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   OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02   

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https://dejure.org/2003,2753
OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2003 - 12 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 12 U 204/02 (https://dejure.org/2003,2753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich falscher Angaben in der Schadensanzeige im Zusammenhang mit dem Begehren von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen eines Fahrzeugdiebstahls; Verweis im Kaufvertrag über ein noch nicht repariertes Unfallfahrzeug auf ...

  • Wolters Kluwer

    Nachforschungspflicht des Versicherers bei widersprüchlichen Angaben des Versicherungsnehmers auf Schadensanzeigenformular; Unklare oder erkennbar unrichtige Angaben auf einem der Schadenregulierung dienenden Fragebogen; Berufung auf Leistungsfreiheit wegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schadensanzeigeformular - Nachfragepflicht des Versichers

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; BGB § 242; ; AKB § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3; BGB § 242; AKB § 7
    Versicherungsrecht - Nachfragepflicht des Versicherers bei Zweifeln im Zusammenhang mit Schadensmeldung durch Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Nachfragepflicht bei widersprüchlichen oder erkennbar unrichtigen Angaben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung darf sich nicht blind stellen - Nachfrage beim Versicherungsnehmer ist geboten, wenn eine Schadensanzeige unklar ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 607
  • MDR 2003, 809
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.12.1987 - 20 U 112/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02
    Schließlich durfte er sich darauf verlassen, dass der erkennbar um eine ordnungsgemäße Schadensmeldung bemühte Zeuge ihm insoweit keine falschen Angaben zur Unterzeichnung vorlegte (OLG Hamm 2. Dezember 1987 - 20 U 112/87 -).
  • BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78

    Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02
    Wenn eine vom Versicherungsnehmer ausgefüllte Formularschadensanzeige solche Widersprüche enthält, kann von dem Versicherer nach Treu und Glauben erwartet werden, dass er den Versicherungsnehmer darauf hinweist und ihm Gelegenheit zur korrekten Beantwortung der Frage gibt (BGH VersR 1980, 159).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02
    Auch das ist richtig (BGH VersR 2002, 173).
  • OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 68/99

    Aufklärungspflicht des Versicherers bei Widersprüchen im Schadensanzeigeformular

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02
    Anderenfalls kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Leistungsfreiheit wegen Aufklärungsobliegenheitsverletzung berufen (OLG Hamm VersR 2001, 1419; vgl. auch BGH RuS 1997, 84).
  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02
    Anderenfalls kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Leistungsfreiheit wegen Aufklärungsobliegenheitsverletzung berufen (OLG Hamm VersR 2001, 1419; vgl. auch BGH RuS 1997, 84).
  • OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht

    Anderenfalls kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Leistungsfreiheit wegen einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung berufen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 607, 608 m.w.N.; OLG Hamm, VersR 1996, 53).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06

    Kaskoversicherung: Anspruch wegen Kfz-Diebstahls bei Falschangaben in der

    Ergeben sich aus einer formularmäßig gestalteten Schadensanzeige Widersprüche oder offenkundige Unrichtigkeiten in den Angaben des Versicherungsnehmers, so obliegt es dem Versicherer dieser unklaren Mitteilung durch Nachfragen nachzugehen (BGH, v. 06.11.1996, IV ZR 215/95, juris Rn. 10; OLG Hamm, v 18.02.2000, 20 U 68/99, juris Rn. .14; OLG Karlsruhe, v. 06.02.2003,12 U 204/02, juris Rn. 12; LG Aachen, v. 13.05.2005, O 644/04, juris Rn. 22).
  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 61/04

    Obliegenheitsverletzung durch Verschweigen von Schäden am Fahrzeug

    Eine entsprechende Nachfrageobliegenheit des Versicherers besteht nicht nur, wenn der Versicherungsnehmer eine Frage offen lässt, sondern nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch bei unklaren Angaben (vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 607; Langheid, in: Römer/Langheid, a.a.O., §§ 16 f. Rn. 49 f. m.w.N.).
  • KG, 06.07.2010 - 6 W 6/10

    PKH-Bewilligungsverfahren: Beurteilung der Folgenlosigkeit von

    Unterlässt der Versicherer diese Nachfrage, kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf den Eintritt der Leistungsfreiheit berufen (BGH VersR 1980, 159, juris-rz. 22; BGH VersR 1997, 442; OLG Karlsruhe MDR 2003, 809).
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