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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.06.2003 - 9 U 82/01   

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https://dejure.org/2003,2971
OLG Naumburg, 17.06.2003 - 9 U 82/01 (https://dejure.org/2003,2971)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.06.2003 - 9 U 82/01 (https://dejure.org/2003,2971)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 9 U 82/01 (https://dejure.org/2003,2971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 539; ; BGB § 544 a.F.; ; BGB § 557 a.F.; ; BGB § 557 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags über gewerbliche Räume wegen Gesundheitsgefährdung (hier: überhöhte durchschnittliche Innentemperaturen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 299 (Ls.)
  • NZM 2004, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.10.1994 - 7 U 132/93

    Vertragsmäßiger Zustand der Mietsache; Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2003 - 9 U 82/01
    Ein die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigender Mangel der Mietsache kann in einer lang andauernden Überhitzung von Räumen liegen (OLG Köln MDR 1993, 973, 974; OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf OLGR 1998, 277; Senat, Urteil vom 19.9.2000 - 9 U 72/00 - OLG Rostock NJW-RR 2001, 802).
  • OLG Rostock, 29.12.2000 - 3 U 83/98

    Voraussetzungen eines Sachmangels aufgrund zu hoher Innentemperatur vermieteter

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2003 - 9 U 82/01
    Ein die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigender Mangel der Mietsache kann in einer lang andauernden Überhitzung von Räumen liegen (OLG Köln MDR 1993, 973, 974; OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf OLGR 1998, 277; Senat, Urteil vom 19.9.2000 - 9 U 72/00 - OLG Rostock NJW-RR 2001, 802).
  • OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02

    Abmahnung vor Kündigung eines Mietvertrags wegen Überhitzung der Räume

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2003 - 9 U 82/01
    Ob einer Kündigung auch wegen Gesundheitsgefährdung jedenfalls dann eine Abmahnung vorausgehen muss, wenn die Kündigung bei Überhitzung von Räumen außerhalb der Sommermonate erfolgt (Senat, Urteil vom 24.9.2002 - 9 U 44/02 - [W&M 2003, 144]), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • OLG Köln, 28.10.1991 - 2 U 185/90

    Überhitzung der Mieträume durch Sonneneinstrahlung als Mangel

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.2003 - 9 U 82/01
    Ein die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigender Mangel der Mietsache kann in einer lang andauernden Überhitzung von Räumen liegen (OLG Köln MDR 1993, 973, 974; OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf OLGR 1998, 277; Senat, Urteil vom 19.9.2000 - 9 U 72/00 - OLG Rostock NJW-RR 2001, 802).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 2 U 106/06

    Mangel der Mietsache: Aufheizung aufgrund Sonneneinstrahlung von nicht

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1995), des Oberlandesgerichts Rostock (NJW-RR 2001, 802), des Oberlandesgerichts Naumburg (NJW-RR 2004, 299) und des Landgerichts Bielefeld (AiB 2003, 752) ausdrücklich nicht an.

    Eine exorbitante Aufheizung auf 35 bis 40°, wie sie in den vom 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt am 17.6.2003 (NJW-RR 2004, 299) oder des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf am4.6.1998 (NJW-RR 1998, 1308) entschiedenen Fällen - jeweils Ladengeschäfte betreffend, die in der Regel schlechter zu belüften sind als Büroräume in oberen Geschossen - zugrunde lag, die außerhalb des Erwartungshorizonts eines Mieters liegen mag und die eine Nichteinhaltung der Anforderungen der DIN 4108-2 indizieren könnte, war weder nach dem von der Klägerin noch nach dem vom Landgericht eingeholten Gutachten feststellbar.

  • OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06

    Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

    Danach müssen die Räume so beschaffen sein, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen nicht aufgrund des Bauzustandes in unzuträglicher Weise beeinträchtigt werden (vgl. OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143).

    Dabei kann dahin stehen, ob das daraus folgt, dass die Räume aufgrund des Mietzwecks so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und aus diesem Grund den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden muss (so etwa OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; LG Bielefeld, AiB 2003, 752) oder ob diese Bestimmungen für die Beurteilung der Frage, wann eine dem Mietzweck widersprechende Überhitzung vorliegt, heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; KG, GE 2003, 48).

  • OLG Karlsruhe, 17.12.2009 - 9 U 42/09

    Mangelhaftigkeit von Gewerbemieträumen im Hinblick auf die Innentemperaturen bei

    Die Entscheidungen des OLG Naumburg (NJW-RR 2004, 299 ) und des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1998, 1308) betreffen mithin eine andere Fallgestaltung.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 134/99

    Mietminderung bei Undichtigkeit des Dachs über dem Lichthof eines Möbelhauses,

    In diesem Zusammenhang kann der Meinungsstreit zu der umstrittenen Frage, ob in Anlehnung an die Arbeitsstättenverordnung bzw. die DIN 1946 eine Raumtemperatur zu fordern ist, die bei einer Außentemperatur von bis zu 32°C nicht über 26°C liegt und bei höheren Außentemperaturen diese mindestens um 6°C unterschreitet, dahinstehen (vgl. hierzu: OLG Hamm NJW-RR 1995, 143; OLG Köln WuM 1995, 35; OLG Rostock NJW 2001, 2339; KG GE 2003, 48; OLG Naumburg NZM 2004, 343; OLG Düsseldorf, 24. Zivilsenat, OLGR 2007, 540 f.; zur Kritik: Stellungnahme der ständigen Konferenz der Bauphysik - Professoren an wissenschaftlichen Hochschulen, Bauphysik 1997, 97; Busse NJW 2004, 1982 f. unter Hinweis auf § 3 IV der Energieeinsparverordnung vom 16.11.2001; Harms ZMR 2007, 432 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 13.10.2009 - 9 U 45/09

    Rechte des Mieters von Arbeitsräumen bei übermäßiger Aufheizung aufgrund einer

    Die lang andauernde Überhitzung von Räumen kann dabei einen Mangel der Mietsache darstellen (vgl. OLG Köln, MDR 1993, 973, 974; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; OLG Düsseldorf; OLGR 1998, 277; Senat, Urteil vom 19. September 2000, 9 U 72/00; Senat, Urteil vom 17. Juni 2003, 9 U 82/01; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 802 ) und eine Gesundheitsgefährdung darstellen.
  • LSG Sachsen, 29.04.2013 - L 2 U 25/12

    Zur Frage der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei Vorliegen

    Hiergegen hat die Klägerin am 05.04.2001 Klage erhoben (Verfahren S 9 U 82/01).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 1 W 11/03   

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https://dejure.org/2003,4200
OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 1 W 11/03 (https://dejure.org/2003,4200)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.2003 - 1 W 11/03 (https://dejure.org/2003,4200)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2003 - 1 W 11/03 (https://dejure.org/2003,4200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 3 ZPO, § 4 ZPO, § 9 ZPO, § 15 GKG
    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert für mietbedingte Schadensersatzansprüche zwischen Vermietern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Gebührenstreitwerts bei einer auf künftige wiederkehrende Leistungen als Schadensersatz wegen Mietausfalls gerichteten Klage

  • Judicialis

    GKG § 15; ; GKG § 16 analog; ; ZPO § 3; ; ZPO § 9

  • rechtsportal.de

    GKG § 15; GKG § 16 analog; ZPO § 3; ZPO § 9
    Zum Gebührenstreitwert nach § 16 GKG bei wiederkehrenden Leistungen als Schadensersatz wegen Mietausfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 299
  • NZM 2004, 159
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 27.04.1992 - 11 W 22/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 1 W 11/03
    Zwar wird in der Rechtsprechung erwogen, dass bei Schadensersatzansprüchen, die lediglich an die in den §§ 16 ff GKG aufgeführten besonderen wiederkehrenden Ansprüche als Schadensbemessungsfaktoren anknüpfen, diese speziellen Vorschriften nicht anwendbar seien, sondern auf § 9 ZPO - mit einem Wert des Dreieinhalbfachen des jährlichen Bezuges der Leistung als Ausgangspunkt - zurückgegriffen werden müsse (OLG Köln JurBüro 1992, 698).
  • BGH, 11.08.2004 - XII ZR 101/01

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren betreffend

    Bei einer auf künftig wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage ist zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten, ob sich in diesem Fall der Streitwert nach §§ 16 Abs. 1, 17 GKG a.F. oder § 9 ZPO bestimmt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 299; OLG Köln, JurBüro 1992, 698).
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Rechtsprechung
   LG München II, 25.08.2003 - 12 T 4445/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25330
LG München II, 25.08.2003 - 12 T 4445/03 (https://dejure.org/2003,25330)
LG München II, Entscheidung vom 25.08.2003 - 12 T 4445/03 (https://dejure.org/2003,25330)
LG München II, Entscheidung vom 25. August 2003 - 12 T 4445/03 (https://dejure.org/2003,25330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 299 (Ls.)
  • NZM 2004, 96 (Ls.)
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