daß die Kostenberechnung teilweise aufgehoben werden müßte und der aufrechterhaltene Teil ein vollstreckungsfähiger Titel bliebe.
Die mit einer solchen Handhabung verbundenen Komplikationen gilt es zu vermeiden, OLG Düsseldorf, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Hamm JurBüro 1993, 308.
- OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00
Anforderungen an die Berechnung der Notarkosten; Unterbrechung der Verjährung von …
Auszug aus LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02
In den letzten Jahren ist die Richtigkeit dieser Auffassung jedoch vermehrt in Frage gestellt worden, vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 31.03.2000, Az. 1 W 106/99, OLGR 2000, 272; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.09.2000, Az. 10 W 54/00, OLGR 2001, 146 = MDR 2001, 175; wohl auch Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 11.12.1995, Az. 8 Wx 155/95, OLGR 1997, 30. - OLG Brandenburg, 11.12.1995 - 8 Wx 155/95
Auszug aus LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02
In den letzten Jahren ist die Richtigkeit dieser Auffassung jedoch vermehrt in Frage gestellt worden, vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 31.03.2000, Az. 1 W 106/99, OLGR 2000, 272; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.09.2000, Az. 10 W 54/00, OLGR 2001, 146 = MDR 2001, 175; wohl auch Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 11.12.1995, Az. 8 Wx 155/95, OLGR 1997, 30. - OLG Oldenburg, 31.03.2000 - 1 W 106/99
Umfang des Zitiergebots; Erläuterung des Geschäftswerts
Auszug aus LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02
In den letzten Jahren ist die Richtigkeit dieser Auffassung jedoch vermehrt in Frage gestellt worden, vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 31.03.2000, Az. 1 W 106/99, OLGR 2000, 272; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.09.2000, Az. 10 W 54/00, OLGR 2001, 146 = MDR 2001, 175; wohl auch Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 11.12.1995, Az. 8 Wx 155/95, OLGR 1997, 30.
- LG Arnsberg, 18.12.2003 - 2 T 67/03
Geltendmachung einer Gebühr für die Hinzuziehung eines zweiten Notars bei …
Durch Beschluß des Landgerichts Arnsberg vom 10.03.2003, Az. 2 T 44/02 wurde die ursprünglich erteilte Kostenberechnung wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot aufgehoben.