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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.03.2003 - I-8 U 83/02   

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https://dejure.org/2003,13767
OLG Düsseldorf, 27.03.2003 - I-8 U 83/02 (https://dejure.org/2003,13767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2003 - I-8 U 83/02 (https://dejure.org/2003,13767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2003 - I-8 U 83/02 (https://dejure.org/2003,13767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Nachprüfung der Entscheidung des Operateurs über die Operationsmethode; Zeitpunkt einer Revisionsoperation; Vertrauen des behandelnden Arztes auf durch einen hinzugezogenen Arzt oder Pathologen erhobene Befunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 22
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 20.12.2017 - 4 U 966/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beratung einer Schwangeren über die

    Es gilt vorliegend der Grundsatz der horizontalen Arbeitsteilung, wonach der hinzugezogene Arzt einen eigenständigen Pflichtenkreis hat und sich umgekehrt der Arzt, der auf seinem Fachgebiet den Patienten an einen besonderen Fachmann überweist, sich im Grundsatz darauf verlassen kann, dass der hinzugezogene Facharzt sämtliche notwendigen Maßnahmen selbst ergreift (BGH, MDR 1994, 993; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003, 8 U 83/02; OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2004, Az. 3 U 127/02; Martis/Winkhart, aaO., Rz. A 266 m.w.N.).

    Nur wenn Zweifel an der Richtigkeit der ihm übermittelten Diagnosen und sonstigen Informationen bestehen, muss er dem von sich aus nachgehen (BGH, Urteil vom 28.05.2002 - VI 42/01; OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001, 1 U 63/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003, 8 U 83/02; OLG Jena, Urteil vom 15.10.2008, Az. 4 U 990/06).

  • OLG Dresden, 19.03.2021 - 4 W 72/21

    Schadensersatzanspruch aus Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers Gutachten

    Solange keine offensichtlichen Qualifikationsmängel oder Fehlleistungen erkennbar sind, darf er sich grundsätzlich darauf verlassen, dass der Kollege seine Aufgabe mit der gebotenen Sorgfalt erfüllt und sämtliche notwendigen Maßnahmen selbst ergreift (BGH, MDR 1994, 993; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003, 8 U 83/02; OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2004, Az. 3 U 127/02; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.1997, Az. 14 U 59/96, juris, Ls. 2).

    Nur wenn Zweifel an der Richtigkeit der ihm übermittelten Diagnosen und sonstigen Informationen bestehen, muss er dem von sich aus nachgehen (BGH, Urteil vom 28.05.2002 - VI 42/01; Senat, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 4 U 966/17 -, Rn. 31, juris; OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001, 1 U 63/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003, 8 U 83/02; OLG Jena, Urteil vom 15.10.2008, Az. 4 U 990/06).

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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 28.01.2003 - 4 S 4115/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22263
LG Augsburg, 28.01.2003 - 4 S 4115/02 (https://dejure.org/2003,22263)
LG Augsburg, Entscheidung vom 28.01.2003 - 4 S 4115/02 (https://dejure.org/2003,22263)
LG Augsburg, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 4 S 4115/02 (https://dejure.org/2003,22263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung wegen Zweifel an der Richtigkeit der vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Vorschäden schaden nicht immer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 22
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    b) Daraus folgt für die Fälle eines (zunächst) verschwiegenen, mit dem geltend gemachten Schaden ganz oder teilweise deckungsgleichen Vorschadens, daß ein Ersatzanspruch nur insoweit besteht, als der geltend gemachte Zweitschaden technisch und rechnerisch eindeutig von dem Vorschaden abgrenzbar ist (so der Senat in stRspr., zuletzt Urt. v. 22.04.2005 - 10 U 5880/04; ebenso OLG Hamm a.a.O. [i. Erg.]; LG Augsburg NJW-RR 2004, 22; LG Wuppertal SP 2005, 197).
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