Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 13.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4162
OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03 (https://dejure.org/2003,4162)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 8 U 61/03 (https://dejure.org/2003,4162)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 8 U 61/03 (https://dejure.org/2003,4162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 1 VVG; § 818 Abs. 3 BGB; § 9 AGBG
    Merkmale der Aufnahmefähigkeit in einen bestimmten Versicherungstarif ; Anfängliches Fehlen der Versicherungsfähigkeit; Kenntnis einer Partei von der fehlenden Versicherungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Merkmale der Aufnahmefähigkeit in einen bestimmten Versicherungstarif ; Anfängliches Fehlen der Versicherungsfähigkeit; Kenntnis einer Partei von der fehlenden Versicherungsfähigkeit

  • Judicialis

    MB/KT 94 § 15a; ; BGB § 313 n. F.; ; VVG § 12

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 313; VVG § 12; MBKT 94 § 15 Buchst. a
    Anspruch des Versicherers aus § 313 BGB auf Rückforderung gewährter Leistungen bei anfänglichem Fehlen der Versicherungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT 94 § 15a; BGB § 313 (n.F.); VVG § 12
    Rückforderungsanspruch des Versicherers bei anfänglichem Fehlen der Versicherungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Irrige Annahme der Selbständigkeit des Versicherungsnehmers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Scheinselbstständiger" muss Krankentagegeld zurückzahlen - Gericht erklärte den Mann zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 319
  • VersR 2004, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Köln, 19.09.1984 - 24 O 64/83

    Provisionsabgabeverbot, Begünstigungsverbot

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
    Jedenfalls kommt nämlich ein Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn die Parteien sich bei Vertragsschluss in einem beiderseitigen subjektiven Irrtum befinden, d.h. fälschlich davon ausgehen, dass die versicherte Person die Merkmale der Aufnahmefähigkeit in einen bestimmten Tarif erfüllt (LG Köln VersR 1985, 384, 385; Bach/Moser, § 2 MB/KK Rdnr. 29; Prölss/Martin, § 2 MB/KT Rdnr. 2; vom Grunde auch OLG Köln VersR 1990, 770, 771).

    Die beiderseitige Unkenntnis dieses Umstandes führt lediglich zur Anwendung der Regeln über das Fehlen der Geschäftsgrundlage, während umgekehrt gerade die Kenntnis einer Partei von der fehlenden Versicherungsfähigkeit eine Vertragsanpassung grundsätzlich ausschließt (OLG Köln VersR 1990, 769, 771; LG Köln VersR 1985, 384, 385).

  • OLG Köln, 14.09.1989 - 5 U 245/88

    Anspruch auf Krankentagegeld; Versicherungsfähigkeit des Anspruchsinhabers;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
    Hieraus wird überwiegend geschlossen, dass die Regelung nicht anwendbar ist, wenn die Versicherungsfähigkeit von Beginn an gefehlt hat (OLG Köln VersR 1990, 769, 770; Bach/Moser, a.a.O., Rdnr. 9; § 2 MB/KT Rdnr. 9; § 2 MB/KK Rdnr. 27 - 29).

    Die beiderseitige Unkenntnis dieses Umstandes führt lediglich zur Anwendung der Regeln über das Fehlen der Geschäftsgrundlage, während umgekehrt gerade die Kenntnis einer Partei von der fehlenden Versicherungsfähigkeit eine Vertragsanpassung grundsätzlich ausschließt (OLG Köln VersR 1990, 769, 771; LG Köln VersR 1985, 384, 385).

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
    Neben diesem vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung nicht geschuldeter Leistungen kommt ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB nicht in Betracht (BGH VersR 1992, 479, 480).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem Eintritt künftiger Umstände, auf denen sich der Geschäftswille aufbaut (BGH NJW 1982, 2184, 2185).
  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93

    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
    Maßgebend ist hierfür die Kenntnis der Umstände, aus denen sich die Forderung ergibt (BGH VersR 1994, 337, 338).
  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03
    In dieser Fassung verstößt die Klausel zwar gegen § 9 AGBG a.F., weil sie zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses trotz der Möglichkeit späterer Wiedererlangung der Versicherungsfähigkeit führt (vgl. BGH VersR 1992, 477, 478; 479, 480 zu § 15 a) MB/KT 78 und dem Beendigungsgrund der Berufsunfähigkeit; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 15 MB/KT Rdnr. 2; Bach/Moser, MB/KK, MB/KT, 3. Aufl., § 15 MB/KT Rdnr. 3).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    Dementsprechend hat die Vorinstanz zu Recht darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte Anspruch auf Auskehrung von irrtümlich gezahlten und erstatteten Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung aufgrund einer durch den Irrtum bedingten Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben (so Oberlandesgericht --OLG-- Celle, Urteil vom 11. Dezember 2003  8 U 61/03, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2004, 319; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 I-17 U 103/07, 17 U 103/07, Monatsschrift für Deutsches Recht 2008, 790).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 8 U 33/04

    Zur Zulässigkeit der Überschreitung des 2,3 fachen Satzes der Gebührenordnung für

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (zuletzt Urt. v. 22.07.2004 - 8 U 61/03 - u. Urt. v. 21.03.2002 - 8 U 118/01 -), ist für das Vorliegen einer Individualvereinbarung maßgebend, dass sie auf das individuelle Behandlungserfordernis des Patienten abgestimmt ist.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - 17 U 103/07

    Sozialversicherung - Rückerstattung durch Arbeitgeber bei Irrtum über SV-Pflicht

    Dieser beiderseitige Irrtum über die vorausgesetzte Rechtslage stellt sich nach seiner Aufdeckung als Störung der Grundlage des Anstellungsvertrages dar (ebenso OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003, NJW-RR 2004, 319 für den Fall der irrigen Annahme, der Versicherungsnehmer sei selbständig und könne deshalb eine Krankentagegeldversicherung abschließen, während ein Fall der Scheinselbständigkeit vorlag und er tatsächlich sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer war).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5954
OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03 (https://dejure.org/2003,5954)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.2003 - 12 U 73/03 (https://dejure.org/2003,5954)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 2003 - 12 U 73/03 (https://dejure.org/2003,5954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    MBKT 94 § 15 Buchst. b; BGB § 305 c
    Keine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit zulasten des VN

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit der Krankentagegeldversicherung bei Berufsunfähigkeit des Versicherten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 319
  • NJW-RR 2004, 320
  • VersR 2004, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Hannover, 26.07.1990 - 19 O 316/89

    Versicherungsverhältnis endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Nach diesem Verständnis kann Berufsunfähigkeit erst bei Vorliegen eines medizinischen Befundes, der die im weiteren genannten Voraussetzungen feststellt, angenommen werden, jedoch auch schon rückwirkend ab dem Zeitpunkt, den der medizinische Befund ergibt (in diesem Sinne Baroch Castellvi VersR 1996, 673; Bach /Moser/Wilmes , Private Krankenversicherung, 3. Auflage, § 15 MBKT Rn. 26; LG Hannover, VersR 1991, 801).

    Dieser besteht darin, dass die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf eine qualifizierte ärztliche Beurteilung gestützt werden soll und nicht lediglich auf subjektive Bewertungen (vgl. Baroch Castellvi aaO, 675; LG Hannover, VersR 1991, 801, 802).

  • BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74

    Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Es kann letztlich dahinstehen, ob entsprechend den Ausführungen des Landgerichts nach der Fassung der Klausel eine Herabsetzung "auf Null", die die Beklagte erstmals in der Klagerwiderung erklärt hat, grundsätzlich nur für die Zukunft möglich ist (vgl. dazu BGH VersR 1976, 431 unter II 1 sowie BGH VersR 1974, 184).
  • BGH, 19.12.1973 - IV ZR 130/72

    Krankentagegeldversicherung - Konkreter Schaden - Abstrakter Bedarf -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Es kann letztlich dahinstehen, ob entsprechend den Ausführungen des Landgerichts nach der Fassung der Klausel eine Herabsetzung "auf Null", die die Beklagte erstmals in der Klagerwiderung erklärt hat, grundsätzlich nur für die Zukunft möglich ist (vgl. dazu BGH VersR 1976, 431 unter II 1 sowie BGH VersR 1974, 184).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    a) Voraussetzung der Anwendung der Unklarheitenregel ist, dass die Klausel nach dem Worlaut unter Berücksichtigung ihres nach verständiger Würdigung zu ermittelnden Sinns und Zwecks objektiv mehrdeutig ist, also mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (vgl. BGH VersR 2003, 1163 unter II 2 c; BGHZ 112, 65, 68 f).
  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung von Leasingobjekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    a) Voraussetzung der Anwendung der Unklarheitenregel ist, dass die Klausel nach dem Worlaut unter Berücksichtigung ihres nach verständiger Würdigung zu ermittelnden Sinns und Zwecks objektiv mehrdeutig ist, also mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (vgl. BGH VersR 2003, 1163 unter II 2 c; BGHZ 112, 65, 68 f).
  • OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1355/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Klägerin ohne die Erkrankung alsbald wieder ihre frühere oder eine andere selbständige Erwerblichkeit ausgeübt hätte und daran nur durch die Erkrankung gehindert worden ist (vgl. BGH aaO sowie OLG Hamm r+s 1996, 501; OLG Koblenz r+s 1993, 473).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    b) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Bei dieser Sachlage kann der Wegfall der Versicherungsfähigkeit, der vom Versicherer darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen ist (BGH VersR 2002, 881 unter II 1 a m.w.N.), nicht als geführt angesehen werden.
  • OLG Hamm, 05.07.1991 - 20 U 310/90

    Krankentagegeldversicherung - Beginn der Berufsunfähigkeit - zur Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Im Ergebnis ist mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zur wortgleichen Klausel des § 15 b MBKT 94 davon auszugehen, dass die Klausel eine rückwirkende Befundung nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Hamburg r+s 1994, 110 und OLG Hamm VersR 1993, 600 sowie VersR 1992, 346; ebenso Prölls / Martin / Voit, VVG, 26. Auflage, § 15 MBKT Rn. 26).
  • OLG Hamm, 11.12.1991 - 20 U 175/91

    Berufsunfähigkeit; Medizinische Feststellung; Angestelltenversicherung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 12 U 73/03
    Im Ergebnis ist mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zur wortgleichen Klausel des § 15 b MBKT 94 davon auszugehen, dass die Klausel eine rückwirkende Befundung nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Hamburg r+s 1994, 110 und OLG Hamm VersR 1993, 600 sowie VersR 1992, 346; ebenso Prölls / Martin / Voit, VVG, 26. Auflage, § 15 MBKT Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 4 U 207/96

    Anforderungen an die Feststellung der Berufsunfähigkeit

  • OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 114/09

    Begriff der Berufsunfähigkeit i.S. von § 19 (1)b RB/KT

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine rückwirkende Feststellung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung nicht zulässig ist (vgl. OLG Karlruhe, VersR 2004, 230; OLG Saarbrücken, r+s 2005, 515).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 90/03

    Wegfall der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung:

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 13.11.1003, Az. 12 U 73/03, abgedruckt in ZfS 2004, S. 79/80), wonach die Klausel eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit zu Lasten des Versicherungsnehmers nicht zulässt.
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