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   OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 978/02   

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https://dejure.org/2003,10705
OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 978/02 (https://dejure.org/2003,10705)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.01.2003 - 5 U 978/02 (https://dejure.org/2003,10705)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 5 U 978/02 (https://dejure.org/2003,10705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung und Bezifferung eines Wasserschadens; Schadensursächlichkeit einer Vertragspflichtverletzung ; Verletzung von Hinweispflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 276; VVG § 67 Abs. 1
    Hinweispflicht des Installateurs auf Notwendigkeit der Unterbrechung der Wasserversorgung für eine Kaffeemaschine; Schadensberechnung bei Unterversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaffeemaschine setzt Café unter Wasser - Installateur hatte den Wasser-Absperrhahn im Nebenraum angebracht

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 276, 254, 249 BGB; § 67 VVG
    Sorgfaltspflichten des Installateurs beim Anschluss einer Kaffeemaschine an die Wasserversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 312
  • ZfBR 2003, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1967 - VI ZR 179/65

    Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2003 - 5 U 978/02
    Insoweit geht es gleichermaßen um die Anwendung des Kongruenzgrundsatzes wie des in § 67 Abs. 1 Satz 2 WG niedergelegten Prinzips des Quotenvorrechts für den Versicherungsnehmer (vgl. BGHZ 47, 308, 310 ff.; Prölss/Martin, WG , 26. Aufl., § 67 Rdnr. 24).
  • AG Köln, 10.03.2006 - 208 C 461/05

    Nutzung eines Parkplatzes nach Auslaufen der Gültigkeit des gezogenen Parktickets

    "Sofort" in diesem Sinne heißt unter Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht unmittelbar nach Entdeckung sondern kann auch noch Stunden später vorliegen, zumal die Besitzstörung bzw. Entziehung durch den Autofahrer bei fortgesetztem Parken andauert und das Merkmal "sofort" nicht ausdrücklich an die erste Entdeckung anknüpft (vgl. LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2003, 312; NJW 1984, 183; Amtsgericht Essen DAR 2002, 131; Amtsgericht Deggendorf DAR 1984, 227).
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