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   OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03   

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https://dejure.org/2004,2598
OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03 (https://dejure.org/2004,2598)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.05.2004 - 5 U 41/03 (https://dejure.org/2004,2598)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 5 U 41/03 (https://dejure.org/2004,2598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch gegen einen Zahnarzt wegen Verletzung des nervus lingualis im Rahmen einer Zahnbehandlung; Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten in die Behandlung bei Unkenntnis eines Behandlungsrisikos

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847
    Pflicht des Zahnarztes zur Aufklärung über Risiko einer Nervschädigung bei Leitungsanästhesie

  • agz-rnk.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arztrecht - Klären Sie auch über seltene Risiken auf!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit der Betäubungsspritze Nerv geschädigt - Zahnarzt muss auch über seltenes Risiko aufklären, wenn gravierende Folgen drohen

  • dgkz.com PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für Zahnärzte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zahnärzte müssen auch über seltene Risiken aufklären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1026
  • MDR 2004, 1239
  • VersR 2005, 118
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
    Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet ( vgl. BGHZ 126, 386, 389 und BGH in VersR 1996, 330, 331 ).
  • OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
    Dazu hat das Landgericht auf die in VersR 1999, 1500 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart verwiesen.
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99

    Arzthaftung: Entbehrliche Aufklärung über zahnärztliche Leitungsanästhesie;

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
    Soweit der vom Landgericht bemühten Entscheidung des OLG Stuttgart ( ebenso OLG Zweibrücken VersR 2000, 892 ) eine andere Auffassung zugrunde liegt, steht das nicht in Einklang mit der zitierten und nach Auffassung des Senats überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93

    Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
    Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet ( vgl. BGHZ 126, 386, 389 und BGH in VersR 1996, 330, 331 ).
  • OLG Koblenz, 22.09.1987 - 3 U 1632/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
    Dabei wird nicht verkannt, dass der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in seinem Urteil vom 22. September 1987 ( 3 U 1632/86 in AHRS 1050/40 ) die Frage offen gelassen, jedoch gemeint hat, in derartigen Fällen sei der ärztliche Eingriffe von einer hypothetischen Einwilligung gedeckt, wenn der Patient ( dort ein Gesangslehrer ) bereits bei früheren Behandlungen entsprechende Injektionen erhalten habe.
  • OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 496/12

    Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären -

    Mag der im Fall der Klägerin eingetretene Dauerschaden auch ein seltenes Risiko sein, ist der Arzt gleichwohl auch insoweit aufklärungspflichtig, weil die Komplikation die weitere Lebensführung des Patienten besonders nachhaltig und tiefgreifend beeinträchtigen kann (vgl. Senatsurteil vom 13.05.2004 - 5 U 41/03 - in ZMGR 2004, 127-129 = NJW-RR 2004, 1026-1027 und MedR 2004, 502-504).
  • LG Dessau-Roßlau, 08.10.2013 - 4 O 662/11

    Zahnarzthaftung: Aufklärungsumfang bei Extraktion eines Weisheitszahnes;

    Wird der Hauptnerv des Unterkiefers erheblich verletzt, ist ein Schmerzensgeld von 10.000 ? angemessen (Symptome: irrevisibles Taubheitsgefühl bis zur Lippenmitte, langjährige Nachbehandlung, Bissverletzungen, chronische Schmerzen) (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 11. März 1998, 4 U 80/97; OLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 2004, 5 U 41/03;, LG Kassel, Urteil vom 7. Januar 1992, 9 O 3010/89; OLG München, Urteil vom 23. Juni 1994, 24 U 961/92).(Rn.29).

    Schädigung nervus alveolaris 3.500,00 ? OLG Nürnberg vom 06.09.1999 - 5 U 1739/99; Kiefernervschädigung - Sensibilitätsstörungen der Lippe - Druckschmerzen 4.000,00 ? OLG Schleswig, Urteil vom 11. März 1998 .- 4 U 80/97; Schädigung des nervus lingualis 6.000,00 ? OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.2004 - 5 U 41/03.

  • OLG Koblenz, 06.07.2012 - 5 U 496/12

    Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären -

    Mag der im Fall der Klägerin eingetretene Dauerschaden auch ein seltenes Risiko sein, ist der Arzt gleichwohl auch insoweit aufklärungspflichtig, weil die Komplikation die weitere Lebensführung des Patienten besonders nachhaltig und tiefgreifend beeinträchtigen kann (vgl. Senatsurteil vom 13.05.2004 - 5 U 41/03 - in ZMGR 2004, 127-129 = NJW-RR 2004, 1026-1027 und MedR 2004, 502-504).
  • OLG Jena, 26.04.2006 - 4 U 416/05

    Zur Haftung eines Praxisvertreters und Umkehr der Beweislast

    Es kann dahingestellt bleiben, ob stets eine Aufklärungspflicht über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung besteht (OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.2004, Az: 5 U 41/03 = VersR 2005, 118) oder nur dann, wenn die Leitungsanästhesie einhergeht mit einer operativen Entfernung von Weisheitszähnen, weil dann das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung erheblich höher liegt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.1998, Az: 14 U 69/97 = NJW-RR 1999, 751-752; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.02.2000, Az: 5 U 25/99 = VersR 2000, 892-893; entgegen der Auffassung des Landgerichts im angefochtenen Urteil sprechen sich das OLG Stuttgart und das OLG Zweibrücken nicht generell gegen eine Aufklärungspflicht aus).
  • OLG Köln, 06.10.2008 - 5 U 84/08

    Eine dauerhafte Schädigung des Nervus lingualis ist ein der Zahnextraktion nicht

    Die andere Wertung in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2005, 118) gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung, da schon nicht ersichtlich ist, worauf das OLG Koblenz seine Erkenntnisse gestützt hat, ob dem etwa wie richtigerweise hier eine überzeugende sachverständige Einschätzung zugrunde liegt.
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer

    Nach der Gegenauffassung muss ein Zahnarzt seinen Patienten auch über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil dem Patienten mit Ausfällen im Bereich der Injektionsstelle und der betroffenen Zungenhälfte sowie persistierenden Beschwerden ein seine weitere Lebensführung schwer belastendes Risiko droht (so insbesondere OLG Koblenz, VersR 2005, 118; so wohl auch OLG Karlsruhe, AHRS III, 4800/302, das eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung des Zahnarztes bereits über eine vorübergehende Schädigung des Nervus alveolaris annimmt.) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Zahnarzt jedenfalls bei der Extraktion eines Weißheitzahnes über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis aufzuklären hat (Senat, 3 U 35/87, Urteil vom 19.10.1987; Senat, AHRS III, 4800/308; ebenso OLG Hamburg, MDR 1998, 906; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546).
  • LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05

    Anforderungen an die Risikoaufklärung vor Leitungsanästhesie

    Eine Aufklärung über das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie ist daher notwendig (ebenso OLG Köln NJW-RR 1998, 1324, OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, anders OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751, das sich jedoch nicht mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzt).
  • OLG Köln, 07.11.2008 - 5 U 84/08

    Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Zahnextraktion

    Die andere Wertung in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2005, 118) gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung, da schon nicht ersichtlich ist, worauf das OLG Koblenz seine Erkenntnisse gestützt hat, ob dem etwa wie richtigerweise hier eine überzeugende sachverständige Einschätzung zugrunde liegt.
  • LG Dortmund, 04.05.2011 - 4 O 55/09

    Unterbliebene Aufklärung über die Risiken der Leitungsanästhesie führt auch bei

    Aus diesem Grunde ist in einer insbesondere die Schwere, die Dringlichkeit und die Alternativen des jeweiligen Eingriffs thematisierenden Anhörung des Patienten zu klären, ob er auch nach ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hätte (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, 1027).
  • LG Tübingen, 29.09.2010 - 8 O 64/08

    Zahnarzthaftung bei Nervenschädigung und mangelhafter Aufklärung

    Die Kammer braucht insoweit nicht zu entscheiden, ob die dauerhafte Schädigung des Nervus lingualis als Folge einer Leitungsanästhesie ein aufklärungspflichtiges Risiko darstellt (wegen der geringen Komplikationsraten verneinend: OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751; OLG Köln VersR 2009, 834; wegen der erheblich beeinträchtigenden Folgen bejahend OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2006, Az. 8 U 251/05) und ob der Beklagte einer etwaigen Aufklärungspflicht durch entsprechende Hinweise beim Eingriff am 04.10.2004 genügt hat.
  • OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 U 1300/11

    Anforderungen an die Befunderhebung vor der Entfernung von Weisheitszähnen wegen

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