Weitere Entscheidung unten: AG Heidelberg, 21.02.2002

Rechtsprechung
   AG Darmstadt, 03.03.2003 - 310 C 287/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14256
AG Darmstadt, 03.03.2003 - 310 C 287/02 (https://dejure.org/2003,14256)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 03.03.2003 - 310 C 287/02 (https://dejure.org/2003,14256)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 03. März 2003 - 310 C 287/02 (https://dejure.org/2003,14256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Abschleppkosten gegen die Halterin eines abgeschleppten Fahrzeugs; "Innewohnende Schadensanlage" des Falschparkens eines Fahrzeugs; Anwendung des § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei Falschparken auf einem privaten Parkplatz; Annahme der Eigenschaft eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    Es kommt nicht darauf an, ob es sich bei dem Falschparken um eine dem Fahrzeug "innewohnende Schadensanlage" handelt (so aber LG München I, DAR 2009, 591 und AG Darmstadt, NJW-RR 2003, 19, 20).
  • LG Hamburg, 06.02.2006 - 318 S 111/05

    Verneinung einer Haftung des Kraftfahrzeughalters für die Kosten eines nicht

    Sie setzen ein Verschulden des Beklagten voraus, denn ein Tatbestand der Gefährdungshaftung z. B. nach § 7 StVG liegt nicht vor (so z. B Amtsgericht Hannover NZV 19923,483 und Amtsgericht Darmstadt NJW-RR 2003, 19).
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Rechtsprechung
   AG Heidelberg, 21.02.2002 - 23 C 506/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17447
AG Heidelberg, 21.02.2002 - 23 C 506/01 (https://dejure.org/2002,17447)
AG Heidelberg, Entscheidung vom 21.02.2002 - 23 C 506/01 (https://dejure.org/2002,17447)
AG Heidelberg, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 23 C 506/01 (https://dejure.org/2002,17447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tätowierungsarbeit als Werkvertrag; Schadensersatz wegen mangelhafter Tätowierung; Verletzung der Aufklärungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 19
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bocholt, 24.02.2006 - 4 C 121/04

    Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen mangelhafter Durchführung

    Denn bei einer Tätowierung kommt es nicht darauf an, eine Leistung zu erhalten, sondern es ist für den Kunden besonders wichtig, den sich vorgestellten und vor Beginn der Arbeit besprochenen Tätowierungserfolg im Sinne einer künstlerisch wertvoll aussehenden und den Einzelvorstellungen des Bestellers entsprechenden Arbeit zu erhalten (AG I, NJW-RR 2003, Seite 19, Rösch in juris PK-BGB, 2. Aufl. 2004, § 634 Randnummer 16, Jaeger, Neuregelung des Schmerzensgeldanspruches durch das zweite Schadensersatzrechtsänderungsgesetz, Zapp Fach 2 383 - 394 ).
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