Weitere Entscheidung unten: KG, 20.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.10.2002 - 6 W 1891/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3618
OLG Nürnberg, 10.10.2002 - 6 W 1891/02 (https://dejure.org/2002,3618)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.10.2002 - 6 W 1891/02 (https://dejure.org/2002,3618)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 6 W 1891/02 (https://dejure.org/2002,3618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung eines Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des Kostenvorschusses; Verletzung der Mitteilungspflicht eines Sachverständigen; Verletzung der Anzeigepflicht

  • Judicialis

    ZPO § 407a Abs. 3 Satz 2; ; ZSEG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 407a Abs. 3 S. 2; ZSEG § 3
    Entschädigung des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des Kostenvorschusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verletzung der Anzeigepflicht durch Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Mitteilungspflicht des Sachverständigen über voraussichtliche Kostenüberschreitung

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 407a Abs. 3 Satz 2; ZSEG § 3
    Entschädigung des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des Kostenvorschusses

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 407a Abs. 3 Satz 2; ZSEG § 3
    Kostenrecht: Entschädigung des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des Kostenvorschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 791
  • MDR 2003, 479
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97

    Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2002 - 6 W 1891/02
    b) Die schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht nach § 407 a Abs. 3 Satz 2 ZPO führt dann nicht zu einer Kürzung der Entschädigung, wenn bei Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, daß es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung der Tätigkeit des Sachverständigen gekommen wäre; dies muß allerdings positiv angenommen werden können, weil das Risiko der Unaufklärbarkeit den Sachverständigen trifft (vgl. BayObLGZ 1997, 353; Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., Rz. 10.1 und 10.2 zu § 3).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Diese von der Rechtsprechung (OLGR Bremen 2006, 150; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2005, Az. 10 W 98/04; OLGR Düsseldorf 2003, 263; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; OLG Koblenz ZfSch 2002, 134; BayObLG NJW-RR 1998, 1294; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht HVBG-INFO 1998, 2816: 10%; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen E-LSG B-021: 10%; OLG Köln MDR 1990, 559; Huber in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 407a Rdnr. 4 und 7; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 407a Rdnr. 3 und § 413 Rdnr. 6; je m. w. N.) festgelegte Grenze wird durch die Kostenrechnung des Antragstellers bei weitem überschritten.
  • OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18

    Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

    Erforderlich hierfür wäre aber nicht nur ein schuldhafter Verstoß, sondern auch, dass der Auftrag an den Sachverständigen bei Hinweis auf die erhöhten Kosten eingeschränkt oder zurückgenommen worden wäre (BayObLG NJW-RR 1998, 1294; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; Scheuch, a.a.O., Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 19.06.2012 - 1 W 30/12

    Sachverständigenvergütung: Unterlassener Hinweis des Sachverständigen auf eine

    Sie unterbleibt insbesondere in den Fällen, in denen davon ausgegangen werden kann, dass auch bei erfolgter Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen nicht eingeschränkt, oder ihre Fortsetzung nicht unterbunden worden wäre (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 791; Zöller-Greger, 29. Aufl. 2012, § 413 Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2005 - 10 W 98/04

    Kürzung der Entschädigung eines Sachverständigengutachters wegen fehlender

    Entgegen der Auffassung der Staatskasse ist nach Ansicht des Senats jedoch im Falle einer Vorschussüberschreitung die Entschädigung nicht auf den Betrag des eingezahlten Vorschusses zu kürzen; zuzubilligen ist dem Sachverständigen eine Überschreitung des Vorschussbetrages, die unterhalb der eine Mitteilungspflicht begründenden Erheblichkeitsgrenze liegt (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 2003, 479; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295).

    Im Regelfall wird eine Überschreitung des Auslagenvorschusses jedenfalls dann wesentlich sein, wenn die voraussichtliche Entschädigung um mehr als 20 bis 25 % über dem Vorschuss liegt (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 2003, 479; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295; Meyer/Höver/Bach, § 3 Rn. 7.2; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 407 a Rn. 3; für den Kostenanschlag beim Werkvertrag: Palandt-Sprau, BGB, 64. Aufl., § 650 Rn. 2).

  • LG Berlin, 11.07.2007 - 82 T 112/06
    Bei Schätzungen, die mit "bei etwa" oder "ca." angegeben werden, kann eine Überschreitung um bis zu 20 % noch hinnehmbar sein ( OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791 [OLG Nürnberg 10.10.2002 - 6 W 1891/02] ; MüKo-, ZPO, § 407a Rnr. 11).

    Die Feststellung, dass der Beweispflichtige sein Beweisangebot auch bei Kenntnis der höheren Kosten aufrecht erhalten hätte, muss positiv getroffen werden können, da das Risiko der Unaufklärbarkeit den Sachverständigen trifft ( BayObLG NJW-RR 98, 1294, 1295; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791).

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03

    Kostenschuldner in Antragsverfahren - Hinweispflicht des Sachverständigen auf

    bb) Bei einem Verstoß des Sachverständigen gegen die dargestellte Obliegenheit muss das Gericht gegebenenfalls die Vergütung des Sachverständigen kürzen (vgl. BayObLG aaO; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; Baumbach/Hartmann aaO).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2006 - 11 W 70/05

    Sachverständigenvergütung im selbstständigen Beweisverfahren( hier:

    Denn es kann ihm weder abverlangt werden, bei Annahme des Gutachtenauftrages die voraussichtlich entstehenden Sachverständigenkosten auf den Cent genau abzuschätzen, noch - während der gesamten Zeit seiner Bearbeitung - die angegebene Entschädigungsgrenze punktgenau im Blick zu haben und deren Überschreitung, so sie in dem angegebenen maßvollen Rahmen bleibt, sofort zu bemerken und anzuzeigen (mit dem gleichen Ergebnis, nämlich einer zu tolerierenden Überschreitung der Entschädigung um 20 bzw. 25 %, auch OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; OLG Hamburg MDR 1978, 238; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295; jeweils zu dem rechtlichen Gesichtspunkt des Sachverständigenentschädigungsrechts).
  • LG Osnabrück, 13.02.2013 - 3 OH 72/11

    Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten eines Sachverständigen bei schuldhafter

    Allerdings führt die schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht nach § 407 a Abs. 3 S. 2 ZPO dann nicht zu einer Kürzung der Entschädigung, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung der Tätigkeit des Sachverständigen gekommen wäre (OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 791).
  • KG, 04.05.2011 - 22 U 59/09

    Freiwillige Kürzung der Kosten bis zur Erheblichkeitsgrenze

    Selbst wenn die Parteien bei einem rechtzeitigen Hinweis des Sachverständigen auf die Klärung der Beweisfrage verzichtet hätten, ist die Sachverständigenvergütung nicht auf den eingezahlten Vorschussbetrag, sondern allenfalls auf 120% bis 125% dieses Betrages zu reduzieren (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652, 653; OLG Nürnberg, MDR 2003, 479).
  • LG Gießen, 15.01.2009 - 4 O 33/04

    Sachverständige: Folgen der Vorschussüberschreitung bei Insolvenz einer Partei

    Eine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht nach § 407 a Abs. 3 S. 2 ZPO führt dann nicht zu einer Kürzung der Entschädigung, wenn bei Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung der Tätigkeit des Sachverständigen gekommen wäre; dies muss allerdings positiv angenommen werden können, weil das Risiko der Unaufklärbarkeit den Sachverständigen trifft (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 03, 791).
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Rechtsprechung
   KG, 20.11.2002 - 24 U 9/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10285
KG, 20.11.2002 - 24 U 9/01 (https://dejure.org/2002,10285)
KG, Entscheidung vom 20.11.2002 - 24 U 9/01 (https://dejure.org/2002,10285)
KG, Entscheidung vom 20. November 2002 - 24 U 9/01 (https://dejure.org/2002,10285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kostenerstattung bei Festsetzung des Streitwerts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 791
  • MDR 2003, 294
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 03.04.1987 - 1 AR 44/86
    Auszug aus KG, 20.11.2002 - 24 U 9/01
    Auch im Beschwerdeverfahren über die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes ist die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten ausgeschlossen (Weiterführung von KG MDR 1987, 858 = JurBüro 1988, 327).

    Soweit bei Hartmann a. a. O. für die Erstattung außergerichtlicher Kosten eine Entscheidung des Kammergerichts in MDR 1987, 858 = JurBüro 1988, 327 für eine Gegenansicht zur Kostenerstattung fixiert wird, ist das Zitat in doppelter Hinsicht unzutreffend.

    Zum einen befasst sich die Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 3. April 1987 - 1 AR 44/86 -) nur mit dem Erwachsen von Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren, entscheidet, selbst aber nicht über die Erstattung außergerichtlicher Kosten.

    Nach Auffassung des hier entscheidenden Senats ist die Entscheidung KG MDR 1987, 858 über die Gerichtsgebühren hinaus dahin auszudehnen, dass § 25 Abs. 4 GKG insgesamt anwendbar ist, so dass auch die Erstattung außergerichtlicher Kosten ausgeschlossen ist.

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