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   BGH, 29.07.2004 - III ZR 293/03   

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https://dejure.org/2004,1911
BGH, 29.07.2004 - III ZR 293/03 (https://dejure.org/2004,1911)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2004 - III ZR 293/03 (https://dejure.org/2004,1911)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - III ZR 293/03 (https://dejure.org/2004,1911)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Subunternehmervertrages über Bewachungsdienstleistungen mit Dauerschuldcharakter; Vereinbarkeit einer formularmäßigen Bestimmung eines wichtigen Grundes mit dem Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG)

  • Judicialis

    AGBG § 9 Bd; ; AGBG § 9 Ci

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung eines wichtigen Kündigungsgrundes in einem Subunternehmervertrag über Bewachungsdienstleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - SubU-AGB-Klausel: Kündigung bei Ende d. Hauptvertrags - wirksam?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindung der Kündigung eines Subunternehmervertrags an Beendigung des Hauptvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Kündigung von Subunternehmerverträgen wegen Wegfalls des Hauptvertrags

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung von Subunternehmerverträgen wegen Wegfall des Hauptvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtfertigt Beendigung des Hauptvertrages eine Kündigung des Subunternehmervertrages? (IBR 2005, 67)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1498
  • MDR 2005, 82
  • MDR 2006, 1151 (Ls.)
  • NZBau 2004, 610 (Ls.)
  • MMR 2004, 750
  • DB 2005, 721 (Ls.)
  • BauR 2004, 1943
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90

    Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen

    Auszug aus BGH, 29.07.2004 - III ZR 293/03
    Dieses Verbot der Rückführung unwirksamer Klauseln auf einen zulässigen Inhalt - dazu gehört insbesondere die Beschränkung ihrer Anwendbarkeit auf einen Bereich, in dem sie der Inhaltskontrolle standhalten würden - gilt auch im kaufmännischen Verkehr (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 293/90 = NJW 1993, 1786, 1787 m.zahlr.w.N.).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BGH, 29.07.2004 - III ZR 293/03
    Die Prüfung der Frage, ob die Klausel die Klägerin als den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 9 Abs. 1 AGBG), orientiert sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daran, ob der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 3. November 1999 - VIII ZR 269/98 = NJW 2000, 1110, 1112 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus BGH, 29.07.2004 - III ZR 293/03
    Dies würde gegen das Verbot der "geltungserhaltenden Reduktion" verstoßen, welches besagt, daß es nach Wortlaut und Zweck der Vorschriften des AGB-Gesetzes nicht möglich ist, Klauseln, die nur zum Teil gegen das AGB-Gesetz verstoßen, mit eingeschränktem Inhalt aufrechtzuerhalten (BGHZ 86, 284, 297 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1998 - III ZR 261/97

    Frist für die außerordentliche Kündigung selbständiger Dienstverhältnisse

    Auszug aus BGH, 29.07.2004 - III ZR 293/03
    Diese Frist gilt auch für selbständige Dienstverhältnisse (Senatsurteil vom 19. November 1998 - III ZR 261/97 = NJW 1999, 355).
  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 258/07

    Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und

    Das rechtfertigt aber auch im unternehmerischen Verkehr nicht eine Klausel, die den Rücktritt auch für den Fall gestattet, dass der Leasinggeber selbst oder der im Rahmen der Erfüllung der ihm obliegenden Gebrauchsüberlassungspflicht als sein Erfüllungsgehilfe (§ 278 Satz 1 BGB) tätige Lieferant (Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, WM 2005, 756, unter II 2 a m.w.N.) die Verzögerung der Erstellung und Abnahme des Leasinggegenstandes über den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hinaus zu vertreten hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 342/81, NJW 1983, 1320, unter II 4 a; BGH, Urteil vom 29. Juli 2004 - III ZR 293/03, NJW-RR 2004, 1498, unter I 2 c).
  • OLG Celle, 18.11.2021 - 8 U 123/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung; Behördlich angeordnete

    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Vertragsgestaltung die Eigeninteressen des Verwenders gegenüber den Interessen des Vertragspartners ohne rechtfertigenden Grund unverhältnismäßig stark zur Geltung bringt, ohne dass dies durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2004 - III ZR 293/03).
  • OLG Celle, 01.07.2021 - 8 U 5/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung für Ausfallschäden aufgrund

    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Vertragsgestaltung die Eigeninteressen des Verwenders gegenüber den Interessen des Vertragspartners ohne rechtfertigenden Grund unverhältnismäßig stark zur Geltung bringt, ohne dass dies durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2004 - III ZR 293/03).
  • FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 540/13

    Voraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung wegen einer

    Nach deutschem Recht hätte sich der Kläger bei dieser Sachlage wieder von dem Subunternehmervertrag lösen und sich dabei jedenfalls auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes -BGH- vom 29. Juli 2004 III RZR 293/03, NJW-RR 2004, 1498, unter I.2.b; s. ferner § 313 BGB).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH in NJW-RR 2004, 1498 wirken sich etwaige Leistungsstörungen auf der Ebene des Hauptauftrages bei derartig gestuften Vertragsverhältnissen grundsätzlich auch auf den Subunternehmervertrag aus und der Subunternehmer kann sich bei einem Wegfall des Hauptvertrages grundsätzlich auch ohne ausdrückliche entsprechende Vereinbarung von dem Subunternehmervertrag lösen, sei es unter Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. § 313 BGB), sei es ggf. über ein Kündigungsrecht nach § 626 BGB.

  • OLG Celle, 08.07.2021 - 8 U 61/21

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung wegen Einnahmeausfällen

    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Vertragsgestaltung die Eigeninteressen des Verwenders gegenüber den Interessen des Vertragspartners ohne rechtfertigenden Grund unverhältnismäßig stark zur Geltung bringt, ohne dass dies durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2004 - III ZR 293/03).
  • OLG Celle, 02.09.2021 - 8 U 119/21

    Eintrittspflicht einer Betriebsschließungsversicherung anlässlich der

    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Vertragsgestaltung die Eigeninteressen des Verwenders gegenüber den Interessen des Vertragspartners ohne rechtfertigenden Grund unverhältnismäßig stark zur Geltung bringt, ohne dass dies durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2004 - III ZR 293/03).
  • OLG Hamm, 19.05.2022 - 21 U 18/21

    Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns aus einem Bauvertrag; Kein Anspruch auf

    Das Verbot der Rückführung unwirksamer Klauseln auf einen zulässigen Inhalt gilt auch im kaufmännischen Verkehr (BGH, NJW-RR 2004, 1498).
  • OLG Köln, 17.07.2009 - 19 U 20/09

    Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Kündigung eines Zuliefervertrages

    Der Streitfall ist vergleichbar mit dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 29.07.2004 - III ZR 293/03 - (NJW-RR 2004, 1498) zugrunde lag.
  • OLG Celle, 26.08.2021 - 8 U 70/21
    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Vertragsgestaltung die Eigeninteressen des Verwenders gegenüber den Interessen des Vertragspartners ohne rechtfertigenden Grund unverhältnismäßig stark zur Geltung bringt, ohne dass dies durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2004 - III ZR 293/03 ).
  • LG Düsseldorf, 17.08.2022 - 41 O 61/21
    Grundsätzlich kann die Kündigung des Hauptvertrages in einem gestuften Dienstleistungsverhältnis einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB für die Kündigung des Vertrages mit dem Subunternehmer darstellen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1498).
  • LG Augsburg, 16.02.2022 - 93 O 1667/21

    Auslegung von Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen,

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