Weitere Entscheidung unten: LG Arnsberg, 10.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.08.2002 - 8 W 83/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13637
OLG Oldenburg, 13.08.2002 - 8 W 83/02 (https://dejure.org/2002,13637)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.08.2002 - 8 W 83/02 (https://dejure.org/2002,13637)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. August 2002 - 8 W 83/02 (https://dejure.org/2002,13637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der für das Gutachten verwendeten Lichtbilder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch den Sachverständigen zur Erledigung des Gutachtenauftrages gefertigten Lichtbilder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch den Sachverständigen zur Erledigung des Gutachtenauftrages gefertigten Lichtbilder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Konstanz, 29.12.2010 - 62 T 125/10

    Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für Lichtbilder

    Der Gesetzgeber nimmt ausdrücklich auf die Entscheidung des OLG Oldenburg(JurBüro 2003, 151 = NJW-RR 2003, 1655) Bezug.
  • LG Hannover, 17.03.2005 - 2 OH 7/04

    Erstattungsfähigkeit von für die Handakten des Sachverständigen gefertigten

    Damit soll nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 15/1971, S. 184) unter ausdrücklichen Hinweis auf die gleich lautende Ansicht des OLG Oldenburg noch zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 ZSEG (JurBüro 2003, 151) erreicht werden, dass die Erstattung nicht schon allein deshalb abgelehnt wird, weil das Lichtbild zwar - etwa als Gedankenstütze - zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich, diesem aber nicht beigefügt war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9765
LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02 (https://dejure.org/2003,9765)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 10.03.2003 - 2 T 44/02 (https://dejure.org/2003,9765)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 10. März 2003 - 2 T 44/02 (https://dejure.org/2003,9765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Ansatzes einer zweiten Gebühr für die Hinzuziehung eines Notars; Umfang der Angabe der angewendeten Gebührenvorschriften; Geltung der Formstrenge der Kostenordnung (KostO) bei Auslagenpositionen; Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit einer Kostenrechnung

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1655
  • MDR 2003, 959
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 15 W 66/92
    Auszug aus LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02
    Entspricht die Kostenberechnung diesen Anforderungen nicht, ist sie formunwirksam und deshalb ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, vgl. OLG Hamm, JMBl. 1992, 79 und JurBüro 1993, 308.

    In seinem Beschluß vom 09.11.1992 hat das OLG Hamm weiter die Ansicht vertreten, daß im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Auslagenpositionen keine überspannten Anforderungen an das Zitiergebot gestellt werden dürfen, OLG Hamm JurBüro 1993, 308.

    Dieser hat es nämlich selbst in der Hand, die Rechtsfolge der formellen Unwirksamkeit durch die Aufstellung einer in jeder Hinsicht formell ordnungsgemäßen Kostenberechnung zu vermeiden, OLG Düsseldorf a.a.O. unter Hinweis auf OLG Hamm JurBüro 1993, 308.

    Mit dem OLG Düsseldorf, a.a.O., und dem OLG Hamm, JurBüro 1993, 308, ist die Kammer der Auffassung, daß eine Teilunwirksamkeit einer notariellen Kostenberechnung dazu führt, daß die Kostenberechnung teilweise aufgehoben werden müßte und der aufrechterhaltene Teil ein vollstreckungsfähiger Titel bliebe.

    Die mit einer solchen Handhabung verbundenen Komplikationen gilt es zu vermeiden, OLG Düsseldorf, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Hamm JurBüro 1993, 308.

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00

    Anforderungen an die Berechnung der Notarkosten; Unterbrechung der Verjährung von

    Auszug aus LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02
    In den letzten Jahren ist die Richtigkeit dieser Auffassung jedoch vermehrt in Frage gestellt worden, vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 31.03.2000, Az. 1 W 106/99, OLGR 2000, 272; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.09.2000, Az. 10 W 54/00, OLGR 2001, 146 = MDR 2001, 175; wohl auch Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 11.12.1995, Az. 8 Wx 155/95, OLGR 1997, 30.
  • OLG Brandenburg, 11.12.1995 - 8 Wx 155/95
    Auszug aus LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02
    In den letzten Jahren ist die Richtigkeit dieser Auffassung jedoch vermehrt in Frage gestellt worden, vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 31.03.2000, Az. 1 W 106/99, OLGR 2000, 272; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.09.2000, Az. 10 W 54/00, OLGR 2001, 146 = MDR 2001, 175; wohl auch Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 11.12.1995, Az. 8 Wx 155/95, OLGR 1997, 30.
  • OLG Oldenburg, 31.03.2000 - 1 W 106/99

    Umfang des Zitiergebots; Erläuterung des Geschäftswerts

    Auszug aus LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02
    In den letzten Jahren ist die Richtigkeit dieser Auffassung jedoch vermehrt in Frage gestellt worden, vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 31.03.2000, Az. 1 W 106/99, OLGR 2000, 272; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.09.2000, Az. 10 W 54/00, OLGR 2001, 146 = MDR 2001, 175; wohl auch Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 11.12.1995, Az. 8 Wx 155/95, OLGR 1997, 30.
  • LG Arnsberg, 18.12.2003 - 2 T 67/03

    Geltendmachung einer Gebühr für die Hinzuziehung eines zweiten Notars bei

    Durch Beschluß des Landgerichts Arnsberg vom 10.03.2003, Az. 2 T 44/02 wurde die ursprünglich erteilte Kostenberechnung wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht