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   KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03   

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KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03 (https://dejure.org/2004,2728)
KG, Entscheidung vom 15.04.2004 - 10 U 385/03 (https://dejure.org/2004,2728)
KG, Entscheidung vom 15. April 2004 - 10 U 385/03 (https://dejure.org/2004,2728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Offenlegung der Intimsphäre; Begrenzung des Rechts zur freien künstlerischen Betätigung; Bewusste Veränderungen des wirklichen Geschehens

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Meere

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 2, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § ... 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO §§ 916 ff.; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; ZPO § 940; ; BGB § 242; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 2

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Rechtliche Grenzen der Literatur?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer natürlichen Person durch Verwendung intimer Details im Zusammenhang mit der Darstellung einer Romanfigur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Rechtliche Grenzen der Literatur?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3639 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1415
  • afp 2004, 371
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Vielmehr sind darüber hinaus bereits bei der Prüfung, ob überhaupt tatbestandsmäßig eine rechtswidrige Persönlichkeitsbeeinträchtigung vorliegt, auch die weiteren Wertentscheidungen des Verfassungsgebers heranzuziehen, die sich gerade bei der verfassungskonformen Auslegung von Generalklauseln auswirkt (BGHZ 50, 133-147 m. w. Nw.) und die nicht erst unter dem Gesichtspunkt eines besonderen Rechtfertigungsgrundes zu berücksichtigen sind.

    Mit der Einordnung des in Rede stehenden Romans "Meere" als Kunstwerk ist sowohl der Autor A N H in seiner persönlichen Freiheit geschützt, sich künstlerisch zu betätigen und die Ergebnisse des Schaffens der Öffentlichkeit bekanntzumachen (BGHZ 50, 133-147 m.w.Nw.) als auch der Wirkbereich der Verfügungsbeklagten als Verleger des Autors (BVerfG in NJW 1971, 1645, 1646).

    Nimmt der Künstler im Falle der Charakterisierung einer Person bewusst derartige Veränderungen des wirklichen Geschehens vor, dann kann und muss von ihm erwartet werden, dass er im Interesse des verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechts die Anknüpfung an das Vorbild unerkennbar macht (BGHZ 50, 133-147).

    Sie widerspricht auch der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 50, 133 ff.), wonach dann, wenn eine Meinungsäußerung in die Form eines Kunstwerkes gekleidet ist, der Freiheitsspielraum gegenüber der Persönlichkeitssphäre eines Betroffenen weiter zu ziehen sein kann als bei solchen Meinungsäußerungen, die nicht den Rang eines Kunstwerkes erreichen.

  • OLG München, 10.12.2002 - 14 U 274/02
    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Daraus kann indes nicht geschlossen werden, dass sie der Angelegenheit selbst keine besondere Eilbedürftigkeit beigemessen habe, sondern zunächst die Veröffentlichung abwarten wollte (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1993, 154; OLG Hamm, OLGR 1997, 219; OLG München MMR 2003, 270).
  • LG München I, 23.04.2003 - 9 O 3969/03

    Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Billers Roman "Esra"

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Der von dem Landgericht München (ZUM 2003, 692, 693) geäußerten Auffassung, dass die Intimsphäre einen absoluten Schutz gegenüber der Kunstfreiheit genießt, ist dabei nicht zu folgen.
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (in NJW 1971, 698, 700 - allerdings zu einer Bildveröffentlichung, die sich deutlich von einer verbalen Beschreibung unterscheidet) genügt es, wenn der Betroffene begründeten Anlass hat, er könne erkannt werden.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Mit der Einordnung des in Rede stehenden Romans "Meere" als Kunstwerk ist sowohl der Autor A N H in seiner persönlichen Freiheit geschützt, sich künstlerisch zu betätigen und die Ergebnisse des Schaffens der Öffentlichkeit bekanntzumachen (BGHZ 50, 133-147 m.w.Nw.) als auch der Wirkbereich der Verfügungsbeklagten als Verleger des Autors (BVerfG in NJW 1971, 1645, 1646).
  • OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99

    Veröffentlichung eines Buches in Satireform über ein real existierendes

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Auch wenn der Grad der Verfremdung der handelnden Personen vergleichsweise gering ist, wie sich insbesondere an den oben dargestellten Parallelen der Figur "Irene" zu der Verfügungsklägerin zeigt, ist doch jedenfalls das Bemühen um einen schöpferischen Prozess zu erkennen, Dasein von und in der Realität zu klären, indem der Autor seine subjektiven Erfahrungen aus der Realität in den Roman einbringt (vgl. OLG Hamm OLGR 2002, 201, 204).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1980 - 2 U 152/79
    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 1996, 201-202; KGR Berlin 2001, 216-218; OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2002, 153-154; OLG Düsseldorf 2. Zivilsenat Urteil vom 6. März 1980, Az: 2 U 152/79) und damit zu erkennen gibt, dass es ihm "mit der Sache nicht so eilt" (OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2002, 153-154).
  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 1996, 201-202; KGR Berlin 2001, 216-218; OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2002, 153-154; OLG Düsseldorf 2. Zivilsenat Urteil vom 6. März 1980, Az: 2 U 152/79) und damit zu erkennen gibt, dass es ihm "mit der Sache nicht so eilt" (OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2002, 153-154).
  • OLG Frankfurt, 15.01.1993 - 6 W 151/92

    Begriff der Eilbedürftigkeit

    Auszug aus KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
    Daraus kann indes nicht geschlossen werden, dass sie der Angelegenheit selbst keine besondere Eilbedürftigkeit beigemessen habe, sondern zunächst die Veröffentlichung abwarten wollte (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1993, 154; OLG Hamm, OLGR 1997, 219; OLG München MMR 2003, 270).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    (2) Das Buch greift daher unabhängig davon, ob die vom Autor geschilderten zahlreichen Einzelheiten des Sexuallebens und des Abtreibungsversuchs der Romanfigur Esra eine Entsprechung im Leben der Klägerin zu 1 haben, in unzulässiger Weise in deren Intim- bzw. Privatsphäre ein (vgl. auch Wegner/Wallenfels/Kaboth, aaO, Kap. 3, Rdn. 107; KG, NJW-RR 2004, 1415, 1416; LG Berlin, AfP 2004, 287, 291 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 14 W 10/06

    Kannibale von Rotenburg

    Ob tatbestandsmäßig eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, oder ob der Eingriff von dem Betroffenen geduldet werden muss, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen (BGH Urteil vom 21.06.2005 - NJW 2005, 2844 ff - Esra; KG Urteil vom 15.04.2004 - NJW-RR 2004, 1415 ff; BVerfG Urteil vom 24.02.1971 - BVerfGE 30, 173 ff - Mephisto - BVerfG Urteil vom 05.06.1973 - BVerfGE 35, 202 ff - Lehbach I -).
  • LG Köln, 14.02.2007 - 28 O 292/06

    Verstoß der Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung eines dramatischen

    Ausreichend ist insoweit die Erkennbarkeit für Personen aus der nahen persönlichen Umfeld der Betroffenen (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415; BGH NJW 2005, 2844 - Esra; LG Hamburg, Beschluss v. 29.08.2006 - 324 O 392/06; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 7.14 f.; Palandt, BGB, § 823 Rn. 94 m.w.N.).

    Für die Frage, ob die Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung zulässig ist oder rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte der Beklagten oder ihrer Tochter eingreift, ist daher eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Tochter der Beklagten vorzunehmen (vgl. hierzu KG NJW-RR 2004, 1415; BGH NJW 2005, 2844 - Esra).

    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein Porträt des Urbilds gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (BGH NJW 2005, 2844 - Esra; OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 - Kannibale; ähnlich auch KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei Verstorbenen - anders als bei lebenden Personen - in gewissen Grenzen zulässig ist, Vorgänge aus dem Intimbereich zu schildern (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415; BGH GRUR 1968, 552 - Mephisto).

  • OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung, dass ein Bühnenwerk

    Gemessen an diesen Abwägungskriterien und den ergänzend zu berücksichtigenden, in der Rechtsprechung zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Lebender entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BVerfG - 1 BvR 536/72- Beschluss vom 5.6.1973 (Lebach I); BVerfG - BvR 755/98- Beschluss vom 25.11.1999 (Lebach II); BGH NJW 2005, 2844 ff ("Esra"); KG NJW-RR 2004, 1415 ("Meere"); OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 ("Rotenburg"); OLG Hamburg (AfP 2007, 143ff "Contergan") wird nach Auffassung des Senats der Achtungsanspruch der verstorbenen Tochter der Beklagten durch das Bühnenstück "D" rechtswidrig verletzt, weil es das Intimleben der Tochter in unzulässiger Weise vor der Öffentlichkeit ausbreitet und das Lebensbild der Tochter durch die Darstellung der Figur "E" schwerwiegend entstellt.

    Auch wenn von diesem Grundsatz im Rahmen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes wegen dessen geringerer Reichweite in Einzelfällen abgewichen werden darf (vgl. dazu BGH NJW 1968, 1773, 1776; KG NJW-RR 2004, 1415), gilt hier nicht deshalb eine Ausnahme, weil letztlich das Sexualverhalten der Tochter Auslöser für ihre Ermordung war.

  • KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09

    Grenzen der Presseberichterstattung über ein Mitglied der erfolgreichsten

    Das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass wegen der besonderen Nähe zur Menschenwürde ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (s.a. KG NJW-RR 2004, 1415 - 10. ZS).
  • OLG München, 14.09.2007 - 18 W 1902/07

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen der Zeitgeschichte bei

    Die Privat-, Intim- und Geheimsphäre muss beachtet werden (KG, AfP 2004, 371 - "Meere" - OLG Hamburg, aaO. - Aus nichtigem Anlass - BGH, aaO. Esra -).
  • LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06

    Ausstrahlung eines Films über einen Straftäter

    Die Grenze des Zulässigen ist allerdings nicht erst bei einer einseitigen Horrordarstellung überschritten, sondern bereits dann, wenn das Lebensbild einer bestimmten Person, die deutlich erkennbar als Vorbild gedient hat, durch frei erfundene Zutaten grundlegend negativ entstellt wird, ohne dass dies als satirische oder sonstige Übertreibung erkennbar ist (KG, Urt. v. 15.04.2004, NJW-RR 2004, 1415, Abs.-Nr. 27 bei juris).
  • OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 W 22/06

    Theaterstück "Ehrensache" wird in Hagen verboten

    Je weiter durch ein Kunstwerk die Intimssphäre einer Person betroffen ist, um so größer ist das Bedürfnis nach Verfremdung gegenüber dem realen Vorbild (vgl. KG, NJW-RR 2004, S. 1415).
  • LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06

    Rechtliche Ausgestaltung des Unterlassungsanspruchs bzgl. der Aufführung des

    Je weiter dabei durch ein Kunstwerk die Intimsphäre einer Person betroffen ist, um so größer ist das Bedürfnis nach Verfremdung gegenüber dem realen Vorbild (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415).
  • LG Hagen, 09.05.2006 - 4 O 82/06
    Je weiter durch ein Kunstwerk die Intimsphäre einer Person betroffen ist, um so größer ist das Bedürfnis nach Verfremdung gegenüber dem realen Vorbild (vgl. KG, NJW-RR 2004, S. 1415).
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