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   LG Kleve, 22.11.2002 - 5 S 90/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4473
LG Kleve, 22.11.2002 - 5 S 90/02 (https://dejure.org/2002,4473)
LG Kleve, Entscheidung vom 22.11.2002 - 5 S 90/02 (https://dejure.org/2002,4473)
LG Kleve, Entscheidung vom 22. November 2002 - 5 S 90/02 (https://dejure.org/2002,4473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    FernAbsG §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 1, 2 Abs. 3 und 4, 3 Abs. 3, 2 Abs. 2 (a.F.), BGB § 361a (a.F.)
    Information über fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht im Internet

  • stroemer.de

    Informationspflichten beim Fernabsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kauf einer digitalen Kamera über das Internet; Widerruf des Kaufvertrages wegen Mangels; Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einbeziehung in den Vertrag

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 196
  • MMR 2003, 424
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus LG Kleve, 22.11.2002 - 5 S 90/02
    Bei der Klage auf oder aus Wandelung ist Erfüllungsort der so genannte Austauschort, d. h. derjenige Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit der Wandelung vertragsgemäß befindet (BGH, Urt. v. 09.03.1983, NJW 1983, 1479 f).

    Bei der Klage auf oder aus Wandelung ist Erfüllungsort der so genannte Austauschort, d. h. derjenige Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit der Wandelung vertragsgemäß befindet (BGH, Urt. v. 09.03.1983, NJW 1983, 1479 f).

  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Dies hat zur Folge, dass eine Anmeldung ohne Weiteres auch per E-Mail oder per Telefax erfolgen kann (vgl. dazu etwa Begr. RegE, BT-Drucks. 14/4987 S. 19 f.; Einsele in MünchKomm, BGB, 5. Aufl., § 126b Rn. 9; Noack NZG 2001, 1057, 1060; LG Kleve NJW-RR 2003, 196).
  • LG Flensburg, 23.08.2006 - 6 O 107/06

    Die Ebay-Auktionsseite erfüllt die Textform; § 312c Abs. 2 S.2 ist eine dem § 357

    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass das bloße Vorhalten von Informationen auf der Homepage eines Unternehmens nicht die Voraussetzungen der Textform erfüllt, solange der Verbraucher die entsprechende Seite nicht selbst auf seiner Festplatte gespeichert oder er sie ausgedruckt hat (vgl. Palandt/ Heinrichs, BGB, § 126b Rn. 3; Martis/Meinhoff, Fernabsatzrecht, S. 614; Lütcke, Fernabsatzrecht, BGB § 312c Rn. 14; LG Kleve, NJW-RR 2003, 196).
  • AG Hannover, 26.02.2008 - 519 C 9119/07

    Erfüllungsort des fernabsatzrechtlichen Rückabwicklungsverhältnisses

    Erfüllungsort des fernabsatzrechtlichen Rückabwicklungsverhältnisses ist der Wohnort des Verbrauchers (LG Kleve, NJW-RR 2003, 196 [LG Kleve 22.11.2002 - 5 S 90/02] f).
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