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   LG München I, 20.01.2004 - 13 S 19545/03   

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https://dejure.org/2004,20554
LG München I, 20.01.2004 - 13 S 19545/03 (https://dejure.org/2004,20554)
LG München I, Entscheidung vom 20.01.2004 - 13 S 19545/03 (https://dejure.org/2004,20554)
LG München I, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 13 S 19545/03 (https://dejure.org/2004,20554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen Abzüge der beklagten privaten Krankenversicherung aus zur Erstattung eingereichten Zahnarztrechnungen; Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs; Erfordernis der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 154 C 19034/03
  • LG München I, 20.01.2004 - 13 S 19545/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 353
  • MDR 2004, 770
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LG München I, 20.01.2004 - 13 S 19545/03
    Deshalb müssen die Umstände des Einzelfalles es deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen oder Rechtsausführungen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind (vgl. etwa BVerfG NJW-RR 95, 1033 ).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 149/88

    Grundstückskauf: Scheingeschäft und konkludente Treuhandabrede

    Auszug aus LG München I, 20.01.2004 - 13 S 19545/03
    Denn alle dort regelmäßig genannten Entscheidungen (BGH NJW.1983, 2032; NJW-RR 1987, 1018; NJW 1990, 2755; NJW-RR 1999, \1006) besagen nur, dass im Urteilstatbestand zur Ergänzung auch auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen werden kann.
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 261/85

    Hausratsentschädigungsanspruch bei streitiger Verschlossenheit der Terassentür

    Auszug aus LG München I, 20.01.2004 - 13 S 19545/03
    Denn alle dort regelmäßig genannten Entscheidungen (BGH NJW.1983, 2032; NJW-RR 1987, 1018; NJW 1990, 2755; NJW-RR 1999, \1006) besagen nur, dass im Urteilstatbestand zur Ergänzung auch auf die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen werden kann.
  • OLG München, 03.02.2022 - 8 U 8353/21

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines grob mangelhaften Ersturteils in einem

    Der Senat ist deshalb der Auffassung, dass diese Gesetzeslücke dadurch geschlossen werden muss, dass die Zurückverweisung an das Erstgericht entsprechend § 538 Abs. 2 ZPO auch dann zulässig ist, wenn das angefochtene Urteil grob verfahrensfehlerhaft ist und es deshalb keine taugliche Grundlage für ein Berufungsverfahren nach der Konzeption des Reformgesetzgebers darstellt (ebenso OLG München, Urteil vom 22.09.2005, Az. 19 U 5182/04, NJOZ 2005, 4826, beck-online; KG, Urteil vom 10. September 2007 - 12 U 190/06 -, juris; LG München I, NJW-RR 2004, 353; BeckOK ZPO/Wulf, 43. Ed. 1.12.2021, ZPO § 538 Rn. 15, a.A. wohl Musielak/Voit/Ball, 18. Aufl. 2021, ZPO § 538 Rn. 11, für Versäumung der 5-Monatsfrist, unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 39/08, Rz. 17 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.04.2021 - 2 S 3589/19

    Ersatzfähigkeit einer potentiell überhöhten Reparaturrechnung

    Mangels tatbestandlicher Feststellungen ist dem Urteil in diesem Zusammenhang jedoch nicht zu entnehmen, welche Rechts- oder Tatsachenfragen zwischen den Parteien streitig waren und welches Vorbringen hierzu (ggf. auch ohne Protokollierung in mündlicher Verhandlung) erfolgte (vgl. hierzu LG München I NJW-RR 2004, 353).
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