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   LG Gießen, 20.02.2002 - 1 S 365/01   

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https://dejure.org/2002,23034
LG Gießen, 20.02.2002 - 1 S 365/01 (https://dejure.org/2002,23034)
LG Gießen, Entscheidung vom 20.02.2002 - 1 S 365/01 (https://dejure.org/2002,23034)
LG Gießen, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 1 S 365/01 (https://dejure.org/2002,23034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Rückzahlung bereits gezahlter Raten für die Erstellung eines Werks; Unzulässigkeit der Widerklage auf Gegenleistung wegen verspäteter Geltendmachung ; Rechtsmissbräuchliche Erhebung der Widerklage zur Verzögerung des Prozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 381
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 18.05.1982 - 20 O 62/82
    Auszug aus LG Gießen, 20.02.2002 - 1 S 365/01
    Dabei kann dahinstehen, ob ein Teilurteil über den Klageanspruch trotz erhobener Widerklage schon dann ergehen darf, wenn die Widerklage auf Vortrag beruht, der bei der Entscheidung über den Klageanspruch als verspätet zurückzuweisen wäre, wenn die Widerklage nicht erhoben worden wäre (vgl. LG Berlin, MDR 1983, 63 [LG Berlin 18.05.1982 - 20 O 62/82] ; Gounalakis, MDR 1997, 216 [220]; Mertins, DRiZ 1985, 344 [347]); Münchener Kommentar-Prütting, § 296 ZPO, Rn. 109; a. A. BGH, NJW 1986, 2257; Zöller-Vollkommer, § 33 ZPO, Rn. 9 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus LG Gießen, 20.02.2002 - 1 S 365/01
    Zwar betreffen die Klage und die Widerklage, die gemäß § 261 Abs. 2 ZPO gegenüber der Klägerin durch die Antragstellung (vgl. Zöller-Greger, § 261 ZPO, Rn. 6) im Termin vom 28.6.2001 rechtshängig geworden ist, denselben Gegenstand, so dass grundsätzlich eine einheitliche - widerspruchsfreie - Entscheidung notwendig ist und ein Teilurteil nicht erlaubt ist (BGH, NJW 1991, 570 und MDR 1997, 593; OLG Frankfurt, MDR 1983, 498).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf

    Auszug aus LG Gießen, 20.02.2002 - 1 S 365/01
    Zwar betreffen die Klage und die Widerklage, die gemäß § 261 Abs. 2 ZPO gegenüber der Klägerin durch die Antragstellung (vgl. Zöller-Greger, § 261 ZPO, Rn. 6) im Termin vom 28.6.2001 rechtshängig geworden ist, denselben Gegenstand, so dass grundsätzlich eine einheitliche - widerspruchsfreie - Entscheidung notwendig ist und ein Teilurteil nicht erlaubt ist (BGH, NJW 1991, 570 und MDR 1997, 593; OLG Frankfurt, MDR 1983, 498).
  • OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Klage bei fehlender Entscheidungsreife

    Zwar hat das Landgericht zutreffend erkannt, dass in der Rechtsprechung und Literatur ein Teilurteil über eine Klage trotz nicht entscheidungsreifer Widerklage und der Gefahr widersprechender Entscheidungen ausnahmsweise für zulässig erachtet wird, wenn die Erhebung der Widerklage rechtsmissbräuchlich ist (BGH NJW 1987, 3139 sowie BGH Urteil vom 23.04.1986, VIII ZR 93/85, NJW 1986, 2257, 2258 am Ende und BGH Beschluss vom 20.09.2016, VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn 21 (im Ergebnis jeweils offen gelassen); OLG Köln, Urteil vom 06.09.2000, 11 U 261/99, OLGR Köln 2001, 71, 74, zitiert nach juris; OLG Frankfurt Urteil v.om 16.11.2014- 11 U 27/04, BeckRS 2005, 669 Rn 13; LG Gießen, Urteil vom 20.02.2002, 1 S 365/01, NJW-RR 2003, 381; LG Berlin NJOZ 2005, 49; Zöller-Feskorn, ZPO, 32. Auflage 2018, § 301 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 11 U 27/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils: Aufrechnungsforderungen zugleich Gegenstand der

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass eine rechtsmissbräuchliche Widerklage ein Teilurteil über die Klage nicht verhindere (LG Gießen NJW-RR 03, 381).
  • LG Bielefeld, 10.03.2010 - 22 S 299/09
    Eine Ausnahme ist jedoch dann zu machen, wenn die Widerklage rechtsmissbräuchlich dem Zweck einer Umgehung der Präklusion dienen soll (vgl. dazu BGH NJW 1995, 1223; LG Berlin WuM 2003, 154; LG Gießen NJW-RR 2003, 381).
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