Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 12.12.2002

Rechtsprechung
   LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01   

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https://dejure.org/2002,15007
LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01 (https://dejure.org/2002,15007)
LG München I, Entscheidung vom 18.11.2002 - 9 S 12869/01 (https://dejure.org/2002,15007)
LG München I, Entscheidung vom 18. November 2002 - 9 S 12869/01 (https://dejure.org/2002,15007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arzthonoraranspruch - Verwirkung des Anspruchs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 196; BGB § 198; BGB § 201 a. F.; BGB § 611; BGB § 612; GOÄ § 12
    Beginn der Verjährung des Honoraranspruchs eines Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 311
  • VersR 2004, 1009
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85

    Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
    Kommt dieser dann seiner Obliegenheit nicht alsbald nach, so führt dies regelmäßig dazu, dass er sich hinsichtlich der Verjährung seines Honoraranspruches nach Treu und Glauben (§§ 162 Abs. 1, 242 BGB) so behandeln lassen muss, als sei die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist erteilt worden (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1279 für die vergleichbare Regelung des § 8 HOAI).
  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
    Von einer Entstehung des Anspruchs im Sinne des § 198 BGB kann indes bei der hier vorliegenden Konstellation eines vertraglichen Erfüllungsanspruches nach der ständigen Rechtsprechung des BGH erst ab dem Zeitpunkt gesprochen werden, ab dem der Anspruch erstmals geltend gemacht und im Wege einer Klage durchgesetzt werden kann, mithin im Zeitpunkt seiner Fälligkeit (vgl. nur. BGHZ 55, 340, 341; BGH ZIP 2001, 611, 613; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rdn. 1 zu 3 1989).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
    Insoweit besteht ein grundlegender Unterschied zu einem deliktischen Anspruch, der unmittelbar mit Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestandes entsteht (vgl. BGHZ 113, 188, 195).
  • BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98

    Zeitliche Geltung rechtsgeschäftlicher Abtretungsverbote

    Auszug aus LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
    Von einer Entstehung des Anspruchs im Sinne des § 198 BGB kann indes bei der hier vorliegenden Konstellation eines vertraglichen Erfüllungsanspruches nach der ständigen Rechtsprechung des BGH erst ab dem Zeitpunkt gesprochen werden, ab dem der Anspruch erstmals geltend gemacht und im Wege einer Klage durchgesetzt werden kann, mithin im Zeitpunkt seiner Fälligkeit (vgl. nur. BGHZ 55, 340, 341; BGH ZIP 2001, 611, 613; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rdn. 1 zu 3 1989).
  • OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07

    Verwirkung des Honoraranspruchs eines Zahnarztes

    Vor diesem Hintergrund bestand für den Beklagten vom tatsächlichen Sachverhalt her und anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des LG München I vom 18.11.2002 (NJW-RR 2003, 311) zugrunde lag, keine Veranlassung, den Kläger zu einer Rechnungstellung innerhalb angemessener Frist aufzufordern.
  • AG Frankfurt/Main, 06.03.2009 - 31 C 1467/08

    Durchsetzbarkeit eines zahnärztlichen Vergütungsanspruchs; Fälligkeit und

    Kommt ein mit der Rechnungsstellung säumiger Arzt dieser Obliegenheit nicht alsbald nach, führt dies regelmäßig dazu, dass er sich hinsichtlich der Verjährung seines Honoraranspruchs nach Treu und Glauben ( §§ 162 Abs. 1, 242 BGB ) so behandeln lassen muss, als sei die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist erteilt worden ( LG München vom 18.11.2002, Az. 9 S 12869/01 ).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 12.12.2002 - 2/24 S 145/02, 2-24 S 145/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12458
LG Frankfurt/Main, 12.12.2002 - 2/24 S 145/02, 2-24 S 145/02 (https://dejure.org/2002,12458)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.12.2002 - 2/24 S 145/02, 2-24 S 145/02 (https://dejure.org/2002,12458)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 2/24 S 145/02, 2-24 S 145/02 (https://dejure.org/2002,12458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 311
  • MDR 2003, 388
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Mit dem unbefugten Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz des Beklagten beging der Kläger eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB (siehe nur OLG Karlsruhe Die Justiz 1978, 71; LG Frankfurt a.M. MDR 2003, 388; AG Augsburg DAR 2008, 91; AG Essen DAR 2002, 131 ; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 2. Aufl., § 858 Rdn. 10; MünchKomm-BGB/ Joost, 4. Aufl., § 858 Rdn. 5, 11; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 858 Rdn. 3; Staudinger/Bund, BGB [2007], § 858 Rdn. 49; Schwarz/Ernst, NJW 1997, 2550).
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