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   OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02   

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https://dejure.org/2002,4009
OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02 (https://dejure.org/2002,4009)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.2002 - 16 Wx 109/02 (https://dejure.org/2002,4009)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 16 Wx 109/02 (https://dejure.org/2002,4009)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer

  • Judicialis

    BGB § 1908 b Abs. 3

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Betreuung - Mittellosigkeit und Aufwendungsersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835 Abs. 2 § 1836
    Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 712
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98

    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02
    Ist ein Rechtsanwalt als Berufsbetreuer tätig, hat er grundsätzlich die Wahl, ob er seine Tätigkeit nach § 1836 BGB vergüten lassen will, oder ob er bei berufsspezifischen Tätigkeiten auf den Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 2 BGB zurückgreift (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 29).
  • OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 9/96

    Abrechnung eines Rechtsanwalts-Verfahrenspflegers in einem Betreuungsverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02
    Das Betreuungsverhältnis rechtfertigt es nicht, dem Rechtsanwalt in Sachen des mittellosen Betreuten eine höhere Entschädigung aus der Staatskasse zu zahlen als gegenüber jedem anderen mittellosen Mandanten (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2001, 1642; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1346; Bayer ObLG a.a.O. ; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Auflage, § 1835 Rdziff. 9; Knittel, BtG, § 1835 BGB, Anm. 2.1. Rdziff. 27), zumal der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglichst niedrig zu halten.
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02
    Das Betreuungsverhältnis rechtfertigt es nicht, dem Rechtsanwalt in Sachen des mittellosen Betreuten eine höhere Entschädigung aus der Staatskasse zu zahlen als gegenüber jedem anderen mittellosen Mandanten (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2001, 1642; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1346; Bayer ObLG a.a.O. ; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Auflage, § 1835 Rdziff. 9; Knittel, BtG, § 1835 BGB, Anm. 2.1. Rdziff. 27), zumal der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglichst niedrig zu halten.
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 683/11

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Geltendmachung eines

    Anders als vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern mit Wirkung zum 1. Juli 2005 (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom 21. April 2005, BGBl. I S. 1073), als der berufsmäßige Betreuer gemäß § 1836 Abs. 2 BGB in der bis 30. Juni 2005 geltenden Fassung nach erbrachten Stunden abrechnen konnte (vgl. zum Wahlrecht nach alter Rechtslage z.B. BayObLG NJW 2002, 1660, 1661; OLG Köln NJW-RR 2003, 712), kann der berufsmäßige Betreuer nun für berufsspezifische Tätigkeiten keine Erhöhung seiner (Pauschal-)Vergütung erreichen.
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Es sieht sich daran durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 26. Juni 2002 (veröffentlicht in NJW-RR 2003, 712 f.) gehindert.
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03

    BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen

    Das zulässige, insbesondere vom Landgericht zugelassene (§ 69e Satz 1, § 56g Abs. 5 Satz 2 FGG) Rechtsmittel ist dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da der Senat darüber nicht befinden kann, ohne von der auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 26.6.2002 (16 Wx 109/02 - NJW-RR 2003, 712) abzuweichen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 FGG).

    Das Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2003, 712) ist der Auffassung, dass in gleicher Weise auch im Verhältnis der Beratungshilfe zur Vergütung des Betreuers zu verfahren ist.

    Der Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde steht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 26.6.2002, NJW-RR 2003, 712, entgegen.

  • OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06

    Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe

    Zu der zum Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch umstrittenen Frage der Höhe der dem anwaltlichen Berufsbetreuer für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene zuzubilligenden Vergütung (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 2003, 712 und BayObLG FamRZ 2003, 1586) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (a.a.O.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen.
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06

    Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts

    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06

    Festsetzung von Aufwendungsersatz für einen Ergänzungsbetreuer; Abrechnung nach

    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 20 W 85/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer für mittellose

    10 Zu der früher in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage der Höhe des einem anwaltlichen Berufsbetreuer, Pfleger oder Vormund für berufsspezifische Dienste für mittellose Betroffene oder Mündel zuzubilligenden Aufwendungsersatzes (vgl. hierzu OLG Köln, NJW-RR 2003, 712, BayObLG FamRZ 2003, 1586; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195) hat der Bundesgerichtshof in seiner auf Vorlage des BayObLG (a.a.0.) am 20. Dezember 2006 ergangenen Entscheidung (NJW 2007, 844) zwischenzeitlich rechtsgrundsätzlich Stellung bezogen.
  • OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 165/03

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines "als Rechtsanwalt" im

    Für eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit kann ein Betreuer deshalb nicht die Regelgebührensätze beanspruchen, sondern lediglich die Gebühren für die Beratungshilfe gem. den §§ 131 ff BRAGO abrechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.06.2002 - 16 Wx 109/02 - NJW-RR 2003, 713 = OLGR 2003, 160 mit Nachweisen).
  • LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04

    Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts

    Das OLG Köln (NJW-RR 2003, 712) hat im Rahmen des Betreuungsrechts entschieden, dass der Rechtsanwalt lediglich die Gebühren für die Beratungshilfe gemäß §§ 131 ff. BRAGO abrechnen kann.
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag -

    Nach h.M. hat der anwaltliche Betreuer ein Wahlrecht, ob er für berufsspezifische Tätigkeiten eine Gebühr nach der BRAGO verlangt oder eine Vergütung als Betreuer beantragt (BayObLG AnwBl. 1994, 42 und BtPrax 1999, 29; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; OLG Frankfurt aaO; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 Rn. 52; Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 19; a.A. Zimmermann FamRZ 1998, 521/524 und Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1835 BGB Rn. 43).
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