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   OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03   

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https://dejure.org/2003,8738
OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03 (https://dejure.org/2003,8738)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.09.2003 - 5 U 306/03 (https://dejure.org/2003,8738)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. September 2003 - 5 U 306/03 (https://dejure.org/2003,8738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Zustandekommens eines Maklervertrages; Doppeltätigkeit als Makler bei Grundstücksgeschäften; Kausalität einer Maklertätigkeit für den Abschluss eines Grundstückkaufvertrages; Anspruch eines Maklers auf Offenlegung des Grundstückskaufpreises; Kenntnis ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch bei Erwerb durch Ehegatten des Maklerkunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nicht an der Verhandlung beteiligt - trotzdem Provisionsanspruch?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zustandekommen eines Maklervertrages, Kongruenz des Erwerbsgeschäfts, Auskunftsanspruch des Maklers

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 652, 133, 145, 164, 242 BGB; §§ 141, 286, 448 ZPO
    Zustandekommen eines Maklervertrages - Kongruenz des Erwerbsgeschäfts und Auskunftsanspruch des Maklers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 414
  • NZM 2004, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    Etwaige Bedenken dahin, die Aussage L.....s gebe nicht hinlänglich zu erkennen, dass der Beklagten zu 2) seinerzeit die Provisionspflicht mit dem nötigen Nachdruck deutlich gemacht wurde (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 361, 362; Sprau, aaO., § 652 Rdnr. 4), würden zwar einen unmittelbaren Vertragsschluss am 27. Februar 2002 in Frage stellen, könnten aber im Ergebnis an der Anspruchsberechtigung des Klägers nichts ändern.

    Unter den von ihr geschilderten Umständen durfte die Beklagte zu 2) nämlich annehmen, dass der Kläger nur im Auftrag der Verkäuferseite handelte (BGH NJW-RR 1999, 361, 362).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    - nicht zuletzt im Hinblick auf die finanziellen Vorteile, die ihm erwachsen, wenn die Klage durchdringt - im Lager des Klägers steht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).

    Vor diesem Hintergrund haben die Angaben der Beklagten zu 2) dann auch vom Grundsatz her keinen geringeren Beweiswert als die Zeugenaussage L.....s (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364).

  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    Vor diesem Hintergrund haben die Angaben der Beklagten zu 2) dann auch vom Grundsatz her keinen geringeren Beweiswert als die Zeugenaussage L.....s (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364).
  • OLG Celle, 21.06.1995 - 20 U 84/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    Indem die Beklagte zu 2) jetzt zur Auskunftserteilung verurteilt wird, ist das darüber hinausgehende gegen sie gerichtete Klageverlangen auf Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und zur Zahlung weiterhin in erster Instanz anhängig, weil der insoweit abweisenden Entscheidung des Landgerichts die Grundlage entzogen ist; einer Zurückverweisung des Rechtsstreits bedarf es dieserhalb nicht (OLG Celle NJW-RR 1996, 430, 431).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    Vor diesem Hintergrund haben die Angaben der Beklagten zu 2) dann auch vom Grundsatz her keinen geringeren Beweiswert als die Zeugenaussage L.....s (vgl. BGH NJW 1993, 1638, 1640; BGH NJW 1998, 306, 307; BGH NJW 1999, 363, 364).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97

    Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    Da der Provisionsanspruch sicher besteht, ist neben der Verurteilung der Beklagten zu 2) zur Auskunft auf der Grundlage des - bisher nur unbeziffert gestellten - Zahlungsantrags ein entsprechender Feststellungsausspruch in den Entscheidungstenor aufzunehmen (BGH NJW 1999, 1706, 1709).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1998 - 1 U 100/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    Es wäre ihre Sache gewesen aufzuzeigen, dass ihr Interesse zunächst erloschen war und der Kauf gänzlich losgelöst von der anbahnenden Tätigkeit L.....s auf einer neuen Basis erfolgte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565 f.; OLG Frankfurt MDR 1999, 351 ).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 4/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    - nicht zuletzt im Hinblick auf die finanziellen Vorteile, die ihm erwachsen, wenn die Klage durchdringt - im Lager des Klägers steht (BGH NJW 1999, 363, 364; OLG Zweibrücken NJW 1998, 167, 168).
  • OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    Es wäre ihre Sache gewesen aufzuzeigen, dass ihr Interesse zunächst erloschen war und der Kauf gänzlich losgelöst von der anbahnenden Tätigkeit L.....s auf einer neuen Basis erfolgte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565 f.; OLG Frankfurt MDR 1999, 351 ).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03
    Denn die zeitliche Nähe, die der Erwerb zur Maklertätigkeit hatte, indiziert deren Ursächlichkeit dafür (BGH NJW-RR 1996, 691 ).
  • OLG Koblenz, 14.10.1993 - 5 U 473/92

    Zulässigkeit eines Provisionsversprechen sowohl für Nachweis als auch Vermittlung

  • OLG Bamberg, 19.08.2011 - 6 U 9/11

    Maklervertrag: Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Zustandekommen des

    Die erforderliche persönliche Kongruenz wird regelmäßig bei familienrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 414; 1994, 824) und sogar beim Erwerb eines Objekts durch eine Lebensgefährtin des Kunden des Maklers (BGH NJW 1991, 490) bejaht.
  • OLG München, 12.12.2016 - 21 U 3086/15

    Widerruf eines Grundstücksmaklervertrages

    Unschädlich ist, dass der Maklervertrag mit der Beklagten zu 1), der Kaufvertrag aber mit dem Beklagten zu 2) abgeschlossen wurde, denn ein solcher Kauf muss, bedingt durch die eheliche und wirtschaftliche Verbundenheit beider Beklagter, einem Erwerb durch die Beklagte zu 1) gleichgestellt werden (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 414).
  • OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 862/10

    Maklervertrag; Kongruenz; Haustürgeschäft; Schlüsselgewalt

    Aufgrund des Näheverhältnisses und weil der Miterwerb durch die Beklagte zu 1) auch dem Beklagten zu 2) unmittelbar zugute kommt, ist das Merkmal der persönlichen Kongruenz erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, IV ZR 280/89, NJW 1991, 490; OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.1993, 5 U 473/93, NJW-RR 2004, 824, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Koblenz, Urt. v. 18.9.2003, 5 U 306/03, NJW-RR 2004, 414).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2012 - 12 O 326/11

    Zustandekommen eines Nachweismaklervertrags

    Hierin ist gleichwohl eine persönliche Kongruenz zum Maklergeschäft zu sehen, denn der Kauf durch den Ehepartner stellt ein Umgehungsgeschäft dar, welches den Makleranspruch nicht zu Fall bringen kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 414).
  • OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 984/10

    Kausalitätsvermutung zwischen Maklerleistung und 15 Monate später erfolgten

    Aufgrund des Näheverhältnisses und weil der Miterwerb durch den Beklagte zu 2 auch der Beklagten zu 1 unmittelbar zugute kommt, ist das Merkmal der persönlichen Kongruenz erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, IV ZR 280/89, NJW 1991, 490; OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.1993, 5 U 473/93, NJW-RR 2004, 824, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Koblenz, Urt. v. 18.9.2003, 5 U 306/03, NJW-RR 2004, 414).
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