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   OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02   

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https://dejure.org/2002,5885
OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02 (https://dejure.org/2002,5885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2002 - 5 U 669/02 (https://dejure.org/2002,5885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 5 U 669/02 (https://dejure.org/2002,5885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über das Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung eines Anwaltshonorars; Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Geschäftsgebühr; Möglichkeit der Minderung eines Dienstleistungsanspruchs bei Mangelhaftigkeit der Leistung; Anforderungen an die hinreichende ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 614; BGB § 675; BGB § 320; BGB § 276; BGB § 181; BRAGO § 118; BRAGO § 21
    Bei insgesamt unbrauchbarer Leistung des Anwalts kann Einrede des nichterfüllten Vertrags gegeben sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 675 611 614 276; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2
    Anwaltsgebühren bei Schlechterfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Erfallen der Besprechungsgebühr bei Gesprächen mit dem rechtsgeschäften Vertreter des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 274
  • NJW-RR 2006, 360 (Ls.)
  • VersR 2003, 1255
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1963 - III ZR 211/61
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02
    In seiner Entscheidung vom 29. April 1963 (III ZR 211/61) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, ein Anwalt könne trotz Schlechterfüllung eines übernommenen Auftrags Gebühren verlangen, wenn auch diese Gebühren oft ein Teil des durch die Schlechterfüllung entstandenen Schadens seien (NJW 1963, 1301, 1302/1303).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 208/89

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02
    Daraus wird weit überwiegend gefolgert, auch eine schlechte Dienstleistung sei zu vergüten (vgl. die Nachweise bei Roth VersR 1979, 494 ff. und 600 ff.; außerdem Ullrich in NJW 1984, 585 ff. und - für den GmbH - Geschäftsführer BGH Betrieb 1988, 387 sowie für den Detektiv BGH NJW 1990, 2549 ).
  • OLG Koblenz, 03.01.2006 - 5 U 1242/05

    Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag: Rückforderung des Entgelts; Darlegungs-

    Ist nach alledem von einer der völligen Nichtleistung gleichstehenden Schlechterfüllung auszugehen, steht der Beklagten das Vertragshonorar nicht zu (vgl. zu einem ähnlichen Fall -  Anwaltsdienstvertrag -  das in VersR 2003, 1255 - 1256 =  OLGR Koblenz 2005, 688 - 690 auszugsweise abgedruckte Senatsurteil vom 19.12.2002 - 5 U 669/02 -).
  • OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06

    Schadensersatz gegen Rechtsanwalt nach Vergleichsschluss

    Es kann allenfalls die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) gegeben sein, wenn die Leistung des Anwalts grob fehlerhaft, unvollständig und insgesamt unbrauchbar ist (OLG Koblenz NJW-RR 2003, 274).
  • OLG Schleswig, 05.02.2004 - 11 U 108/02

    Anwaltliche Falschberatung bei Auslegung eines Unterhaltsvergleichs

    Etwas anderes gilt jedoch für den Fall, dass die Leistung grob fehlerhaft und unbrauchbar ist (Senat, Urteil vom 23.12.2003, 11 U 53/02; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 274 f.; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Aufl. 1995, Rdnr. 105 ff.; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl. 1998, Rdnr. I 253).
  • OLG Zweibrücken, 15.07.2013 - 7 U 244/11

    Anwaltsvertrag: Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Sorgfaltspflichten bei

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schlechtleistung des Rechtsanwalts kann demnach auch nicht ausnahmsweise bei einer völlig unbrauchbaren Leistung die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) greifen (so aber OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997 Heilpraktiker; NJW-RR 2007, 769; NJW-RR 2006, 419 Partnerschaftsvermittlung; NJW-RR 2003, 274 Anwaltsvertrag; offengelassen von OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, 342, zu einem Unternehmensberatungsvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des

    Für eine solche Leistung gilt der Grundsatz, dass Mängel der Leistung den Dienstberechtigten noch nicht vom Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten befreien, nicht, eine derart mangelhafte Leistung steht der Nichtleistung gleich (OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 274, 275 Zif. 6.).
  • AG Aachen, 23.02.2021 - 106 C 10/19

    Fehlerhafte podologische Behandlung - Schadensersatz

    Das gilt auch dann wenn die Pflichtverletzung schuldhaft war (vgl. BGH a. a. O., OLG Düsseldorf MDR 2011, 1327, OLG Koblenz NJW-RR 2003, 274 jeweils zum Anwaltsvertrag).
  • OLG Koblenz, 07.03.2006 - 5 U 1242/05
    Ist nach alledem von einer der völligen Nichtleistung gleichstehenden Schlechterfüllung auszugehen, steht der Beklagten das Vertragshonorar nicht zu (vgl. zu einem ähnlichen Fall - Anwaltsdienstvertrag - das in VersR 2003, 1255 [OLG Koblenz 19.12.2002 - 5 U 669/02] - 1256 = OLGR Koblenz 2005, 688 - 690 auszugsweise abgedruckte Senatsurteil vom 19.12.2002 - 5 U 669/02 -).
  • OLG Koblenz, 03.01.2005 - 5 U 1242/05
    Ist nach alledem von einer der völligen Nichtleistung gleich-stehenden Schlechterfüllung auszugehen, steht der Beklagten das Vertragshonorar nicht zu (vgl. zu einem ähnlichen Fall - Anwaltsdienstvertrag - das in VersR 2003, 1255 - 1256 = OLGR Koblenz 2005, 688 - 690 auszugsweise abgedruckte Senatsurteil vom 19.12.2002 - 5 U 669/02 -).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

    Es ist anerkannt, dass der Unterlassungsgläubiger, der nach einer Schutzrechtsverletzung eine einstweilige Verfügung erwirkt und zugestellt hat, vor der Versendung des Abschlussschreibens einige Zeit abzuwarten hat, um dem Schuldner Gelegenheit zu geben, von sich aus eine Abschlusserklärung abzugeben, wobei die Dauer der Wartefrist, wenn es den Umständen nach angemessen ist, zwei Wochen beträgt, nach den Umständen des Einzelfalles aber auch kürzer sein kann (OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 274; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9 Aufl., Kap. 43 Rz. 31; Köhler/Bornkamm, UWG; 25. Aufl., § 12 Rz. 3.73).
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